DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 4 DSD 2 | 2022 Gleichwohl muss neben der sorgsamen Auswertung der gemachten Erfahrungen das Augenmerk auf einen auch in Zukunft kritischen Aspekt gerichtet werden.Wichtigster Erfolgsfaktor ist und bleibt die Möglichkeit, stets ausreichend geschultes und qualifiziertes Sicherheitspersonal bereitzustellen. Die demografische Entwicklung und die mittelfristig absehbare Arbeitsmarktsituation lassen nicht erwarten, dass sich die Rekrutierungsprobleme entschärfen, insbesondere dann nicht, wenn sich der Luftverkehr quantitativ wieder der Situation des Jahres 2019 annähert. Umso dringlicher ist es daher, mit den vorhandenen Ressourcen möglichst bedarfsorientiert und wirtschaftlich umzugehen. Aufsplitterung von Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung bremsen aus Im Lichte dieser Faktoren, stellt beispielsweise die wenig sachgerechte Aufsplitterung der Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung im Luftsicherheitsgesetz einen wesentlichen Hemmschuh für den Einsatz und die Qualifikation von Beschäftigten dar. Folge dieser Aufsplitterung ist u. a. ein kostenträchtiges und wenig effizientes Nebeneinander von unterschiedlichen Schulungs- und Prüfungsvorgaben. Die immer wieder ins Feld geführte Argumentation, dass die Tätigkeiten in den relevanten Feldern gemäß §§ 5, 8, 9, 9a LuftSiG, also die Passagier- und Gepäckkontrollen, der Bereich der Eigensicherungspflichten der Flughafenbetreiber und der Luftfahrtunternehmen sowie die Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der sicheren Lieferkette, für die dort jeweils beschäftigten Sicherheitsmitarbeiter fachlich und inhaltlich große Unterschiede aufweisen würden, vermag nicht zu überzeugen. Unvoreingenommen und sachlich betrachtet geht es in allen Tätigkeitsfeldern um Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Personen- und Sachenkontrollen sowie der Interpretation der Darstellungen in bildgebenden Verfahren. Dabei ist es im Grunde unerheblich, ob Passagiere, Flughafenpersonal, Cateringfahrzeuge, Baufahrzeuge, andere Zulieferer oder gar Fracht kontrolliert wird. Gerade die Unterschiede in der Qualifikationstiefe und -dauer sind daher fachlich nicht erklärbar. Nichts liegt also näher, als alle Fachkräfte gleichermaßen einheitlich auszubilden und zu zertifizieren. Dies würde den Unternehmen einen deutlich flexibleren Einsatz des Personals ermöglichen sowie Schulungs- und Prüfungskosten deutlich reduzieren. Sollten sich in der Praxis spezifische besondere Erfordernisse in einem Tätigkeitsfeld herausstellen, wäre eine modular aufgebaute Anpassungsfortbildung sicherlich darstellbar. Das Themenfeld bedarf daher, besonders sowohl aufgrund der absehbar zu erwartenden Personalengpässe als auch unter dem Aspekt der Kostenoptimierung für die Unternehmen und die Auftraggeber, dringend einer gemeinsamen, unvoreingenommenen und ergebnisorientierten Behandlung unter Beteiligung der Verbände der Luftverkehrswirtschaft und der beteiligten Behörden. Nur so kann es gelingen, auch künftig den Luftverkehrsstandort Deutschland attraktiv zu halten.

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