WIRTSCHAFT UND POLITIK 37 DSD 2 | 2024 Kritische Infrastrukturen: Jeder KRITIS-Betreiber muss Sicherheit ganzheitlich denken und zur Chefsache machen Von Silke Zöller Am 5. Juni 2024 fand die diesjährige„STATE OF SECURITY – Die Sicherheitskonferenz am Brandenburger Tor“ statt. Seit zehn Jahren laden KÖTTER Security und German Business Protection (GBP) zu dieser hochkarätig besetzten Sicherheitskonferenz in das Allianz Forum am Brandenburger Tor in Berlin ein. In diesem Jahr stand die Veranstaltung unter dem Motto KRITIS. Denn die Kritischen Infrastrukturen stehen auch in Deutschland einer nicht gekannten Bedrohungslage gegenüber. Diese resultiert gleichermaßen aus physischen Angriffen beispielsweise auf Verkehrsinfrastruktur oder Stromversorgung wie aus stetig steigenden Cyberattacken, denen Unternehmen, Behörden, Krankenhäuser etc. ausgesetzt sind. Angesichts dessen forderten hochrangige Politiker, Sicherheitsexperten, Unternehmens- und Behördenvertreter sowie Wissenschaftler bei der Sicherheitskonferenz einhellig die Ausweitung von Investitionen in den KRITIS-Schutz sowie eine Aufwertung von Sicherheits- und Riskmanagement zur„Chefsache“. Fritz Rudolf Körper, Staatssekretär a.D. und Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates, moderierte die Sicherheitskonferenz. Veranstalter und Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe, Friedrich P. Kötter, erläuterte den über 100 Teilnehmern, dass die Nachrichten voll seien von Berichten über erfolgte bzw. drohende Angriffe auf KRITIS-Einrichtungen. Auch die Behörden warnen seit Langem nachdrücklich vor dem Risikopotenzial. Die Gefährdungslage sei klar beschrieben und es gehe nun um die konsequente Umsetzung ganzheitlicher Sicherheitslösungen durch KRITIS-Betreiber aller Größen und Sektoren. Die Konzerne in Deutschland seien in Sachen KRITIS-Schutz gut aufgestellt. Damit seien sie gleichzeitig Vorbild für viele öffentliche Institutionen und Mittelständler hinsichtlich der Umsetzung und fortlaufenden Optimierung umfassender KRITIS-Schutzmaßnahmen in Kooperation mit qualifizierten Sicherheitsdienstleistern. Mit Blick auf Letzteres werde die im künftigen KRITIS-Dachgesetz vorgesehene Implementierung sektorenübergreifender Mindeststandards beim KRITIS-Schutz eine wichtige Basis schaffen. Gleichwohl geht das von der Bundesregierung bis Oktober umzusetzende KRITIS-Dachgesetz aus Sicht von Friedrich P. Kötter nach wie vor nicht weit genug. Dies betreffe speziell die auch im überarbeiteten Referentenentwurf erneut nicht enthaltene verbindliche Empfehlung an KRITIS-Betreiber, bei der Kooperation mit Sicherheitsdienstleistern Qualitätsnormen anzuwenden, wie sie auf EU-Ebene in der entsprechenden CER-Richtlinie bereits längst nachdrücklich empfohlen wird. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Gesetzgeber diesen Schritt im laufenden Gesetzgebungsprozess noch zügig nachholt. Die Umsetzung verlässlicher Qualitätsstandards etwa bei Personaleinsatz, Infrastruktur und organisatorischen Prozessen, wie sie z. B. die mit Unterstützung des europäischen Dachverbandes CoESS entwickelte Normenreihe EN 17483 definiert, hat für den KRITIS-Schutz und die Einbindung geeigneter Dienstleister zentrale Relevanz. Pressesprecherin des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) Silke Zöller Über 100 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und von Behörden waren bei der Sicherheitskonferenz STATE OF SECURITY von KÖTTER Security und German Business Protection (GBP) dabei. Bilder: © KÖTTER Services/Stefan Zeitz
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