83 DSD 3 | 2026 siert und gemeinsam erprobt werden, dass sie im Ernstfall unmittelbar zusammenwirken können. Krisenvorsorge in die operative Praxis umsetzen: Vorschläge von CoESS Zur Umsetzung der EU-Strategie für eine Union der Krisenvorsorge hat die CoESS der Europäischen Kommission fünf grundlegende Anforderungen vorgeschlagen. Sie bilden einen praxisorientierten Rahmen zur Stärkung der europäischen Resilienz. Der Grundsatz: Wenn von der Sicherheitswirtschaft ein Beitrag zur Krisenvorsorge erwartet wird, müssen dafür auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die erste Anforderung betrifft die Verfügbarkeit von Arbeitskräften. In Krisen, bei erhöhter Alarmbereitschaft oder im Verteidigungsfall sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den sektoralen Sozialpartnern sicherstellen, dass qualifiziertes Sicherheitspersonal zur Verfügung steht. Dies erfordert vorausschauende Personalplanung, geeignete Mobilisierungsverfahren und krisenrelevante Aus- und Weiterbildung. Vorsorge erfordert zudem Investitionen. Krisenfeste Kapazitäten lassen sich nicht improvisieren. Unternehmen müssen lange vor einem Notfall in spezialisierte Schulungen, Personal, Technologien und Vorsorgemaßnahmen investieren. Wenn diese Kapazitäten öffentlichen Vorsorgezielen dienen, sollte dies durch öffentliche Förderung, vertragliche Regelungen oder andere Unterstützungsmechanismen berücksichtigt werden – auch bei der aktuellen Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie. Eine dritte Anforderung betrifft die operative Kontinuität. Sicherheitsdienstleistungen müssen auch während einer Krise aufrechterhalten werden. Dazu gehört der Zugang zu Kraftstoff, Strom, Telekommunikation und anderen kritischen Ressourcen. Zugleich sind Hindernisse zu vermeiden – etwa Bewegungseinschränkungen, die Sicherheitskräfte daran hindern könnten, wesentliche Aufgaben zu erfüllen. Vorsorge setzt außerdem angemessenen rechtlichen Schutz für Sicherheitskräfte voraus, die unter den besonderen Bedingungen einer Notlage Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Wenn ihre Verantwortung in Krisenzeiten wächst, muss auch der sie schützende Rechtsrahmen gestärkt werden. Schließlich hängt wirksame Vorsorge von einer strukturierten öffentlich-privaten Zusammenarbeit ab. Gemeinsame Planungen und Übungen, Frühwarnmechanismen sowie sichere Verfahren für den Informationsaustausch müssen vor einer Krise eingerichtet werden – nicht erst unter operativem Zeitdruck. Notruf- und Serviceleitstellen verfügen über wertvolle operative Informationen und sollten besser in künftige gemeinsame Krisenkommunikationssysteme eingebunden werden, wie dies etwa in den Niederlanden, Spanien und Großbritannien geschieht. Diese fünf Empfehlungen zeigen: Vorsorge bedeutet nicht einfach, mehr von der Sicherheitswirtschaft zu erwarten. Es geht darum, ihr einen wirksamen Beitrag zur Resilienz Europas zu ermöglichen. Fazit Die europäische Strategie zur Krisenvorsorge markiert eine wichtige Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik. Sie erkennt an, dass Resilienz nicht allein von staatlichen Stellen abhängt, sondern von der Fähigkeit der gesamten Gesellschaft, sich gemeinsam vorzubereiten, zusammenzuarbeiten und zu reagieren. Für die Sicherheitswirtschaft bedeutet dies einen Perspektivwechsel. Es geht nicht mehr vorrangig darum, ihre Rolle zu definieren: Sie trägt bereits in ganz Europa täglich zum Schutz von Menschen, Infrastrukturen und wesentlichen Diensten bei. Nun gilt es jedoch sicherzustellen, dass dieser Beitrag vorbereitet, vollständig eingebunden und operativ einsatzfähig ist, bevor die nächste Krise eintritt. Anerkennung ist ein wichtiger erster Schritt. Vorsorge bedeutet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Sicherheitswirtschaft jene Rolle wirksam erfüllen kann, die ihr die Mitgliedstaaten zunehmend zuschreiben. Bilder: Oliver Arning, CONDOR-Gruppe EUROPA Veranstaltung der CoESS zum Thema Krisenvorsorge in Brüssel, Juni 2025
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