DER SICHERHEITSDIENST

54 DSD 2 | 2024 WIRTSCHAFTSSCHUTZ „Die subversiven Öko-Trupps arbeiten offenbar ohne Unterstützer und Mitwisser, sie verüben ihre Anschläge vorzugsweise nachts und häufig in der Provinz, wo die Polizeidichte gering ist. Auch Spitzel brachten Kripo und Verfassungsschützer bislang nicht weiter“, resümierte bereits im März 1985 der„Spiegel“. Rund zwei Jahre später, am 29. November 1988 sprengten„Techniker des Landeskriminalamtes“ – wie damals die „Ostfriesen-Zeitung“ meldete – in der Nähe des Umspannwerkes Diele im Rheiderland zu Testzwecken einen ausgemusterten frei stehenden Hochspannungsmast. Die Standfestigkeit sollte getestet werden. Welche Erkenntnisse und vor allem welche Schlussfolgerungen aus diesem Experiment folgten, wurde nicht bekannt. Tatsache aber ist, dass die Strommasten auch Jahrzehnte später ein neuralgischer Punkt der Energieversorgung sind. Auch wenn Deutschland kein Land der Atomenergie mehr ist und deshalb diese Beweggründe für einen Anschlag auf die Hochspannungsmasten weggefallen sein dürften, bleibt die Gefährdung – siehe Tesla – aktuell wie eh und je. Die nunmehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückte „Vulkangruppe“ ist ein beredtes Beispiel. Wie dürftig die Informationen über diese Gruppe sind, macht eine Zusammenstellung der „Augsburger Allgemeinen“ deutlich, der einen Tag nach dem Anschlag bei Steinfurt erschienen ist: „Viel ist über die Gruppe nicht bekannt. Der Berliner Verfassungsschutz ordnet sie … dem anarchistischen Spektrum zu. Sie soll es seit dem Jahr 2011 geben. In verschiedenen Bekennerschreiben, die seitdem aufgetaucht sind, hat sich die Gruppe verschiedene Namen gegeben, etwa ‚Vulkangruppe Netzherrschaft zerreißen‘ oder ‚Vulkangruppe: Gegen den Fortschritt der Zerstörung‘.“ Vulkangruppe nennt man sie, so ist zu lesen, weil sie sich häufig auf isländische Vulkane bezieht, wie auf „Grimsvötn“, „Katla“ oder „Ok“. 2018 hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen nach einem Brandanschlag am 26. März desselben Jahres auf Starkstromleitungen in Berlin an sich gezogen. 35.000 Haushalte waren damals ohne Strom. Zu dem Anschlag hatte sich die„Vulkangruppe NetzHerrschaft zerreißen“ auf der Internetplattform Indymedia bekannt. Die Täter wollten demnach Technologiefirmen treffen. Ziel sei es, so wurde betont, unter anderem „die Störung des Flughafens Tegel, der Bundes- und Landesverwaltungen, der Bundeswehr, der Flugbereitschaft der Bundesregierung“ gewesen. Zwei Jahre später, im Frühjahr 2020, der nächste Anschlag. Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz registrierte dabei eine „verbesserte“ Vorgehensweise: „Deutlich größere logistische Vorbereitung erfordern Anschläge wie die Inbrandsetzung von freiliegenden Versorgungsleitungen für Strom und Kommunikation am 14. April in Charlottenburg.“ Dabei sei es zu erheblichen Stromausfällen gekommen. Solchen Anschlägen vorbeugend entgegenzuwirken, sieht der BDSW als eine zentrale Aufgabe seiner Mitgliedsunternehmen. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, der über 1.000 Unternehmen des Sicherheitsgewerbes vertritt, die mehr als 80 Prozent des Branchenumsatzes generieren, begrüßt der BDSW deshalb ausdrücklich, dass sich künftig der nationale Gesetzgeber durch ein KRITIS-Dachgesetz im Rahmen der EURichtlinie in einem ganzheitlichen Schutzansatz zum Schutz von KRITIS nicht mehr allein auf die IT-Sicherheit fokussieren wird. Das Sicherheitsgewerbe mit seinen nunmehr über 270.000 Beschäftigten erbringt seit Jahren immer mehr Leistungen, die der Absicherung beziehungsweise Aufrechterhaltung sämtlicher KRITIS-Sektoren in Deutschland dienen. Dazu zählen Objektschutzaufgaben, Schutz von Lieferketten, Sicherstellung der Bargeldversorgung, GeBild: Shad0wfall/pixabay.com Bild: Markus Distelrath/pixabay.com

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