LUFTSICHERHEIT 16 DSD 2 | 2024 Die Luftsicherheits-Gebührenverordnung (LuftSiGebV) Von Annette Wiedemann Die Mühlen der Gesetzgebung in Deutschland mahlen oftmals langsam. Kenner der Luftsicherheit können ein Lied davon singen, weil sich der Gesetzgeber insbesondere bei den zu regelnden deutschen Rechtsgrundlagen zum Thema Luftsicherheit viel Zeit gelassen hat und weiterhin lässt. Holen wir zunächst etwas aus, um zu beschreiben, was damit gemeint ist. Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde die Luftsicherheit seitens der Europäischen Union (damals noch Europäische Gemeinschaft) neu überdacht. Das daraus resultierende Regelwerk war die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002. Mit dieser europäischen Verordnung wurde erstmals das Thema Luftfracht/-post in den Fokus gerückt und daraus entwickelten sich die Anfänge der „sicheren Lieferkette“. Als Mitgliedstaat dieser Europäischen Gemeinschaft – und jetzt Europäischen Union – sind wir generell verpflichtet, europäische Verordnungen direkt umzusetzen und anzuwenden, ohne dass es einer nationalen Gesetzgebung bedarf. In Deutschland wurde die VO (EG) Nr. 2320/2002 in Bezug auf Luftfracht am 1. Februar 2006, also erst vier Jahre nach Erscheinen, umgesetzt und die ersten reglementierten Beauftragten durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen. Auch, wenn europäisches Recht unmittelbar anzuwenden ist, ist es erforderlich, nationale Details, wie beispielsweise deutsche Zuständigkeiten, festzulegen. Diese nationalen Spezifika wiederum traten dann am 15. Januar 2005 mit dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Kraft. Der aufmerksame Leser erwartet möglicherweise, dass als Vorlage zum deutschen Luftsicherheitsgesetz im Jahr 2005 die EU-Verordnung aus dem Jahr 2002 gedient hätte. Weit gefehlt, zumindest hinsichtlich des reglementierten Beauftragten. Diesen hatte man schlichtweg mit allen Regelungen zur Luftfracht unbeachtet gelassen und so gab es in dem deutschen Regelwerk keinen reglementierten Beauftragten. Die Folge davon war, dass auch die nachfolgenden – auf das Luftsicherheitsgesetz referenzierenden – deutschen Verordnungen, wie die Luftsicherheits-Schulungsverordnung, die Luftsicherheits-Gebührenverordnung und die Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung, die Beteiligten an der sicheren Lieferkette für Luftfracht/-post weitestgehend unbeachtet ließen/lassen mussten. Seit dem Jahr 2002 wurden also zahlreiche EUVerordnungen zur Luftsicherheit in Kraft gesetzt und in Deutschland entstand ein Wirrwarr an Regelungen, ein bisschen EU, ein bisschen Alt und ein bisschen Neu. Jede Luftsicherheitsbehörde nahm es so, wie es für sie passend erschien. Die Leidtragenden waren diejenigen, die es umsetzen mussten. Im Laufe der Jahre wurden erneut seitens der EU verschiedene Genehmigungs-/Zulassungstatbestände geschaffen und die sichere Lieferkette für Luftfracht/-post erhielt den behördlich zugelassenen „bekannten Versender“. Im Weiteren wurden noch eine sichere Lieferkette für Bordvorräte und eine für Flughafenlieferungen ins Leben gerufen. Die daran beteiligten Unternehmen wurden durch die Behörden zugelassen, inspiziert, beaufsichtigt und auditiert, alles gebührenfrei und somit auf Kosten der Allgemeinheit. Grund war, wie bereits beschrieben, die unvollständige nationale Gesetzgebung. Im Jahr 2020 trat dann endlich die Änderung zum Luftsicherheitsgesetz in Kraft, die mit dem neuen § 9a die Beteiligten der sicheren Lieferkette berücksichtigte. Auf dieser Basis konnten dann auch die nationalen Verordnungen angepasst werden. Beginnend mit dem Entwurf der Luftsicherheits-Schulungsverordnung erhielten die Verbände die Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Durcharbeiten dieses umfangreichen Werkes war eine Herausforderung, die jedoch alle Verbände nutzten, um für ihre Mitglieder das Bestmögliche zu erreichen. Weil nur kurze Zeit später den Verbänden der Entwurf der Luftsicherheits-Gebührenverordnung (LuftSiGebV) vorgelegt wurde (ein noch undurchsichtigeres Werk), war dann scheinbar „die Luft raus“, die Kapazitäten etwas erschöpft oder vielleicht auch nicht in Geschäftsführerin der AWiAS Aviation Services GmbH. Sie arbeitet seit mehr als 30 Jahren in der Branche und ihr Wissen wurde durch die jahrelange Tätigkeit und Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Luftfahrt aufgebaut. Annette Wiedemann
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