77 DSD 3 | 2026 BERICHT AUS BERLIN auch mehr die zivile Säule zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit gestärkt. Maßnahmen zur Stärkung der militärischen Säule sind, durch gesetzliche Maßnahmen die Attraktivität der Bundeswehr zu erhöhen. So sollen die aktive Truppenstärke und gleichzeitig die Reservistenkapazitäten signifikant steigen. All diese Maßnahmen sollen dem sich aus NATO-Verpflichtungen ergebenden Ziel dienen, bis 2029 in Umsetzung des militärischen Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands so zu steigern, dass zur verbesserten Abschreckung gegenüber Russland eine Kriegstüchtigkeit hergestellt ist. Wirtschaft – wichtige Säule der Gesamtverteidigung Der Verlauf des langjährigen Krieges in der Ukraine zeigt, dass es zur Verteidigungsfähigkeit wesentlich auf den Erhalt einer Verteidigungsindustrie, einer Versorgung an Energie und Nahrungsmitteln und damit primär dem Schutz kritischer Infrastrukturen ankommt. Die deutsche Wirtschaft muss sich daher entweder aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch Leistungs- und Sicherstellungsgesetze und zum Eigenschutz vor hybriden Bedrohungen auf folgende Szenarien vorbereiten. Hierzu zählen die Abwehr von Risiken durch Cyberangriffe und physische Angriffe sowie durch Spionage und Sabotage auf die Produktionsanlagen, die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Unternehmens trotz krisenbedingter Verknappung von Mitarbeitern oder Unterbrechung von Lieferketten, die Freistellung von Mitarbeitern für Wehr- und Katastrophenschutzübungen und Freiwilligeneinsatz sowie die Möglichkeit der Produktionsumstellung im Krisenfall sowie Veränderung des Dienstleistungsspektrums für Kunden. Eine möglichst stabile Wirtschaft bleibt bei allen denkbaren Krisenszenarien Grundvoraussetzung für eine umfassende Gesamtverteidigung. Kritische Infrastrukturbetreiber tragen bereits besondere Verantwortung Durch das KRITIS-Dachgesetz sowie die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht tragen bereits aktuell die KRITISBetreiber – unabhängig vom OPLAN DEU – eine besondere Verpflichtung zum Schutz ihrer Infrastrukturen. Auf Basis von Risikoanalysen sind nun Notfallpläne für Infrastrukturausfall, Materialausfall und Personalausfall verpflichtend. Umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen müssen in den Unternehmen implementiert und von staatlicher Seite akzeptiert werden. Nach wie vor unklares Sicherheitslagebild Obwohl vonseiten der Wirtschaft und der Sicherheitsverbände seit 2021 immer wieder ein möglichst aussagefähiges gemeinsames Lagebild von Staat, Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene und Wirtschaft eingefordert wird, existiert bisher leider nicht ein entsprechendes Lagebild über aktuelle hybride Bedrohungen. Auch wenn die Bundesregierung innerhalb der Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie ein ganzheitliches Lagebild für den Wirtschaftsschutz anstrebt, so wird der Weg dorthin noch eine gewisse Strecke benötigen. Dies zeigt sich beispielsweise hinsichtlich der Bedrohungslage durch Drohnen. Es herrscht bisher – mit Ausnahme der Flughäfen – weitgehend Unklarheit in der Wirtschaft, wie groß die Bedrohungslage aktuell ist. Hinzu kommt die rechtliche Unklarheit, welche Abwehrmaßnahmen, insbesondere KRITIS-Betreiber, zur Drohnenabwehr treffen dürfen. Beitrag der Sicherheitswirtschaft Ausrüstung und Innovation: Die Sicherheitswirtschaft trägt in vielfältiger Weise zur Gesamtverteidigung bei. Im Bereich der militärischen Verteidigung ist sie traditionell stark aufgestellt. Die Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft kann man als das Rückgrat der militärischen Verteidigung charakterisieren, da sie die Ausrüstungs- und Munitionsversorgung der Bundeswehr sichert und Schlüsseltechnologien im Bereich KI, Drohnen und Cyberabwehr entwickelt. Unternehmen der deutschen Verteidigungsindustrie und Sicherheitstechnologie sind verbandsmäßig überwiegend im BDSV organisiert. Die Bundesregierung hat bereits am 4. Dezember 2024 die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie beschlossen. Sie dient als Leitbild, um die Resilienz, Skalierbarkeit und technologische Souveränität der deutschen Rüstungsindustrie angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa zu stärken. Schutz, Sicherung, Unterstützung im Notfall- und Krisenmanagement: Das Sicherheitsgewerbe (§ 34a GewO – Unternehmen) mit seinen verbandsmäßig überwiegend im BDSW organisierten Unternehmen nimmt demgegenüber primär eine Schutz- und Unterstützungsfunktion für Staat und Wirtschaft ein. Das Sicherheitsgewerbe trägt damit bereits heute wesentlich zur Resilienzsteigerung und damit zur Gesamtverteidigung bei. Die wesentlichen Einsatzbereiche sind: 1. Schutz Kritischer Infrastrukturen zur Abwehr von Sabotage, Spionage und hybriden Bedrohungen 2. Bewachung und Schutz militärischer Liegenschaften 3. Unterstützung der Streitkräfte durch Begleitung militärischer Transporte, Sicherung von Logistikketten zur Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung 4. Unterstützung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Absperrmaßnahmen und Evakuierungen, Regelung des Verkehrs und von Besucherströmen in Krisengebieten sowie durch Bereitstellung von Sicherheitstechnik Fazit Ohne das Sicherheitsgewerbe mit seinen rund 290.000 Beschäftigten in Friedenszeiten ist eine Gesamtverteidigung Deutschlands undenkbar. Es entlastet die Bundeswehr und Sicherheitsbehörden und schützt die kritischen Infrastrukturen der Wirtschaft. Ebenso trägt es in Krisenfällen und im Verteidigungsfall zur Stabilisierung der Sicherheitsarchitektur bei. Das Sicherheitsgewerbe ist damit Mitgarant zur Verteidigungsfähigkeit, Kriegstüchtigkeit und Resilienzsteigerung Deutschlands. Vor diesem Hintergrund muss das Sicherheitsgewerbe noch mehr als bisher verbindlich in die nationale Sicherheitsarchitektur und die strategische Planung eingebunden werden.
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