64 DSD 2 | 2026 WIRTSCHAFTSSCHUTZ zunehmend besser. Polizei, Betreiber und Sicherheitsdienste registrieren ungewöhnliche Flugbewegungen und können sie dokumentieren. Die eigentliche Schwäche liegt inzwischen weniger im Erkennen als vielmehr im Reagieren. Koordination ohne Wirkung? Mit dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum in Berlin hat der Bund Ende 2025 versucht, an dieser Stelle anzusetzen. Ziel war es, Informationen zu bündeln, Lagebilder schneller zu erstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern. Tatsächlich hat sich die Koordination seitdem verbessert. Sichtungen werden systematischer erfasst, Entwicklungen lassen sich besser nachvollziehen. An der eigentlichen Problemlage ändert das jedoch wenig. Denn das Drohnenzentrum selbst greift nicht ein, die operative Verantwortung bleibt bei den Behörden vor Ort. Das führt zu einem zentralen Widerspruch: Die Lage wird besser erkannt, aber nicht schneller oder konsequenter bewältigt. Die bekannten Fälle der vergangenen Monate verdeutlichen das. Mehrfach wurden Drohnen über längere Zeiträume hinweg beobachtet, etwa im Januar 2026 über dem Nord-Ostsee-Kanal oder auf militärischen Übungsplätzen. In diesen Situationen lagen ausreichend Informationen vor, um den Vorfall zu bewerten. Dennoch blieb eine wirksame Reaktion aus. Wenn Zuständigkeiten zum Problem werden Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den fragmentierten Zuständigkeiten, die auf verschiedene Behörden verteilt sind und je nach Einsatzort wechseln können. Ein Beispiel macht das deutlich: Wird eine Drohne außerhalb eines Flughafengeländes gesichtet, ist zunächst die Landespolizei zuständig. Fliegt sie auf das Gelände, geht die Verantwortung auf die Bundespolizei über. Verlässt sie den Bereich wieder, wechselt die Zuständigkeit erneut. Und fliegt die Drohne über eine militärische Anlage, ist weder Bundes- noch Landespolizei verantwortlich, sondern die Bundeswehr. Das heißt, dass eine Drohne unter Umständen innerhalb weniger Sekunden mehrere Zuständigkeitsbereiche durchqueren kann. In der Praxis bedeutet das: Während eine Drohne beobachtet wird, muss zunächst geklärt werden, wer überhaupt eingreifen darf. Doch bis diese Klärung erfolgt ist, hat sich die Lage häufig bereits verändert. Die Drohne ist weitergeflogen oder verschwunden. Der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft KRITIS, die sich seit Jahren mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen beschäftigt, hat diese Struktur treffend als „Wimmelbild der Verantwortungsdiffusion“ beschrieben. Gemeint ist ein System, in dem Zuständigkeiten formal geregelt sind, im konkreten Fall jedoch nicht schnell genug greifen und völlig unpraktikabel sind. Technik, die nicht genutzt werden darf Hinzu kommt ein weiteres Spannungsfeld, nämlich die Diskrepanz zwischen technischen Möglichkeiten und rechtlichem Rahmen. Die Detektion von Drohnen ist heute technisch an sich gut lösbar. Sensorik, Radar und optische Systeme ermöglichen eine frühzeitige Erkennung und Verfolgung. Problematisch ist aber die Frage, wie darauf reagiert werden darf. Viele wirksame Gegenmaßnahmen sind rechtlich stark eingeschränkt. Funkstörsysteme, mit denen Drohnen kontrolliert oder zur Landung gezwungen werden könnten, Bild: # 2214636470 / istockphoto.com
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