DER SICHERHEITSDIENST

24 DSD 3 | 2024 SICHERHEITSTECHNIK zugriff aus, statt die Störung vor Ort zu ergründen. Täter kennen und nutzen dieses Verhalten und die Prioritäten von Betreibern und Errichtern aus (kurz vor Feierabend, kurz vor dem Wochenende, wo niemand noch auf einen Technikereinsatz warten möchte, oder z. B. im Einzelhandel gerne am Samstagsnachmittag): Fallen bei einer DP4-Verbindung beide Übertragungswege aus, muss die Leitstelle so reagieren, als läge ein Einbruch- oder Überfallalarm vor. Das ist die „dritte Redundanz“. Würde diese Anforderung der Richtlinien in der Praxis eingehalten, gäbe es weit weniger Schäden oder zumindest deutlich geringere Schadenausmaße. Täter wissen um diese Lücken. Sie kappen beide Übertragungswege und warten aus sicherer Distanz ab. Wenn nach einiger Zeit nichts passiert, haben sie„freie Bahn“. Intervention Das letzte Glied in der Sicherungskette ist die Tätigkeit der Interventionskraft vor Ort. Bei einem Alarm ist es erforderlich, das Objekt gründlich abzusuchen, sowohl innen als auch außen. Clevere Täter verstecken sich z. B. in der Abhangdecke und haben ggf. von dort sogar einen Blick auf das Bedienteil der Einbruchmeldeanlage und können somit erkennen, ob die Anlage scharf geschaltet wurde. Keinesfalls darf voreilig von einem Falschalarm ausgegangen werden. Der ursprüngliche Sicherheitszustand muss wiederhergestellt werden. Betreiber, die aus Kostensparüberlegungen heraus bei einer Störung auf eine unmittelbare Instandsetzung oder kompensierende Bewachung verzichten, müssen von einem gewissenhaften Dienstleister auf das Risiko hingewiesen werden. Ursachen Abschließend wollen wir einen Blick auf die Ursachen der oben beschriebenen Fehler werfen. Es gibt keinen eigenen Ausbildungsberuf für Sicherheitstechniker. Planer und Errichterunternehmen müssen selbst den Mitarbeitern alle notwendigen Kompetenzen vermitteln. Gleichzeitig erweckt die Technik immer mehr den Anschein von„Plug & Play“, doch die Tücken stecken oft im Detail. Technik und technische Möglichkeiten werden immer komplexer. Die Menschen, die als Planer, Techniker, Dienstleister, Entscheider, Versicherer usw. damit umgehen müssen, sind aber oft nicht (mehr) die „EMA- Spezialisten“, sondern mehr und mehr „Generalisten“, die sich zwangsläufig nicht so tief in die Materie einarbeiten können. Dies gilt insbesondere für Planungsbüros, die dem Irrglauben anhängen: „Wir können Elektroplanung, da machen wir so ein bisschen Sicherheitstechnik mal eben mit.“ Oftmals muss es dann der Errichter ausbaden oder er traut sich im schlimmsten Fall nicht, den Planer auf seine Fehler hinzuweisen. Er möchte ja noch weitere Aufträge von diesem Planer erhalten. Auch die Sachverständigen sind als Fehlerquelle nicht ausgeschlossen. Am Markt sind „Allround-Elektro-Sachverständige“ tätig, die den Eindruck vermitteln, sich mit allen Bereichen der Elektrotechnik inklusive der gesamten Sicherheitstechnik auszukennen. Dies gilt insbesondere für eine Vielzahl von selbsternannten Sachverständigen, da die Bezeichnung „Sachverständiger“ – bis auf den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen – gesetzlich nicht geschützt ist. Jedoch sind auch unter den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen solche selbsternannten Allrounder zu finden. Im Zweifelsfall muss der Sachverständige dann seinen, wie so oft in Gerichtsurteilen zitierten und erforderlichen, „deutlich überdurchschnittlichen Sachverstand“ beweisen. So bleibt vieles im Grauen und die Probleme treten oft erst im Schadenfall zutage. Hinzu kommt die deutlich gestiegene Frequenz, mit der Änderungen in der Produktwelt, aber auch Bei der Absicherung eines Objekts greifen die unterschiedlichsten Dienstleistungen ineinander – und überall können Fehler gemacht werden. Grafik: VdS

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