DER SICHERHEITSDIENST

EINSATZ VON DROHNEN IN DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT 53 DSD 2 | 2023 Der Drohnenmarkt in Deutschland (2020) In Deutschland sind insgesamt weit über 400.000 Drohnen im Umlauf. Der mit 385.000 Drohnen größte Teil davon wird privat genutzt. Der Markt für private Drohnen scheint damit aber gesättigt zu sein, während die kommerzielle Nutzung von Drohnen immer stärkeren Zuspruch erfährt: Der Anteil kommerziell genutzter Drohnen stieg seit 2019 um 138 Prozent auf jetzt 425.000 Drohnen. Aktuell ist der deutsche Drohnenmarkt etwa 840 Mio. Euro groß. Davon entfallen 738 Mio. Euro auf den kommerziellen und 102 Mio. Euro auf den privaten Drohnenmarkt. Es wird geschätzt, dass die Zahl der Drohnen in Deutschland sich bis 2025 auf rund 450.000 erhöhen wird. Während das Wachstum im Bereich der privaten Nutzung weiter abflachen wird, nimmt die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen auf 132.000 zu. Zurzeit wird in Deutschland nur eine von neun Drohnen kommerziell betrieben, 2025 wird es bereits jede dritte Drohne sein. Der deutsche Drohnenmarkt wird bis 2025 von 840 Mio. Euro auf über 1,6 Mrd. Euro anwachsen, was einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von 14,5 Prozent entspricht. Das Wachstum wird vor allem durch den kommerziellen Markt getrieben. In ganz Europa geht die EU-Kommission davon aus, dass der Markt für Drohnendienste in Europa bis 2030 einen Wert von 14,5 Mrd. Euro erreichen, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 12,3 Prozent, und 145.000 Arbeitsplätze in der EU schaffen könnte. Quelle: Bundesverbandder Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V., EU-Kommission Maßnahmen zu ergreifen. Bedeutet: Für den Einsatz in der Wirtschaft, um etwa ungebetene Spionagedrohen aus der Luft zu holen, muss der Gesetzgeber sich um die „weißen Flecken“ in der Rechtslage kümmern. Auch für diesen Einsatzzweck gelten zunächst die eingangs beschrieben Regularien. Hautproblem ist vor allem das Risiko von Kollateralschäden, sei es durch den Abfangprozess selbst oder weil die abgefangene Drohne nicht kontrolliert zu Boden gebracht werden kann. Daher setzt man im Projekt Falke auf eine „Counter-Drohne“, die eine andere mittels Fangnetz in der Luft einfängt und mit ihrer„Beute“ wieder sicher landet. Damit das gelingt, muss die Abfangdrohne sich selbst steuern können, um sich gegenüber der anderen Drohne überhaupt in eine günstige Netz-Abschussposition zu begeben – ein Mensch könnte diese Manöver nicht ausführen. Hier kommt eine KI ins Spiel, die mithilfe der Daten aus der Detektion und den Sensoren der Drohne sich selbstständig lenkt. Der Pilot gibt nur noch im günstigsten Moment die Bestätigung, dass die andere Drohne abgefangen werden darf. Feldversuche am Hamburger Flughafen hierzu verliefen erfolgreich. Ein solches System könnte bei entsprechender Infrastruktur (etwa Startplattformen oder Boxen) innerhalb weniger Sekunden nach Detektion einer nicht autorisierten Drohne einsatzbereit sein. Die Bundespolizei schätzt die Kosten laut Bundesregierung auf etwa 30 Mio. Euro je Flughafen für ein stationäres System zur Drohnenabwehr. Eine mobile Drohnenabwehr wird mit circa 13 Mio. Euro jährlich veranschlagt. Technologie schreitet voran Drohnen sollen künftig weit stärker in unseren Alltag integriert werden, als das aktuell noch der Fall ist. Auf demWeg dorthin sind aber noch zahlreiche rechtliche und technische Hürden zu meistern. Immerhin plant die Bundesregierung, mit der Einrichtung eines „U-Space“ den Drohnenverkehr besser in den bestehenden Luftraum zu integrieren. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fliegen in den sogenannten U-Spaces bemannte und unbemannte Luftfahrtzeuge sicher und koordiniert in einem gemeinsamen Luftraum. Diese Räume dienen der Sichtbarmachung von bemannten Luftfahrzeugen und Drohnen sowie der Umsetzung der erforderlichen Sicherheits- und Verkehrsmanagementmaßnahmen. Damit soll vor allem der kommerzielle Nutzen von Drohnen gefördert werden. Für viele Anwendungen setzt dies etwa den zügigen flächigen Ausbau des 5GNetzes voraus, damit Daten zur Steuerung der Drohnen und für die Bildübertragung überhaupt vernünftig möglich sind. Bislang handelt es sich um Einzellösungen im Rahmen von Projekten, wie der Feuerwehr in Braunschweig. Gleichzeitig müssen aber auch die Regeln für die Nutzung weiter angepasst und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit nicht autorisierten Drohnen geschärft und angepasst werden. Nicht nur für Behörden, auch die zivile Wirtschaft hat hier ein großes Interesse daran, sowohl als Nutzer von Abwehrsystemen als auch als Hersteller derselben, um solche Systeme rechtssicher anbieten und betreiben zu dürfen. Insofern muss beobachtet werden, inwieweit der rechtliche Rahmen um das Thema Drohnen in all seinen Aspekten mit neuen technischen Entwicklungen Schritt halten kann.

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