DER SICHERHEITSDIENST

DSD 4 | 2022 60 Schutz Kritischer Infrastruktur und künstliche Intelligenz: Die CoESS-Mitgliederversammlung 2022 in Zeiten des Wandels Zum ersten Mal seit drei Jahren versammelten sich am 13. und 14. Oktober 2022 wieder die Verbände der europäischen Sicherheitswirtschaft persönlich in Brüssel zur Mitgliederversammlung der CoESS. Während die Wiederwahl des CoESS-Vorstands für Stabilität und Kontinuität stand, waren die Diskussionen in diesem Jahr eindeutig von Veränderungen geprägt: neue Bedrohungen für Kritische Infrastrukturen, Arbeitskräftemangel und Inflation, sowie die Integration neuer Technologien in Sicherheitsdienstleistungen dominierten die Debatten. Eine Botschaft war dabei klar: Die Zusammenarbeit der 23 nationalen Verbände auf EU-Ebene ist wichtiger denn je, um den komplexen Wandel, mit dem unsere Branche konfrontiert ist, zu bewältigen. Insbesondere das Thema des Schutzes Kritischer Infrastrukturen stand im Mittelpunkt der Diskussionen. Nicht nur aufgrund der Sabotage der Nord-Stream-2-Pipeline und des Zugverkehrs in Norddeutschland im Oktober 2022. Einen Monat zuvor einigten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf einen finalen Text für die künftige EU-Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen (ich habe in der Ausgabe 2/2022 des DSD-Magazins bereits über dieses Dossier berichtet). Qualitätskontrolle von Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen Die jetzige Vereinbarung enthält eine Empfehlung an die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, auch externe Dienstleister gegebenenfalls als kritisches Personal einzustufen und die Qualität der Ausbildung und Qualifikation ihres Personals, beispielsweisemithilfe von Normen, zu kontrollieren – ein großer Erfolg für die CoESS, die sich seit 2016 für die Aufnahme solcher Bestimmungen eingesetzt hat. Die Richtlinie wird voraussichtlich im Dezember 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat formal verabschiedet. Dann liegt es an den EU-Mitgliedstaaten, die Richtlinie umzusetzen – mit der Option, die Empfehlung zur Qualitätskontrolle rechtsverbindlich zu machen. Die deutsche Regierung könnte beispielsweise über die Empfehlung hinausgehen und die Qualitätskontrolle von Sicherheitsdienstleistungen auf Grundlage der Norm DIN EN 17483 (Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen) für Betreiber Kritischer Infrastrukturen rechtsverbindlich machen. In einer Empfehlung an den Europäischen Rat vom 18. Oktober 2022 forderte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bereits auf, die Richtlinie angesichts der zunehmenden Bedrohung Kritischer Infrastrukturen durch den russischen Krieg gegen die Ukraine rasch in nationales Recht umzusetzen. Nur drei Tage später verpflichteten sich die europäischen Regierungschefs, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz, in den Schlussfolgerungen des EU-Ratsgipfels in Brüssel zu einer solchen raschen Umsetzung.Wir werden daher mit den nationalen Verbänden erörtern, wie die Arbeit der CoESS jetzt auf nationaler Ebene fortgesetzt werden kann, mit dem Ziel, die Empfehlungen der EU-Richtlinie in verbindliche Qualitätskontrollbestimmungen in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Integration neuer Technologien in Sicherheitsdienstleistungen Ein weiteres wichtiges Thema der Versammlung war die Integration neuer Technologien wie Alexander Frank Mitglieder der europäischen Sicherheitsverbände CoESS-Sekretariat samt Präsidenten: (v.l.) Alexander Frank, Chantal Verlaet, Vinz van Es und Catherine Piana Von Alexander Frank Head of EU Affairs der CoESS – Confederation of European Security Services www.coess.eu

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