DER SICHERHEITSDIENST

63 DSD 2 | 2026 WIRTSCHAFTSSCHUTZ Drohnen über dem Werkstor Warum sich Unternehmen kaum schützen können Von Andreas Albrecht Sie fliegen über Werften, Kraftwerke und Kliniken. Mal gezielt, mal scheinbar beiläufig und immer zahlreicher. Immer drängender stellt sich deshalb die Frage: Wer schützt eigentlich den Luftraum über Kritischer Infrastruktur? In der Nacht zum 26. September 2025 wurden über Schleswig-Holstein mehrere Drohnen gesichtet, die über besonders sensible Einrichtungen flogen: über die U-Boot-Werft von ThyssenKrupp Marine Systems, das Küstenkraftwerk, das Universitätsklinikum Kiel, die Raffinerie in Heide und auch über den Sitz der Landesregierung. Die Sichtungen folgten auf ähnliche Vorfälle in Dänemark, wo kurz zuvor ebenfalls Drohnen über militärischen Anlagen und Kritischer Infrastruktur beobachtet worden waren. Auch deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Flensburg Ermittlungen ein. Im Raum stand der Verdacht, der im Fachjargon „sicherheitsgefährdendes Abbilden“ genannt wird – also gezielter staatlicher Spionage. Hätten sich die Hinweise bestätigt, könnten solche Aufnahmen dazu dienen, verwundbare Bereiche zu identifizieren: Munitionslager, kritische Anlagenstrukturen oder Bewegungsprofile von Personal. Doch eine eindeutige Antwort, wer für diese Drohnenflüge verantwortlich war und welchen Zweck sie verfolgten, steht bis heute aus. Der Vorfall ist kein Einzelfall. In den vergangenen Monaten wurden immer wieder Drohnen über militärischen Anlagen, Industrieparks oder Energieinfrastrukturen gesichtet, häufig jedoch ohne eindeutige Zuordnung und selten mit konkreten Konsequenzen. Für die Verantwortlichen vor Ort stellen sich in solchen Situationen deshalb dringende Fragen: Wie können wir uns schützen? Wer ist zuständig? Und was darf im konkreten Fall überhaupt getan werden? Zwischen Beobachtung und Handlungsgrenzen Die Antworten auf diese Fragen fallen in der Praxis oft ernüchternd aus. In vielen Fällen bleibt es bei der Beobachtung und der Meldung an die zuständigen Stellen. Zwar gehen Sicherheitsbehörden regelmäßig davon aus, dass zumindest ein Teil der Drohnenflüge illegal ist. Gleichzeitig wird häufig betont, dass keine konkret gesteigerte Gefährdungslage vorliege. Diese Einschätzung mag im Einzelfall zutreffen, sie ändert jedoch nichts an der strukturellen Unsicherheit im Umgang mit solchen Vorfällen. Denn selbst bei auffälligen Flugbewegungen lässt sich nur selten unmittelbar klären, ob es sich um Spionage, Vorbereitungshandlungen oder schlicht um die Neugier eines Hobbypiloten handelt. Auswertungen zeigen zwar, dass ein erheblicher Teil gemeldeter Drohnenflüge auf Privatpersonen zurückgeht, die ohne Genehmigung unterwegs sind. Doch es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass identische Flugmuster gezielt zur Informationsgewinnung genutzt werden. Für Sicherheitsverantwortliche entsteht daraus eine schwierige Ausgangslage. Nicht jeder Vorfall ist sicherheitsrelevant, aber jeder muss zunächst ernst genommen werden. Die eigentliche Schwierigkeit zeigt sich jedoch erst nach der Sichtung: Selbst wenn eine Drohne erkannt wird, bleibt oft unklar, wer zuständig ist und welche Maßnahmen überhaupt erlaubt sind. Der Luftraum als offene Flanke Die Vorfälle machen deutlich, dass klassische Schutzkonzepte an Grenzen stoßen, sobald Beobachtung oder Störung aus der Luft erfolgt. Zäune, Zugangskontrollen oder Perimeterschutzsysteme sind auf Bedrohungen am Boden ausgelegt. Drohnen umgehen diese Barrieren mühelos. Sie ermöglichen Einblicke in Bereiche, die bislang als geschützt galten, und können Bewegungen, technische Strukturen und Abläufe erfassen. Vor diesem Hintergrund wurden die Vorfälle in Schleswig-Holstein früh als Teil hybrider Bedrohungsszenarien eingeordnet. Neben möglicher Aufklärung geht es dabei auch um das Testen von Reaktionsfähigkeit und das bewusste Ausnutzen struktureller Schwächen. Dabei zeigt sich ein bemerkenswerter Widerspruch: Die technische Erkennung funktioniert Freier Fachredakteur und Journalist Andreas Albrecht

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