DER SICHERHEITSDIENST

EINSATZ VON DROHNEN IN DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT 45 DSD 2 | 2023 Wie KRITIS-Betreiber Drohnen effektiv abwehren Im Gespräch mit Gerd Kupferer Für besonders kritische Bereiche der Sicherheitswirtschaft können von Drohnen erhebliche Gefahren ausgehen. Wie sich Unternehmen einerseits vor den unbemannten Flugobjekten schützen können, aber auch, welche Einsatzmöglichkeiten sich bieten, erläutert Gerd Kupferer, Bereichsleiter bei der Securiton Deutschland, im Gespräch mit Andreas Albrecht, PROTECTOR. Mit dem technologischen Fortschritt wachsen auch die Gefahren von Drohnenangriffen rasant. Womit müssen Unternehmen dabei rechnen? Gerd Kupferer: Die Bedrohungslagen für Drohnenüberflüge und Drohnenangriffe werden oft unterschätzt und bedürfen unbedingt einer stärkeren Wahrnehmung. Oftmals hat man nur einzelne Ereignisse mit Schadensfällen aus der Presse vor Augen, bei denen man bei weiterer Bewertung für sich selbst ausschließt, dass man ebenfalls betroffen sein könnte. Betrachtet man dann aber gegenwärtige Vorkommnisse, ist festzuhalten, dass ab einer Entfernung von circa 200 Metern und entsprechenden Witterungsverhältnissen eine Drohne nur schwer sichtbar ist und die typischen Geräusche der Rotorblätter nicht mehr zu hören sind. Daher können Unternehmen oft keine nachweislichen Berührungspunkte mit Drohnen feststellen. Es gilt zuallererst, solche Gefahren anhand von Schutzziel und Risikobetrachtung zu analysieren. Überwiegend sind Betrachtungen gegen Spionage, gegen Sabotage und gegen Störung der Betriebsabläufe zu bewerten. Dabei entstehen klare Anforderungen an die Maßgabe für Drohnendetektion und -abwehr. Im Ergebnis kann eine reine Drohnendetektion vielleicht auch nur in Teilbereichen die Forderung sein oder eine flächendeckende Detektion mit Abwehr. In den meisten Fällen reicht eine reine Detektion der Areale nicht aus und bedarf somit auch der Abwehr. Was müssen Unternehmen beachten, die sich auf die Gefahren aus der Luft effektiv vorbereiten wollen? Welche Lösungsansätze gibt es? Gerd Kupferer: Empfehlenswert sind immer skalierbare Lösungen, die jederzeit erweitert oder neuen Situationen angepasst werden können. Auch die einfache Integration für neue Technologien muss gegeben sein. Es gibt Möglichkeiten, kleineDetektionssysteme für dieFeststellung von Drohnenüberflügen im Areal oder in Teilabschnitten der Liegenschaften zu platzieren. Für solch typischen Anwendungsfälle muss man nicht zwingend einen Kauf in Erwägung ziehen; hier kann es ausreichen, dass eine Durchführung auf Mietbasis erfolgt. Dabei werden Drohnen und Fernsteuerungen detektiert, visualisiert und dokumentiert. Auf einer übersichtlichen Darstellung sind alle Ereignisse einsehbar – und auch exportierbar. Mit den entsprechenden Ergebnissen können weitere Maßnahmen geplant und durchgeführt werden. Je nach Größe des Areals werden unter Betrachtung der geografischen Lage einzelne oder mehrere Sensoren vorgesehen. Es können unterschiedliche Detektionsverfahren integriert werden – und auch mit Video-KI für das Tracking der Drohnen ergänzt werden. Bei mehreren Sensoren werden für eine einheitliche Darstellung Daten und Kommunikation innerhalb der Sensorik fusioniert. In den meisten Anwendungsfällen wird zur Drohnendetektion auch eine Abwehr benötigt. Dabei sollte auch die Betrachtung der möglichen Personalressourcen mit bewertet werden. Dies ist mit entscheidend für die Festlegung derWorkflows und Interventionen. Dabei sind wir höchst flexibel: Die Technologie kann in vorhandene Strukturen integriert oder auch komplett autonom betrieben werden, sodass letztendlich nur noch über Detektionsalarme und Abwehr informiert wird. Könnten solche Maßnahmen mit dem KRITISDachgesetz für Betreiber im Perimeter-Schutz-­ bereich sogar bald verpflichtend werden? Gerd Kupferer: Die Aufnahme in die PerimeterSicherungsmaßnahmen mit Bewertung von Drohnensicherheitssystemen wäre in der Tat ein wichtiger Schritt. Dadurch wäre eine klare Regelung vorhanden und es gäbe keinen Platz für Bereichsleiter bei Securiton Deutschland Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte am 30. März 2023 unter www.sicherheit.info. Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung. Gerd Kupferer

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