65 DSD 2 | 2026 WIRTSCHAFTSSCHUTZ unterliegen in Deutschland strengen rechtlichen Beschränkungen und sind für Unternehmen in der Praxis nicht einsetzbar und auch ein Abschuss ist nur unter extremen Voraussetzungen zulässig und mit erheblichen Risiken verbunden. Neue Anforderungen, neue Rollenverteilung? Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen ergibt sich daraus eine schwer kalkulierbare Lage. Risiken sind sichtbar, lassen sich aber nicht in jedem Fall unmittelbar kontrollieren. Ein vollständiger Schutz vor Drohnen ist unter diesen Bedingungen kaum realistisch. Entscheidend ist daher weniger die vollständige Verhinderung, sondern der professionelle Umgang mit solchen Vorfällen. Unternehmen müssen in der Lage sein, Drohnensichtungen einzuordnen, schnell zu reagieren und betriebliche Abläufe auch unter Störung aufrechtzuerhalten. Dafür müssten der Luftraum Teil der Risikoanalyse werden und organisatorische Fragen noch deutlicher an Gewicht gewinnen: Wer meldet einen Vorfall? Wer bewertet ihn? Wer entscheidet über das weitere Vorgehen? Und wie greifen diese Prozesse im Ernstfall ineinander? Doch viele, vor allem mittelständische Betreiber, können diese Aufgaben nicht allein bewältigen, weder personell noch organisatorisch. Die private Sicherheitswirtschaft könnte hier Unterstützung bieten. Sie ist in vielen Fällen die erste Instanz vor Ort, kennt die individuellen betrieblichen Abläufe ihrer Kunden und könnte technische Systeme, organisatorische Prozesse und operative Maßnahmen zusammenführen. Denn gerade im Umgang mit Drohnen zeigt sich, dass Sicherheit nicht mehr allein durch einzelne Maßnahmen gewährleistet werden kann. Gefragt sind integrierte Konzepte, die Erkennung, Bewertung und Reaktion miteinander verbinden. Analysen und Hilfestellungen zum Wirtschaftsschutz Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp BBK-Broschüre: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Durch Cyberattacken, Desinformation oder Sabotage finden Angriffe auf Infrastrukturen, Meinungsbildung und Zusammenhalt statt. Selbst ein Krieg scheint nicht mehr so ausgeschlossen zu sein wie noch vor einigen Jahren. Diese Broschüre unterstützt, wie man Extremsituationen möglichst sicher meistert. www.bbk.bund.de BfV-Sicherheitshinweis für die Wirtschaft 1/2026: Energiesektor im Visier Der Sicherheitshinweis des BfV ordnet die aktuelle Gefährdungslage für den deutschen Energiesektor durch Spionage, Sabotage und gewaltbereiten Extremismus ein und gibt praxisnahe Empfehlungen, mit denen Personal- und (IT-)Sicherheitsverantwortliche sowie Beschäftigte eigenverantwortlich das eigene Schutzniveau erhöhen können. www.verfassungsschutz.de Cybersicherheitsmonitor 2026 Künstliche Intelligenz (KI) ist im digitalen Alltag omnipräsent. Das nutzen Cyberkriminelle für Onlinebetrug. Der Cybersicherheitsmonitor 2026 des BSI und des Programms Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder zeigt, wie hoch das Risiko ist, Opfer digitaler Betrugsmaschen zu werden. www.bsi.bund.de DIN SPEC 14027 Corporate Security Grundschutz Das Dokument schließt die bisherige Lücke eines Standards für die physische Sicherheit von Unternehmen, Konzernen und anderen Organisationen. Das Dokument bietet umfangreiche Anforderungskataloge zu verschiedenen Bereichen wie beispielsweise Reisesicherheit, Continuity Management, Standortsicherheit und zum Know-how-Schutz. www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmel dungen/DE/2026/03/din-spec-corporatesecurity.html zuständiges Geschäftsführungsmitglied für den Fachausschuss Wirtschaftsschutz im BDSW RA Dr. Berthold Stoppelkamp
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