DER SICHERHEITSDIENST

70 DSD 3 | 2024 BERICHT AUS BERLIN fen bleibt aber die Frage im Raum stehen, ob es nicht noch erheblich mehr Personal bedarf, um die Überprüfungszeiten zu verkürzen. Die Bundesregierung erkennt aber unzweifelhaft an, dass die adäquate Personalausstattung der im SÜ-Prozess beteiligten Arbeitsbereiche ein entscheidender Faktor zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer darstellt. Diese Position vertritt der BDSW schon seit Jahren und hat sie wiederholt an das BMI, das BfV und insbesondere an Mandatsträger des Deutschen Bundestages adressiert und eine entsprechende Personalaufstockung gefordert. Prozessoptimierung ist das Gebot der Stunde Auch bedingt durch die vielfältigen Beschwerden aus Wirtschaft und Sicherheitswirtschaft hat das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) im Frühjahr 2023 (BT-Drucksache 20/6575) Empfehlungen an die Bundesregierung zur Optimierung der Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Wiederholungsüberprüfungen nach dem SÜG bei den Nachrichtendiensten des Bundes beschlossen. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den BND, das BAMAD und das BfV. Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Folgende Kernempfehlungen hat das PKGr gegenüber der Bundesregierung ausgesprochen: 1. Stellenbesetzung und Haushaltsanmeldung 2. Zügiger Abbau von SÜ-Überprüfungsfällen 3. Deutliche Reduzierung der Verfahrensdauern 4. Baldige Vorlage von gesetzlichen Neuregelungen 5. Ertüchtigung der Eigensicherung in den Nachrichtendiensten 6. Einführung moderner und digitalisierter Arbeitsprozesse Veränderte Sicherheitslage erfordert schnelle Anpassungen Die zunehmende Zahl von Personen mit Migrationsgeschichte, die für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten vorgesehen sind, führt zu aufwendigeren Sicherheitsüberprüfungsverfahren, da Auslandsaufenthalte oder auch Kontakte in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken stets aufzuklären und zu bewerten sind. Hinzu tritt die veränderte Sicherheitslage bezüglich Russlands, Chinas und zuletzt aufgrund der Ereignisse in Nahost. Umso verwunderlicher ist es daher, dass sich die Bundesregierung in ihren im Februar 2024 vorgestellten Eckpunkten der Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie nicht nochmals zur Beschleunigung und Prozessoptimierung von SÜ bekennt und dies als ein Ziel bestimmt. Es ist aus Sicht des BDSW zwingend erforderlich, dass die Bundesregierung kurz- und mittelfristig durch Bereitstellung ausreichender personeller Ressourcen und regulatorische Harmonisierung für Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen wirksame Maßnahmen ergreift, um zu einer signifikanten Verkürzung von Überprüfungszeiten von Sicherheitspersonal in der Sicherheitswirtschaft und der Wirtschaft zu gelangen. Personalzuwachs muss angegangen werden Die Regierung geht das Thema, wenn auch zu langsam, an. Nach dem Referentenentwurf des BMI zu einem Zweiten Gesetz zur Änderung des SÜG (Bearbeitungsstand 19. Juni 2024) werden nach den Planungen des BMI zur Erreichung des Zieles allein beim BfV jährliche Mehraufwände in Höhe von 6,9 Mio. Euro durch Personalkosten inkl. Personalnebenkosten, Sacheinzelkosten und Gemeinkosten für 91 Funktionen entstehen. Mehrmonatige Überprüfungszeiten müssen aber im Interesse eines effektiven modernen Wirtschaftsschutzes in der Hightech und Industrienation Deutschland umgehend verkürzt werden. Beschleunigung ist das Gebot der Stunde. Das Ziel muss auch hier klar sein: Deutschlandtempo auch bei Sicherheitsüberprüfungen! Bild: # 1660692567 / istockphoto.com

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