DER SICHERHEITSDIENST

47 DSD 2 | 2024 GELD UND WERT gung gestellt, teilweise werden in spezialisierten Werkstätten vor dem Tateinsatz mögliche Ortungschips der Hersteller entfernt. Auch notwendiges Einbruchwerkzeug wird häufiger professionell organisiert (gestohlen), beispielsweise bei der Feuerwehr, die über Gerätschaften wie Spreizer und anders Ausrüstung verfügt, mit der sich technische Hindernisse überwinden lassen. Zuletzt ist auch eine zunehmende Gewaltbereitschaft bei den Tätern beobachtet worden, die neben Bedrohungen und körperlichen Übergriffen auch Entführungen umfasst. Keine gesetzlichen Vorgaben für Geldautomaten in Deutschland Trotz hoher Fallzahlen gibt es bislang – anders etwa als in Frankreich – keine gesetzlichen Grundlagen, die die Banken verpflichten, bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Druck kommt eher von den Versicherungen und seitens der Strafverfolgungsbehörden. Viele Banken wägen ab, inwieweit sich passive oder aktive Sicherungsmaßnahmen für gefährdete Standorte rechnen, beispielsweise im Vergleich zu einer möglichen Schließung des Standorts. Dies ginge dann zulasten der betroffenen Bevölkerung, die es gerade auf dem Land immer schwerer hätte, sich unkompliziert mit Bargeld zu versorgen. Die Bundesregierung hält sich hier immer noch bedeckt und setzt auf freiwillige Maßnahmen der Kreditinstitute. Das besonders betroffene Bundesland Nordrhein-Westfalen ist hier auch eher zurückhaltend, wie eine Kleine Anfrage im Landtag Anfang 2023 mit Verweis auf andere Länder wie Frankreich oder Belgien in Sachen Sicherungsmaßnahmen ergab. Eine mögliche Adaption von Maßnahmen anderer europäischer Staaten bedürfe, so die Antwort, „einer ganzheitlichen Betrachtung und sorgfältigen Prüfung. Dazu gehören auch gesetzliche Regelungen, die die Kreditinstitute zu Präventionsmaßnahmen von Geldautomatensprengungen verpflichten könnten“. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund. Nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank die Aufgaben in der Bankenaufsicht. Darüber hinaus stellt die Sicherstellung der Bargeldversorgung einen Teil des gesetzlichen Auftrags der Deutschen Bundesbank dar. Die Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten vor Ort, wobei die Sicherheit der Geldautomaten grundsätzlich der Eigenverantwortung der Institute obliegt. Die Innenminister der Länder sehen inzwischen allerdings die Freiwilligkeit bei der Umsetzung von Maßnahmen kritisch, da sie aktuell nicht zu den gewünschten Ergebnissen zu führen scheint. Sicherungssysteme und Konzepte sollen Täter abhalten Viele Banken haben inzwischen verschiedene präventive und aktive Maßnahmen ergriffen, um Täter entweder im Vorfeld abzuhalten oder zumindest die Durchführung eines Tatvorhabens zu erschweren und im Idealfall zu verhindern. Eine standortbezogene Risikoanalyse ist der erste Schritt für eine wirksame Prävention. Hierfür ist das „Bundesweit einheitliche Raster für eine Risikoanalyse zur Sprengung von Geldautomaten“ geschaffen worden, an dessen Entstehen auch die Kreditwirtschaft mitgewirkt hat. Die Landeskriminalämter unterstützen die Banken bei der Analyse und Beratung zu geeigneten Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen. Eine vergleichsweise simple, aber durchaus effektive ist etwa die Reduzierung der Zutrittszeiten zum Foyer, in dem normalerweise der Automat steht. Dadurch sind gerade in den heiklen Zeiten während der Nacht die Außentüren verschlossen und stellen ein erstes Hindernis für Täter dar. „Wir sind uns bewusst, dass dies eine Einschränkung für die Menschen bedeutet, aber gerade deren Sicherheit hat im Falle eines Einbruchs und versuchten Sprengung des Automaten oberste Priorität“, erklärt Carsten Thören, Mitglied des Vorstands der Volksbank Mönchengladbach. Dort, wo möglich, sind bauliche Maßnahmen effektiv, die den Automaten selbst besser schützen und das Gebäude rundherum. „Wir sind uns bewusst, dass dies eine Einschränkung für die Menschen bedeutet, aber gerade deren Sicherheit hat im Falle eines Einbruchs und versuchten Sprengung der Automaten oberste Priorität.“ Carsten Thören, Mitglied des Vorstands der Volksbank Mönchengladbach Bild: #1388235450_0001 / istockphoto.com

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