DER SICHERHEITSDIENST

WIRTSCHAFT UND POLITIK 19 DSD 1 | 2024 Kriminalitätsentwicklung 2023/2024 Von Reinhard Rupprecht Für die Unternehmenssicherheit und damit auch für die Sicherheitswirtschaft ist die Kriminalitätsentwicklung von herausragender Bedeutung. Wesentliche Veränderungen in präventionsrelevanten Kriminalitätsbereichen geben Anlass zu neuen Schwerpunktsetzungen in Sicherheitskonzeptionen und zu eventuellen Ressourcenverlagerungen. Im folgenden Beitrag wird die Entwicklung einiger für die Unternehmenssicherheit besonders belastender Deliktsbereiche dargestellt. Grundlage für die quantitativen Angaben, Tendenzaussagen und Prognosen bilden Polizeiliche Kriminalstatistiken (PKS) – die sich nur auf das Hellfeld angezeigter und ermittelter Fälle beschränken müssen und zudem den in Strafprozessen stattfindenden Ausfilterungsprozess nicht berücksichtigen können –, Bundeslagebilder des BKA und des BSI und Ergebnisse von Expertenbefragungen. Kriminalitätsentwicklung (PKS) einiger Deliktsbereiche 2001-2022 Langfristig sind die ermittelte Gesamtkriminalität ebenso wie die meisten einzelnen Deliktsbereiche in den letzten zwei Jahrzehnten zurückgegangen. Besonders stark ist der Rückgang bei Diebstählen, auch bei dem das Sicherheitsgefühl der Bürger besonders beeinträchtigenden Wohnungseinbruchdiebstahl. Dagegen hat Cybercrime in diesem Zeitraum kontinuierlich zugenommen, parallel zur Bedeutung der digitalen Kommunikation. Kurzfristig ist dagegen im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg sowohl der registrierten Gesamtkriminalität wie der meisten für die Unternehmenssicherheit bedeutsamen Deliktsarten festzustellen. Der Versuchsanteil, der Auskunft über die Wirksamkeit der Prävention, insbesondere der eingesetzten Sicherheitstechnik, gibt, ist sehr unterschiedlich. Bei den Ladendiebstählen – bei denen im Jahr 2002 z. B. nur 1,3 Prozent im Versuchsstadium steckenblieben – betrug der Versuchsanteil 2022 44,2 Prozent. Und beim Wohnungseinbruchdiebstahl stieg er auf 39,5 Prozent als Folge verstärkter Präventionsmaßnahmen. Weit unter dem Versuchsanteil der Gesamtkriminalität von immerhin 37,4 Prozent liegt der Anteil im Bereich der Wirtschaftskriminalität (28,7 %) und beim Cybercrime (28 %). Sehr unterschiedlich ist die AQ bei den einzelnen Deliktsarten. Sie reicht 2022 von 16,1 beim Wohnungseinbruchdiebstahl und 18,7 bei der Straßenkriminalität bis 89,8 Prozent beim Ladendiebstahl und 91,8 bei der Wirtschaftskriminalität. Die Fälle i. T. (gerundet) Versuchsanteil Aufklärungsquote 2001 2021 2022 2022 AQ 2022 Gesamtkriminalität 6.364 5.048 5.628 37,4 57,3 Gewaltkriminalität 188 164 197 38,8 77,2 Raub auf Kassen/Geschäfte 4,9 1,5 2 34,4 53,9 Straßenkriminalität 1.694 949 1.185 34,1 18,7 Diebstahl Büro/Fabrik/Lager 183 65 72 32,7 21,8 Ladendiebstahl 549 257 345 44,2 89,8 Wohnungseinbruchdiebstahl 134 54 66 39,5 16,1 Betrug 793 794 801 37,1 58,0 Wirtschaftskriminalität 112 51 73 28,7 91,8 Urheberrechtsstraftaten 6,2 9,8 9,3 32,2 77,4 Cybercrime 79 146 137 28,0 29,2 Vizepräsident des BKA a. D., Ministerialdirektor beim BMI a.D. und heute als unabhängiger Berater in Sicherheitsfragen tätig. Reinhard Rupprecht

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