DER SICHERHEITSDIENST

16 4 | 2021 DER SICHERHEITSDIENST GELD UND WERT Unermüdlich wurde von ihnen behauptet, dass vom Gebrauch des Bargeldes ein Infektionsrisiko und somit ein Gesundheitsrisiko für die mit Bargeld zahlenden Verbraucher ausginge. Unglücklicherweise hat sich auch der Handel dieses vermeintliche Argument gegen die Zahlung mit Bargeld zu eigen gemacht. Beweise für diese krude These eines Infektionsrisikos durch die Nutzung von Bargeld wurden aber nie erbracht und es hat lange gebraucht, bis Organisationen wie die WHO sowie diverse Bargeldakteure wie die Deutsche Bundesbank, andere Notenbanken oder auch die Europäische Zentralbank diese Behauptung widerlegten. In einer aktuellen Studie bestätigt nun auch die EZB erneut, dass die Sorge vieler Menschen, sich über den Kontakt mit Bargeld einem größeren Risiko für eine Erkrankung mit dem Coronavirus auszusetzen, unbegründet ist. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, „that the risk of the virus being transmitted by banknotes and coins is very low“1. Diese wissenschaftliche Bestätigung kommt zwar spät, sollte aber dennoch dazu beitragen, dass die Mär vom Infektionsrisiko durch Bargeld ein für alle Mal vom Tisch ist. Nichtsdestotrotz, das Gift der Falschmeldung hat gewirkt mit der Folge, dass die Umsätze im Handel mit demeinzigen gesetzlichen Zahlungsmittel, mit Bargeld, im Laufe der Coronakrise dramatisch eingebrochen sind. Mehr und mehr haben die Verbraucher im Handel mit der Karte bezahlt in demGlauben, sich damit vor einer Infizierung mit dem COVID-19-Virus zu schützen. Laut einer aktuellen EHI-Studie ist der Anteil der Barzahlungen, bezogen auf die Umsatzanteile der Zahlungsarten im stationären deutschen Einzelhandel, innerhalb eines Jahres von 46,5 Prozent auf 40,9 Prozent zurückgegangen. Unter den Folgen dieser von den Kartenorganisationen und Banken verbreiteten Falschmeldung, dass vom Bargeld ein Infektionsrisiko ausginge, leidet die europäische Wertelogistikbranche noch heute. Neben diesen Attacken der Kartenorganisationen und Banken gegen das Bargeld wird der „War on Cash“ aber auch von anderer Stelle unvermindert fortgeführt. Und hier ist insbesondere die europäische Politik, die Europäische Kommission zu nennen, die erneut auf höchster politischer Ebene die Initiative eingebracht hat, auf europäischer Ebene eine verbindliche und einheitliche Obergrenze für Barzahlungen einzuführen. Dafür hat sie einen umfassenden und weitreichenden Aktionsplan vorgelegt, der, nach Verabschiedung im Europäischen Parlament und Rat, zügig umgesetzt werden soll. Der darin enthaltene Entwurf einer Verordnung sieht u. a. vor, dass nach rechtsverbindlicher Umsetzung Käufe im Handel im Wert von über 10.000 Euro nur noch bargeldlos getätigt werden können. Bisher waren Käufe in bar auch über 10.000 Euro bei Vorlage des Ausweises erlaubt. Nun sind Bargeldobergrenzen nichts grundsätzlich Neues, wurden doch Bargeldobergrenzen in einigen Ländern bereits eingeführt. Andreas Goralczyk ist Senior Research Fellow der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste. Die Bargeldobergrenze: Ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger Von Andreas Goralczyk Die Coronapandemie hat uns mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt, dass der Kampf ums Bargeld mitnichten zum Erliegen gekommen ist. Die internationalen Kartenorganisationen, aber auch die Banken haben die Pandemie zum Anlass genommen, ein weiteres Geschütz im „War on Cash“ aufzufahren. 1 Occasional Paper Series Nr. 259: Catch me (if you can): assessing the risk of SARS-CoV-2 transmission via euro cash, EZB, Juli 2021 www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecb.op259~33b180d450.en.pdf?5600eb360c1a45382efac52d904660d0

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