DER SICHERHEITSDIENST

14 4 | 2021 DER SICHERHEITSDIENST GELD UND WERT Inmehreren (virtuellen) Arbeitskreissitzungen in 2020 und 2021 sind die zuletzt im Jahr 2016 modifizierten BDGW-Sicherheitsvorschriften nunmehr in Gänze, also der Vorschriftentext selbst, die Prüfungsanforderungen zu den Prüfsäulen 1 und 2 und die 3 Musterprüfbescheini- gungen durch die Mitglieder des eingerichteten BDGW-Arbeitskreises, komplett überarbeitet worden. Sowurdenu. a. erstmalsBegriffsbestimmungen und ein 4. Abschnitt zum Notfall- und Krisenmanagement neu eingeführt. Nachfolgend wird auf einige Detailfragen näher eingegangen. Die Sicherheitsprüfung 1 (Prüfsäule 1) Die Sicherheits-Prüfung 1 befasst sich vor allem mit baulich-technischen und personellen Anforderungen sowie der ordnungsgemäßen Durchführung von Geld- und Werttransporten. Überprüfungsschwerpunkte fangen bereits bei den Einstellungsvoraussetzungen für das Personal an. Hier werden wesentlich höhereMaßstäbe angelegt als in den meisten anderen Branchen. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine ärztlich bestätigte physische und psychische Tauglichkeit, eine persönliche und, soweit möglich, eine Schufa-Bonitätsauskunft sowie eine Verschwiegenheitserklärung sind nur einige der Punkte, die von den Sicherheitsmitarbeitern verlangt werden. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter wurde deutlich konkretisiert, nachdem der Gesetzgeber bereits mit der Novellierung des Gewerberechts in § 34a GewO Verschärfungen bei der Zuverlässigkeit der einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter vorgenommen hatte. Die Mitgliedsunternehmen müssen sicherstellen, dass die Sicherheitsmitarbeiter mindestens halbjährlich an Unterweisungen bzw. Schulungen teilnehmen — zu Themen wie allgemeine Sicherheit, Veränderung krimineller Praktiken, Notwehr, Nothilfe sowie theoretischer und praktischer Waffenunterricht. Neue Sicherheitsmitarbeiter dürfen erst nach gründlicher Schulung und Einarbeitung eingesetzt werden. Neu gefasst wurden insbesondere die Bestimmungen zum Tragen der Dienstkleidung in § 7 der Sicherheitsvorschriften. Im 2. Abschnitt der neuen Sicherheitsvorschriften sind die Regelungen zur Durchführung von Geld- und Werttransporten komplett revisioniert worden. § 9 neu regelt zunächst den Geld- und Werttransport durch Boten. Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass Geld- und Werttransporte durch Boten in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich von mindestens zwei Sicherheitsmitarbeitern durchgeführt werden, von denen ein Sicherheitsmitarbeiter die Sicherung übernimmt. Auf den Sicherer kann dann verzichtet werden, wenn der Bote eine dem Stand der Technik entsprechende Technische Transportsicherung verwendet oder nach außen erkennbar ausschließlich Münzgeld transportiert. Die Botengänge in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen sind möglichst kurz zu halten. Jegliche Haftungsübergänge, RA Andreas Paulick ist Geschäftsführer der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste. Neufassung der BDGW-Sicherheitsvorschriften 2021 Von Rechtsanwalt Andreas Paulick Der BDGW-Sicherheitsstandard und sein Herzstück, die BDGW-Sicherheitsvorschriften, berücksichtigen die Vorgaben des Gesetzgebers, der Versicherer und Berufsgenossenschaften. Die BDGW-Sicherheitsvorschriften sind für die BDGW-Mitglieder sowie deren Nachunternehmer verbindlich und erstrecken sich auf alle Bereiche, die zum Betrieb und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen gehören. Alle BDGW-Mitgliedsunternehmen müssen jährlich und ggf. standortübergreifend zwei Sicherheitsprüfungen durchlaufen und den aktuellen Versicherungsschutz für den Geld- und Wertdienst der BDGW vorlegen.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==