DER SICHERHEITSDIENST

EINSATZ VON DROHNEN IN DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT 52 DSD 2 | 2023 trieb, wie ein theoretisch zielgerichteter Einsatz gegen Gebäude oder Maschinen im An- und Abflug oder auf dem Rollfeld. Dringt eine Drohne in den Sperrbereich ein, muss der Flughafenbetrieb eingestellt werden, auch wenn es sich „nur“ um ein Versehen gehandelt hat – einen Pilotenfehler etwa. Um diesen Gefahren zu begegnen und Informationen über alltagstaugliche Maßnahmen zur Drohnenabwehr zu gewinnen, ist 2019 das auf drei Jahre angelegte Projekt „Falke“ unter Führung der Helmut-Schmidt-Universität (HSU) Hamburg ins Leben gerufen worden. Beteiligt sind auch die Bundespolizei, die DFS Deutsche Flugsicherung, der Flughafen Hamburg sowie die Unternehmen Frequentis und Hensoldt. „Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Drohnenabwehrsystems mit standardisierten Schnittstellen für Flughäfen unter besonderer Berücksichtigung der Kommunikations- und Meldeketten“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Gerd Scholl von der HSU. Was als Projektauftrag überschaubar klingt, zieht eine komplexe Analyse der an einem Flughafen ineinandergreifenden Prozesse nach sich. Wie lassen sich unterschiedliche Teilsysteme wie beispielsweise Verkehrslagen (Radardaten, UTM-Daten), Verifikationssysteme und Drohnenabwehrsysteme koppeln und welche Schnittstellen sind dafür notwendig? Die Probleme beginnen beim Thema Abwehr erst mal bei der Ausgangslage – der Detektion. „Es geht nicht darum, irgendetwas zu erkennen – das System muss eine Drohne zweifelsfrei erfassen und absolut zuverlässig sein“, erklärt Dr. Ralf Heynicke, Projektleiter an der HSU. Ansonsten könnte ein Fehlalarm, ausgelöst durch einen Vogel, den Flughafenbetrieb stilllegen. Und da Drohnen mitunter einen Radarquerschnitt eines Vogels aufweisen, ist dies durchaus eine technische Herausforderung. In einem Umkreis von 1,5 Kilometern um das Flughafengelände gilt eine gesetzliche Flugverbotszone (No-Fly-Zone). Ein Detektionssystem, das aus Kameras und Radar besteht, erfasst Drohnen bereits außerhalb dieses Bereichs, bis zu 18 Kilometer weit entfernt. Nähert sich eine Drohne dem Flughafen, muss es schnell gehen. Eine Drohne kann bis zu 60 Stundenkilometer und schneller fliegen. Es dauert also etwa 95 Sekunden, bis eine Drohne den Zaun eines Flughafens erreicht hätte. Und erst ab hier darf die Bundespolizei tätig werden, sprich, aktive Gegenmaßnahmen ergreifen, um die Drohne abzufangen – wenn sie den Zaun überfliegt. Abfangen von Drohnen Unabhängig vom Detektionssystem bleibt dann noch zu klären, wie sich eine Drohne abfangen lässt. Und hier sind technische und rechtliche Herausforderungen gleichermaßen zu klären. Zunächst müssen Szenarien definiert werden, in denen ein tatsächliches Abfangen relevant ist und wie dies zu bewerkstelligen ist. Verschiedene Hersteller von Drohnenabwehrtechnologien bieten inzwischen hierzu zahlreiche Optionen an: Jammer, die die Funkfrequenz der Drohne stören sollen, Projektilwaffen, um eine Drohne abzuschießen, die Übernahme der Steuerung der Drohne, der Einsatz von Fangnetzen oder der Beschuss mit einem Laser oder durch Wasserwerfer. „Von all diesen Abwehrmethoden ist nicht nur das Abfangen einer Drohne durch eine andere mittels Fangnetz die technisch Erfolg versprechendste, sondern auch eine, die sich rechtlich im derzeitigen Rahmen bewegt“, so Dr. Heynicke. Denn alle anderen Arten des Abfangens sind derzeit nicht oder nur bedingt durch deutsche Gesetzte gerechtfertigt und wenn, so haben hier nur die Behörden wie die Polizei das Recht, solche

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