DER SICHERHEITSDIENST

22 DSD 3 | 2024 SICHERHEITSTECHNIK ein gutes Produkt richtig zu planen und an die Wand zu schrauben – man muss es auch richtig einstellen. Am Ende der Installation und vor ihrer Übergabe und Inbetriebnahme muss eine einhundertprozentige Überprüfung der Anlage statt- finden. In der Praxis ist es schon vorgekommen, dass man bei der Programmierung der Zentrale vergessen hat, z. B. einem Melder in Bus- oder Funktechnik eine Meldergruppe zuzuweisen. Prüft man den Melder nur per Gehtest-LED, fällt das nicht auf, da diese meist lokal angesteuert wird. Deswegen sollten die Prüfungen möglichst von Ende zu Ende durchgeführt werden, um die ganze Wirkungskette einzubeziehen. Dies gilt nicht nur für die Inbetriebnahmeprüfung, sondern auch für alle Inspektionen. Zunehmend gewinnt die Cybersecurity der Anlagen und ihrer Konfigurationen an Bedeutung, vor allem durch neue Use-Cases und Geschäftsmodelle, die auf Remote-Services basieren. Die DIN EN 50710 und der VdS-Quick-Check für Errichter von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) bieten gute Grundlagen, die Sicherheit auch dieser Aspekte im Blick zu halten und zu steuern. Alarmübertragung Eine weitere Fehlerquelle ist die Alarmübertragung. Leider offenbart sich oftmals erst im Schadenfall, dass – entgegen der Vereinbarung und den Angaben im Attest bzw. in der Anlagenbeschreibung – keine „echte“ DP4-Übertragung mit VdS-SecurIP parametriert oder gelebt wurde. DP4 bedeutet eben mehr als nur zwei Übertragungswege zur Leitstelle. Die zugrunde liegende Norm definiert eine Reihe von Leistungsmerkmalen und Funktionalitäten, die nur in ihrer Gesamtheit die erwartete Wirkung entfalten. Dazu gehört z. B., dass beim Ausfall des ersten Übertragungsweges die Überwachungszeit des zweiten Weges von fünf Stunden auf 90 Sekunden sinkt. Wird dieser Punkt nicht beachtet, dauert es bis zu fünf Stunden, bevor der Ausfall beider Übertragungswege erkannt wird! Zeit genug für einen Einbrecher. In der Praxis werden teilweise veraltete Montage- bzw. Programmieranleitungen verwendet. Es sollten selbstverständlich stets aktuelle Dokumentationen und Anleitungen verwendet werden, die Änderungen an VdS-Richtlinien und Normen, aber auch Hard-/Softwareänderungen, Kompatibilitäten usw. berücksichtigen. Ursachen für Fehler lauern auch bei einer unzureichenden Abstimmung mit der AES/NSL in Verbindung mit dem Betreiber der Anlage und der notwendigen Interventionsmaßnahmen. Um diese Information zu verbessern und zu standardisieren, steht neben dem Alarmdienst- und Interventionsattest auch der neue Anhang des EMA-Attests VdS 2170 zur Verfügung. Hiermit können die wichtigsten Informationen zur Anlage an die NSL dokumentiert übermittelt werden, was auch bei späteren haftungsrechtlichen Fragestellungen von erheblicher Bedeutung sein kann. Alarmempfang/Alarmdienst Zum Alarmdienst und der Aufgabe einer NSL gehört es zunächst, dass ein Kunde im Wege der Aufschaltung fachkundig beraten wird, und – ggf. in Absprache mit dem Errichter und Versicherer – risikogerechte Maßnahmen für den Fall von Alarmen und Störungen vereinbart werden. Leider sind Kunden, die eine mehrere Tausend Bild: Sascha Puppel Hier wurde ein Melder so verdreht, dass er in Richtung Decke zeigte und dadurch nutzlos wurde.

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