DER SICHERHEITSDIENST

52 DSD 2 | 2026 GELD UND WERT Verweigerung von Bargeldannahme greift in Grundrechte ein – Rechtsgutachten sieht enge verfassungsrechtliche Grenzen Einschränkungen der Bargeldnutzung können tief in zentrale Grundrechte eingreifen. Zu diesem Ergebnis kommt ein am 8. April 2026 vorgestelltes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin). Es analysiert die verfassungs- und unionsrechtliche Stellung von Bargeld und zeigt mögliche Auswirkungen auf Wahlfreiheit, Datenschutz sowie die Funktionsfähigkeit des Zahlungssystems. Im Mittelpunkt steht die Frage der Wahlfreiheit beim Bezahlen. Bargeld ermöglicht es, Transaktionen ohne die Einbindung privater Zahlungsdienstleister vorzunehmen. „Die Wahl des Zahlungsmittels ist Teil der grundrechtlich geschützten Privatautonomie. Eingriffe sind daher nur unter engen Voraussetzungen zulässig“, so Waldhoff. Privatautonomie und ihre Grenzen Das Gutachten hebt hervor, dass die freie Wahl des Zahlungsmittels ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsfreiheit ist. Gleichzeitig gilt: Die Privatautonomie endet dort, wo Grundrechte Dritter betroffen sind. Dies ist insbesondere bei bargeldlosen Zahlungen relevant, da sie regelmäßig personenbezogene Daten erzeugen. Damit erhält das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein erhebliches Gewicht und setzt der Freiheit, Bargeld auszuschließen, rechtliche Grenzen. Das Gutachten unterstreicht, dass Bargeld als einziges Zahlungsmittel ohne Datenspuren genutzt werden kann. Bargeldlose Verfahren hingegen erzeugen systematisch personenbezogene Daten, etwa zur Nachvollziehbarkeit von Konsumverhalten oder zur Erstellung von Nutzerprofilen. Mit einer zunehmenden Verdrängung von Bargeld steigt entsprechend die Datendichte – und damit auch die Intensität möglicher Eingriffe in die Privatsphäre. Bargeld als Teil der kritischen Infrastruktur Die Bargeldversorgung ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und als kritische Infrastruktur einzuordnen. Ihre Funktionsfähigkeit trägt zur Stabilität des Zahlungssystems bei – insbesondere in Krisensituationen oder bei Ausfällen digitaler Systeme. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine staatliche Verantwortung, Bargeldinfrastruktur und -akzeptanz dauerhaft zu sichern. Dies gilt auch angesichts der fortschreitenden Verbreitung elektronischer Zahlungsmittel. Ein internationaler Vergleich zeigt unterschiedliche regulatorische Ansätze: In der Schweiz besteht eine rechtliche Gleichstellung von Bargeld und digitalen Zahlungsmitteln. Gleichzeitig verdeutlichen Entwicklungen etwa in Schweden, dass ein starker Rückgang der Bargeldnutzung die Resilienz des Zahlungssystems beeinträchtigen kann. Dort wird inzwischen politisch gegengesteuert. Verbraucherschutz: Zugang, Transparenz und Teilhabe Aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht erfüllt Bargeld eine wichtige Funktion. Es ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zum Zahlungsverkehr ohne technische Voraussetzungen, (v.l.) RA Andreas Paulick (BDGW), Ramona Pop (Verbraucherzentrale Bundesverband), Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin) und Hans-Jörg Hisam BDGW) Bilder: Florian Gaertner / Photothek MediaLab

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