DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 5 DSD 2 | 2022 Immer der Nase nach Zum Sachstand der Luftfrachtkontrolle in Deutschland Von Peter Haller Die jüngsten Streiks bei den Luftsicherheitskontrollen haben den Fokus der Öffentlichkeit auf das Sicherheitsgewerbe gelenkt. Eigentlich begrüßenswert, wenn ... Ja, wenn der Tarifabschluss sich nicht nur auf die oberen Lohngruppen konzentrieren würde, nämlich die Mitarbeiter der Passagier- und Frachtkontrollen. Auch wenn die Frachtkontrolleure einen nur wenig geringeren Stundenlohn erhalten, so gelten sie doch immer noch als die Besserverdienenden imSicherheitsgewerbe, jedenfalls imVergleich zu den Kollegen imWach- und Revierdienst. Dennoch ist bei den Luftfrachtkontrolleuren der Fachkräftemangel ein Dauerthema. Die hier engagierten Sicherheitsdienstleister könnten mindestens 20 Prozent mehr Personal beschäftigen. Mit ein Grund für das Dilemma: Da Passagierflüge während der Pandemie praktisch nicht mehr möglich waren, sind die großen Flughäfen weitgehend zum Erliegen gekommen. Das war für den Frachtbetrieb deshalb ein Problem, weil die Hälfte des Aufkommens, vor allem zeitkritische Produkte wie Blumen, Fisch und Maschinenersatzteile, in Passagiermaschinen transportiert wurde. Da diese am Boden blieben, kam es zu einem immensen Frachtstau. Sicherheitsfachkräfte haben sich beruflich umorientiert und fehlen jetzt. Das ist nicht die einzige Herausforderung. Die Zukunft der Luftfrachtkontrollen wird intensiv unter technologischen Aspekten diskutiert. Denn die europäischen Länder arbeiten mit unterschiedlichen Systemen. Deutschland setzt beispielsweise bei der Detektion von Sprengstoffen und Gefahrgut auf Röntgenprüfgeräte. Anders bei der Kontrolle von Flüssigkeiten und Granulaten. Einst ließen sich solche Sendungen mit Sprengstoffdetektoren sichern. Dieses Sonderkontrollverfahren hat das Luftfahrt-­ Bundesamt (LBA) 2019 ausgesetzt. Seitdem schaffen die deutschen Spediteure die Fässer nach Frankreich, wo sie olfaktorisch sicherheitsüberprüft werden – frei nach demMotto: „Immer der Nase nach!“ Die Kontrolle übernehmen speziell trainierte Spürhunde auf Basis von Geruchsproben. Hier forscht Deutschland noch nach Alternativen. Selbst wenn das von Erfolg gekrönt sein sollte, ist es kaum vorherzusehen, ob das LBA am Ende mitspielt. Ein praxisnaher Vorschlag zur Erleichterung der Luftsicherheitskontrollen insgesamt stößt dort bisher jedenfalls auf taube Ohren: Statt drei Gruppen von Kontrolleuren – nämlich die nach • § ​5 LuftSiG (Personen- und Gepäckkontrollen, beauftragt von der Bundespolizei), • § ​8 ​LuftSiG (Eigensicherung des Flughafenbetreibers, Bundesland) und • § ​9 LuftSiG (Frachtkontrolle, Spediteure u. Ä.) sollte es ein einziges Berufsbild geben, nämlich das des Luftsicherheitskontrolleurs, der über die Befähigung aller drei Gruppen verfügt. Das würde am hohen Sicherheitsniveau nichts ändern, würde aber bei gleichen Vorschriften die Personaleinsatzplanung der Sicherheitsdienstleister enormerleichtern: heute ander Personen-, morgen an der Luftfrachtkontrolle und übermorgen bei der Kontrolle des Zutritts zum Flugfeld. Stattdessen poppt angesichts der neuen Tarifabschlüsse die Diskussion wieder auf, ob die Luftsicherheitskontrollen nicht verstaatlicht werden sollten, etwa über eine Anstalt öffentlichen Rechts. Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht? Geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH und Vizepräsident des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) Peter Haller

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