DSDDER SICHERHEITSDIENST 3 | 2023 Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 75. Jahrgang Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt | DSA GmbH · Postfach 1201 · 61282 Bad Homburg SICHERHEITSTECHNIK Bild: #1408832606/istockphoto.com Bild: #1491317259/istockphoto.com
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1 DSD 3 | 2023 EDITORIAL Präsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) Gregor Lehnert Weichen für das Sicherheitsgewerbe richtig stellen Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, vor bzw. in der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestages wurden durch die Bundesregierung wichtige Weichen für die zukünftige nationale Sicherheitsstrategie, den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und unser Sicherheitsgewerbe gestellt. Mitte Juli 2023 wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bereits zum KRITIS-Dachgesetz und nach langem Warten auch für das für unsere Branche wichtige Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) die Ressortabstimmung eingeleitet. Ende Juli wurde dann für beide Referentenentwürfe die Verbändebeteiligung begonnen. Da zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe die Detailanalysen für unsere Verbandsstellungnahmen zu beiden Referentenentwürfen noch nicht abgeschlossen sind, kann an dieser Stelle nur eine erste Grundsatzbewertung vorgenommen werden. Wir begrüßen, dass das BMI nach sehr langen Vorarbeiten, die bereits in die letzte Legislaturperiode zurückreichen, nun endlich Klarheit für unsere Branche schafft, wie die zukünftigen Rechtsgrundlagen für unsere wirtschaftliche Betätigung aussehen sollen. Das SiGG soll das Stammgesetz für das Sicherheitsgewerbe in Deutschland bilden. Insofern begrüßen wir, dass wir zukünftig nicht mehr als Bewachungsgewerbe tituliert werden. Dieser antiquierte Begriff entspricht bereits seit Jahrzehnten nicht mehr unserem Leistungsspektrum. Allerdings verwundert es dann, dass der Gesetzgeber zukünftig zwar auch von Sicherheitsmitarbeitern spricht, aber sich bei der Regulierung der Einsatzbereiche der Mitarbeiter – wie bisher – allein auf reine Bewachungstätigkeiten beschränkt. Wir erbringen aber als Sicherheitsgewerbe in Kombination von Mitarbeitern und Technik vielfältige integrierte Sicherheitsdienstleistungen. Grundsätzlich positiv ist, dass man entsprechend der von uns seit Jahren erhobenen Forderung nun erstmals im SiGG auch ein Regularium für die sog. Inhouse-Security schafft. Allerdings wurden eine Reihe von wichtigen Forderungen des BDSW nicht aufgegriffen. Hierzu zählen u. a. die Vorstellungen des BDSW für nach Einsatzgebieten differenzierte gesetzliche Qualifizierungsvorgaben für Mitarbeiter. Der Gesetzgeber differenziert für nunmehr insgesamt drei Bewachungseinsatzkategorien bezüglich der Qualifizierung – wie bisher – allein zwischen Sachkunde und einer Schulung (vormals Unterrichtung). Beides soll weiterhin federführend durch die IHK-Kammerorganisation durchgeführt werden, was die bekannten „Warteschleifen“ nicht verkürzen dürfte. Leider wurde vom BMI auch der Einstieg in eine Harmonisierung von „Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ nicht gewagt. Sehr kritisch sehen wir die Nichtbehandlung des Schutzes von KRITIS im SiGG. Nach BDSW-Vorstellungen sollten im SiGG verbindliche Basisqualitätsanforderungen für Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftigte festgeschrieben werden, die im Bereich KRITIS zum Einsatz kommen. Aber auch umgekehrt findet sich im Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes, das der BDSW im Grundsatz begrüßt, da sich der Gesetzgeber in einem ganzheitlichen Schutzansatz von KRITIS nicht mehr allein auf die IT-Sicherheit fokussieren wird, leider keine Erwähnung des Sicherheitsgewerbes bzw. eine Verknüpfung zum SiGG. Das Sicherheitsgewerbe ist bereits heute faktisch integraler Bestandteil beim Schutz von sämtlichen KRITIS-Sektoren und systemrelevant für die Resilienz von KRITIS. Der nationale Gesetzgeber sollte daher die Systemrelevanz des Sicherheitsgewerbes für den Schutz von KRITIS festschreiben. Insgesamt bleibt der SiGG-Entwurf an vielen Stellen hinter unseren Erwartungen zurück. Er sollte im Sinne unserer Forderungen im Rahmen der Verbändebeteiligung nachgebessert werden, damit die Weichen für das Sicherheitsgewerbe und die Sicherheit in Deutschland richtig gestellt werden. Ihr Gregor Lehnert
2 DSD 3 | 2023 Editorial 1 • Gregor Lehnert: Weichen für das Sicherheitsgewerbe richtig stellen 1 Sicherheitstechnik 3 • Thomas Pecher-Wagner: Der Katastrophe voraus 3 • Bernd Michael Schäfer: Einsatz von mobiler Videoüberwachung und Versicherungsschutz 6 • Achim Friedl: Drohnen im Bereich Kritischer Infrastruktur – Inspektion und Gefahrenabwehr 8 • UFOs ergänzen klassischen Wachdienst 10 • Tilman Rumland: SafeNow revolutioniert Sicherheitsbranche 12 • Thomas von Polheim: Hochsicherheits-Tresorschlösser: Immer gut geschützt! 14 • Patrizia Opitz: Elektronische Schlüsselverwaltung – mehr Sicherheit für alle 16 • Softwarelösungen für Sicherheitsdienste 18 • Jarmo Voegt: Wie Online-Wächterkontrollsysteme die Sicherheitsbranche verändern 20 • Weniger Falschalarme in der Videoüberwachung 22 • Einführung der Body-Cam leicht gemacht – neue Netzwerkplattform für Sicherheitsdienste 24 • Mobile Videoüberwachung von LivEye macht Werks- und Firmengelände sicher 26 Who is Who der Sicherheitswirtschaft 28 Wirtschaft und Politik 40 • Eine Frage in die Runde: CER-Richtlinie zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen: Wie bewerten Sie diese? 40 • Reinhard Rupprecht: Künstliche Intelligenz unterstützt den Sicherheitsdienstleister 44 • Lünendonk-Liste: Die 25 führenden Sicherheitsdienstleister wachsen 2022 um 10,5 Prozent 49 Kritische Infrastruktur (KRITIS) 51 • Rainer Sander: Zutrittsmanagement für KRITIS-Betreiber 51 Luftsicherheit 56 • Wer organisiert die Passagier- und Handgepäckkontrolle? 56 Geld und Wert 58 • Im Gespräch mit Michael Mewes:„Die Sicherung des Bargeldkreislaufes ist eine Gemeinschaftsaufgabe“ 58 • Mehr falsche 200- und 500-Euro-Banknoten im Umlauf 60 IT-Sicherheit 61 • Neue Lünendonk-Studie zu Cybersecurity 2023: Die Bedrohungslage steigt weiter an 61 • Prof. Dr. Stefan Goertz: Cyberattacken und Desinformationskampagnen in Deutschland – aktuelle Bedrohungen 63 Inhalt • Paul Smit: Welche Spuren interne Täter im Netzverkehr legen 67 • Dienst-Smartphone wird im Urlaub zur Gefahr für Unternehmen 69 Termine 71 Wirtschaftsschutz 72 • Holger Köster: Tiefgreifende Veränderung 72 • Klaus Henning Glitza: Künstliche Intelligenz: keine Zukunftsmusik, sondern schon längst Teil unseres Alltags 73 • RA Dr. Berthold Stoppelkamp: Analysen und Hilfestellungen zum Wirtschaftsschutz 75 Bericht aus Berlin 76 • RA Dr. Berthold Stoppelkamp: Eine Nationale Sicherheitsstrategie ohne Sicherheitsgewerbe? 76 Büchermarkt 79 Europa 80 • Alexander Frank: Wie sich die EU-Gesetzgebung zunehmend auf die Sicherheitswirtschaft auswirkt 80 Recht 82 • RAin Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze 82 Vergaberecht 84 • RA Alexander Nette:„Qualität funktional“ beschrieben: Preis oder Wirtschaftlichkeit?! 84 Aus- und Weiterbildung 86 • Angelika Böttcher: SÉCURITÉ ALLEMANDE FRANÇAISE 86 INTERN 88 Namen und Nachrichten 92 Sicherheit von A bis Z 99 Impressum 103 Das Letzte 104 • RAin Cornelia Okpara: Auszubildende im Sicherheitsgewerbe 104 Anmerkung der Redaktion: Zur leichteren Lesbarkeit wurde auf zusätzliche Bezeichnungen in weiblicher Form verzichtet und nur die männliche Form verwendet. Angesprochen sind natürlich alle Geschlechter.
SICHERHEITSTECHNIK 3 DSD 3 | 2023 Hinterher ist man immer schlauer. Manche sind es aber auch schon vorher. Im Juli 2021 schrillten in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich alle Alarmglocken. Man war auf die schlimmsten Überflutungen aller Zeiten eingestellt. Handlungs- und Kommunikationsabläufe waren minutiös geplant. Doch das Gros des Unwetters zog weiter und die Katastrophe trat 100 Kilometer nördlich im Ahrtal ein. Die Region Bernkastel-Wittlich kam mit einem blauen Auge davon – und hat sich für die Zukunft dennoch viel vorgenommen. „Achtung, Achtung! Hier spricht Ihre Feuerwehr. In der nächsten Stunde ist in Ihrem Bereich mit Überflutung zu rechnen. Bitte räumen Sie die Wohnung!“ Am Mittwoch, dem 14. Juli 2021, fahren acht Einsatzwagen der freiwilligen Feuerwehr durch die Straßen von Wittlich und Bernkastel. Gleichzeitig warnt der Deutsche Wetterdienst vor „extremem Unwetter“ mit Dauer- und Starkregen in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In den Straßen von Wittlich ist alles ruhig, zu ruhig. Vor den Häusern türmen sich Sandsäcke, keine Autos parken in den Straßen, die Laternen sind abgeschaltet. Drüben am Mosel-Zufluss Lieser steigt der Pegel, steigt und steigt. Tag und Nacht im Einsatz In der Kurfürstenstraße 16 sitzt Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Jörg Teusch auf dem Platz des Stabsleiters. Links außen sitzt der Zuständige des Sachgebiets S6 für Information und Kommunikation, daneben reihen sich 14 weitere Sachgebietsfunktionen. Bereits am Montagmorgen hat die Katastrophenschutzdienststelle in ihren Räumlichkeiten die Stabsstrukturen hochgefahren. Auf allen Ebenen wird kommuniziert, Handlungsabläufe werden durchgesprochen. Der Stab ist in ständigem Austausch mit den anderen Landkreisen, mit dem THW und der Feuerwehr, mit dem Schifffahrts- und Umweltamt. Alles wird vorbereitet auf die Flutkatastrophe, die in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch eintreten soll: sieben Meter Hochwasser. Ausgelöst von einem Wolkenband, das 80–120 l/m² je Stunde mit sich bringt. So viel Regen, wie sonst in ein bis zwei Monaten fällt. „Am 14. Juli um 11 Uhr fing es an zu regnen, und am Mittwochnachmittag schwammen bereits die ersten Autos durch die Straßen“, erinnert sich Teusch. Er ist einer von sieben hauptamtlichen Katastrophenschutzinspekteuren des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und angestellt in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. „Wir haben früh angefangen mit der Räumung. Zu einem Zeitpunkt, als das Wasser noch nicht da Director Product Management beim Softwarehersteller C4B. Er ist zuständig für die strategische Weiterentwicklung der UCCLösung XPhone Connect. www.c4b.com Thomas Pecher-Wagner Der Katastrophe voraus Von Thomas Pecher-Wagner
SICHERHEITSTECHNIK 4 DSD 3 | 2023 war.“ Er erzählt, wie sie eine zentrale Evakuierungsstelle im Gymnasium in Wittlich einrichteten. Wie sie die Schadensnacht durchgearbeitet haben, um der schlimmsten Unwetterkatastrophe, die Teusch in seiner 35-jährigen Dienstzeit erlebt hat, bestmöglich zu begegnen. „Wir hätten Todesfälle gehabt, wenn wir nicht geräumt hätten. Dabei waren es letztendlich ‚nur‘ 3,65 Meter Hochwasser.“ Von den prognostizierten sieben Metern blieb die Region verschont. Denn das Wolkenband zog weiter und ergoss sich mit 200 l/m² je Stunde im Ahrtal. Schnelle Interimslösung als Testfeld Nach einer derartigen Katastrophe wird zurückgeblickt: Was hätte anders laufen müssen? Wie stellt man sich für die Zukunft auf? Teusch war vier Wochen lang im Ahrtal im Einsatz, um zu helfen und auch um wichtige Erfahrungen zu sammeln. Danach sortierte sich die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich komplett neu. Interimsmäßig wurde ein Gebäude angemietet und mit 16 festen Arbeitsplätzen für den Katastrophenfall eingerichtet. Teusch trat mit Jürgen Könen, IT-Administrator der Behörde, in Kontakt. „Wir haben zusammen mit unserem Betreuer NTA unseren Bauchladen an IT-seitigen Möglichkeiten angeschaut, um die Kommunikation für den Ernstfall zu optimieren. Und da kam unsere Telefonie-Software XPhone ins Spiel“, erzählt Könen. Als Unified-Communications-Lösung vereint XPhone die Kommunikationsdienste in einer einheitlichen Anwendungsumgebung. Neben der Telefonie werden also auch ERP, CRM und E-Mail in die IT- Infrastruktur eingebunden. Bestmögliche Vernetzung für bestmögliches Handeln – so lautet der Anspruch der Behörde für die Zukunft. „In der Telefonie nutzen wir XPhone, um wichtige Zeit zu sparen: keine Rufnummern abtippen, Telefonverzeichnisse hinterlegen, relevante Daten zur Verfügung haben.“ Dank Softphone konnte Könen jedem Stabsmitarbeiter eine eigene Nummer zuordnen, unabhängig von dessen Arbeitsplatz. Außerdem legten Könen und Teusch Wert auf eine intuitive Telefonie-Software, mit der die Kollegen direkt umgehen können ohne vorherige Schulung. Gerade im Katastrophenschutz sei die einfache Bedienung ganz entscheidend. „Wir brauchen ein Tool, das anspruchslos die Leistung erfüllt und in der Katastrophe nicht selbst eine Katastrophe ist. Das haben wir mit XPhone gefunden“, so Teusch. Intuitiv sei XPhone auch hinsichtlich der Administration, welche überwiegend von der IT-Abteilung der Behörde vorgenommen werden kann. Nur bei speziellen Themen unterstützt die NTA Saar. Optimale Kommunikation im Katastrophenschutzzentrum Mittlerweile ist die Kreisverwaltung in der Planungsphase für ein neues Gebäude. Dort soll eine Unify-Telefonanlage mit XPhone eingerichtet werden. Die Interimslösung dient derweil als Testfeld. „Wir üben alle 14 Tage und setzen Handlungsabläufe unter Last“, sagt Teusch. 999 Rufnummern sind für das Katastrophenschutzzentrum reserviert. Die Server werden im Falle eines Stromausfalls über ein Notstromaggregat versorgt. Damit wird die interne Kommunikation sichergestellt. Hinsichtlich der internen Kommunikation ist Teusch ein Fan vom Team-Panel, das XPhone bietet: Dank der Telefoniestatus- Anzeige ist auf einen Blick sichtbar, welcher Kollege besetzt oder frei ist. Für die Kommunikation von außen wird je nach Bedarf eine zentrale Notfall-Rufnummer installiert. Jürgen Könen bildet diese über das in XPhone integrierte Hotline-Management-Tool „TeamDesk“ ab. Die TeamDesk-Gruppe mit den zugehörigen Nummern hat er selbst eingerichtet. „Es ist sehr wertvoll, dass die Hotline ohne größeren Aufwand ad hoc scharf geschaltet werden kann.“ Auch möchte Könen die Hotline über eine API-Schnittstelle mit dem Ticketsystem verbinden, welches für jeden Anrufer ein Ticket aufmacht. Vorteil: Der Anrufer gibt bereits wichtige Informationen an, um noch schneller ins Gespräch einzusteigen. In Schadenslagen ist Jörg Teusch viel unterwegs. Über die XPhone-App hat er Zugriff auf sämtliche Rufnummern wichtiger Institutionen. „Bei einem Einsatz muss ich nicht daran denken, das Diensttelefon umzustellen und habe zudem sämtliche Kontakte datenschutzkonform dabei. So kann ich jederzeit agieren.“ Und agieren ist das, was für Teusch an oberster Stelle steht. „Wir brauchen für die Zukunft tragfähige Strukturen. Und die Kommunikationswege müssen klar sein.“ Nur so könne man weitestgehend vermeiden, dass man am Ende in die Zuschauerrolle gedrängt wird, in der man machtlos zusieht, wie einem die eigene Heimat entgleitet; sondern zielgerichtet mit Maßnahmen aufwarten, um einer Katastrophe zuvorzukommen.
SICHERHEITSTECHNIK 6 DSD 3 | 2023 Einsatz von mobiler Videoüberwachung und Versicherungsschutz Eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Haftpflichtversicherung Von Bernd Michael Schäfer Zwei Faktoren beeinflussen die Entwicklung der Sicherheitsdienstleistungen erheblich. Zum einen gibt es immer weniger verfügbare Mitarbeiter. Zum anderen führt die technologische Entwicklung zu immer leistungsstärkeren Kameras und besserer Software für die Auswertung der Bilder. Als Kombination von beidem erscheint der Einsatz von mobilen Videotürmen zur Überwachung von Freiflächen eine perfekte Lösung zu sein. Zunächst ist festzuhalten, dass mobile Videotürme einfach nur ein anderes Instrument sind, mit dem der Sicherheitsdienstleister seine Bewachungstätigkeiten ausübt. Ob er dies mit Personal, stationärer Videotechnik oder eben mit mobilen Videotürmen (Cams) macht, ist in Bezug auf die von ihm geschuldete Dienstleistung und die damit übernommene Haftung unerheblich. So ist auch in dem Bewachungshaftpflichtvertrag nichts Besonderes zu regeln, wenn Cams eingesetzt werden. Allerdings ist die Schadensituation deutlich anders als sonst. Cams werden vor allem dort eingesetzt, wo es sich um temporäre Risiken mit Bewegung handelt, also auf Baustellen. Diese erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei den Tätern. Gestohlen wird alles, was sich auf den Baustellen befindet, bevorzugt jedoch Kupferkabel, die dutzende Meter lang von der Kabeltrommel abgewickelt, abgeschnitten und abtransportiert werden. Baucontainer werden aufgebrochen, der Inhalt bis zur letzten Hilti entwendet. Die reklamierten Schäden der Auftraggeber sind erheblich. Die Gründe für die deutlich höhere Schadeneintrittswahrscheinlichkeit sind vielgestaltig. a) Leichte Umwandlung von Material in Geld Die Nachfrage nach Kupfer ist hoch, die Schrotthändler aufnahmebereit für Diebesgut, es wird nicht groß danach gefragt, woher die Kabel kommen. Das ist ein starker Anreiz für die Täter. b) Veränderungen durch den Auftraggeber Auf Baustellen ist immer alles in Bewegung. Sachen, die heute noch im videoüberwachten Bereich stehen, werden morgen aufgrund von baulogistischen Gründen in einen nicht überwachten Bereich verbracht, ohne dass es eine Abstimmung mit dem Sicherheitsdienstleister gibt. c) Technische Mängel Eine häufige Schadenursache ist, dass fehlenden Routinemeldungen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet werden. So werden Cams manchmal mehrere Tage lang ohne Routinemeldung geführt, weil der Mitarbeiter in der NSL dafür eine gute Erklärung hat: Mal „kennt er die Situation, der kommt schon wieder“, mal ist „Vodafone in dem Bereich aus Erfahrung schwach“, mal ist kein Personal verfügbar, um im Objekt Klarheit zu schaffen. In allen Fällen sind dies Ausreden, die lediglich planvollem Nichtstun eine rationale Begründung liefern sollen. d) Gestiegene Aggressivität der Täter Zunehmend sind gezielte Angriffe auf Cams zu verzeichnen, die die Überwachung schlicht stilllegen. So wurden in einem Fall vier von fünf Cams sabotiert. e) Fehlende Ermittlungserfolge der Polizei In erschreckend wenigen Fällen werden die Täter gefasst. Es drängt sich der Eindruck auf, dass auf systematisches, evtl. auch überregionales Ermitteln von Täterstrukturen verzichtet wird. Die schnelle Verfügbarkeit von eingestellten Ermittlungsakten spricht hier eine klare Sprache. Die Kriminalität wird verwaltet, nicht bekämpft. Gibt es zur Frage der Deckung dieser Schäden über die Bewachungshaftpflichtversicherung kein Problem, weil diese praktisch immer gegeben sein wird, so sieht dies bei der Haftung des Sicherheitsdienstleisters vollkommen anders aus. Regelmäßig möchten Auftraggeber nicht verstehen, dass sie eine Dienstleistung einkaufen, dass aber der Dienstleister keinen Erfolg Geschäftsführer der ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH, Köln www.atlas-vsw.de Bernd Michael Schäfer
Anzeige SICHERHEITSTECHNIK 7 DSD 3 | 2023 schuldet. Bedeutet: Wenn die geschuldete Leistung (Überwachung durch Cams) fehlerfrei erbracht wurde, gibt es keine Haftung durch den Dienstleister und der Versicherer wird den Schadenersatzanspruch zurückweisen. Fatal wird es jedoch bei der Feststellung des Schadenersatzanspruches der Höhe nach. Regelmäßig erhält der Sicherheitsdienstleister eine seitenlange Aufstellung über das entwendete Material und die gestohlenen Werkzeuge. Gehört das Material üblicherweise dem Auftraggeber (Generalunternehmer), so ist dies bei dem Inhalt der Baucontainer und den Hiltis nicht der Fall; diese gehören regelmäßig den Nachunternehmern des Auftraggebers. Und diese haben keinen Anspruch gegen den Sicherheitsdienstleister, weder aus Vertrag noch aus Verschulden. Im Ergebnis gehen diese Ansprüche komplett ins Leere. Und der Auftraggeber hat den Nachweis zu führen, wie viel Kabel er gekauft, gelagert und bereits vor dem Schaden verbaut hat, alles machbar, aber aufwendig. Das Zusenden von Fotos mit leeren Kabeltrommeln und einer behaupteten Meterzahl ist dafür nicht ausreichend; leider werden regelmäßig keine Inventuren nach erfolgtem Diebstahl gemacht, sondern einfach Behauptungen aufgestellt. Bei Kabeldiebstahl unbeachtlich, aber bei allen anderen Diebstählen ein Thema ist der Zeitwert. Es reicht eben nicht, die Rechnung über eine neue Hilti einzureichen, die nach dem Schaden beschafft wurde. Es muss der Nachweis geführt werden, wie alt die gestohlene Hilti war. Und eine vier Jahr alte Hilti hat eben keinen Wert mehr, da sie komplett abgeschrieben ist. Zur Verbesserung der für alle Beteiligten schwierigen Situation bieten sich folgende Ansätze an: • Abläufe und Interventionsmaßnahmen mit erhöhter Priorität festlegen; • häufigere Kontrolle der Funktionalität der eingesetzten Systeme (Routinemeldung!); • schnellere Reaktion auf Störungen, nicht abhaken als Normalfall („Das wird schon wieder“); • strikte Haftungsbegrenzung auf niedrige Summen für Abhandenkommen (z. B. 25.000 Euro); • vertraglicher Hinweis darauf, dass - keine Haftung für Sachen der Nachunternehmer besteht; - bei Diebstählen am Tag danach die Fehlmenge durch eine Inventur festgestellt werden muss und - dass nur für den Zeitwertschaden geleistet wird; • Eindecken einer Versicherung für alle Schäden während des Bauvorhabens durch den Generalunternehmer. Hier wären dann die Nachunternehmer mitversichert. Grundsätzlich sind Cams ein gut geeignetes Instrument zu Sicherung vieler Situationen. Um sie effektiv einzusetzen, müssen jedoch vertraglich wie tatsächlich sinnvolle Maßnahmen zur Schadenprävention ergriffen werden.
SICHERHEITSTECHNIK 8 DSD 3 | 2023 Drohnen im Bereich Kritischer Infrastruktur – Inspektion und Gefahrenabwehr Von Achim Friedl Unbemannte Luftfahrzeuge/Drohnen bringen Nutzen für die Bevölkerung. Ebenso besteht ein Gefährdungspotenzial, das von diesen wendigen und in niedriger Höhe operierenden Fluggeräten ausgeht. Unbemannte Luftfahrzeuge Unbemannte Luftfahrzeuge – im professionellen Bereich als Unmanned Aircraft Systems (UAS) und umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – erfreuen sich im Sport- und Freizeitbereich großer Beliebtheit und haben aufgrund ihrer vielfältigen gewerblichen Einsatzmöglichkeiten große Bedeutung und Nutzen für unsere Gesellschaft. Sie werden als „Aerial Operations“ täglich in immer mehr Wirtschaftszweigen eingesetzt, wie Landwirtschaft, Bauwesen, Vermessung, Überwachung, Filmproduktion, Gesundheitsversorgung, medizinische Notfalldienste, Energie, Umwelt, öffentliche Sicherheit sowie innere und äußere Gefahrenabwehr. UAS sind technisch ausgereift und leistungsfähig. Aufgrund mikroelektronischer Unterstützung sind sie leicht zu fliegen, was jedermann ermöglicht, UAS zu steuern und somit am Luftverkehr teilzunehmen. Nutzen und Missbrauch UAS/Drohnen haben die sprichwörtlichen zwei Seiten einer Medaille. Die gute: Hoher Nutzen bei Dienstleistungen für die Bevölkerung, insbesondere auch bei der Überwachung von Industrieanlagen und der Inspektion Kritischer Infrastrukturen. Die schlechte: Nicht bestimmungsgemäße Verwendung, d. h. missbräuchliche Verwendung, die erhebliche Gefahren hervorrufen und große Schäden verursachen kann. Flugbetrieb Der Betrieb von UAS ist in Deutschland umfassend geregelt und in Bereichen beschränkt, in denen Drohnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen. In der „offenen“ Kategorie ist der Betrieb innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten, unter 120 Metern über Grund und mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen zulässig. Können die genannten Eckpunkte nicht eingehalten werden, z. B. beim automatisierten Betrieb außerhalb der Sichtweite, dann findet der Betrieb in der„speziellen“ Kategorie statt. Es wird eine behördliche Betriebsgenehmigung gebraucht, die nur erteilt wird, wenn in einem UAS-Betreiberkonzept die sichere Flugdurchführung nachgewiesen wurde. Industrieanlagen Die Betreiber von Industrieanlagen müssen für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit ihrer Anlagen und Einrichtungen sorgen. Für den Objektschutz, die schnelle Reaktion auf Störungen, die Beseitigung von Schäden sowie den Brandschutz und die Brandbekämpfung bedienen sie sich eines Werkschutzes bzw. einer Werkfeuerwehr. Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlagen, Brand- und Störmeldeanlagen sind heutzutage Standard. Zusätzlich können UAS eingesetzt werden, um das Industriegelände und technische Anlagen regelmäßig zu überwachen. Im Alarmfall können UAS schnell vor Ort sein und aussagekräftige Lagebilder (Luftaufnahmen, Gefahrstoffdetektion) liefern. Dazu werden an der Sicherheitszentrale oder strategisch günstigen Positionen auf dem Werksgelände Drohnenhangars errichtet, in denen UAS für den Einsatz bereitgestellt werden. Auf Knopfdruck kann das UAS in „Marsch“ gesetzt werden. Die Daten des Zielortes werden automatisch aus einer Alarmanlage übernommen. Schon bevor Personal vor Ort sein kann, bekommt der Einsatzleiter die ersten Lageinformationen von dem UAS. Vorteilhaft ist auch, dass sich Personen zunächst nicht in den Gefahrenbereich begeben müssen. Inspektion von Freileitungen und Windenergieanlagen (WEA) Die Anlagen der elektrischen Energieerzeugung und -verteilung liegen als Kritische Infrastruktur Präsident des europäischen Dachverbandes JEDA – Joint European Drone Associations Er befasst sich seit Mitte der 90er-Jahre mit unbemannten Luftfahrzeugen. Nach dem Studium war er in Führungsfunktionen und als Hubschrauberberufspilot im Flugdienst der Bundespolizei tätig. Danach wechselte er in das Bundesministerium des Innern und war für die technische Ausstattung der deutschen Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder verantwortlich. Seit dem Eintritt in die Pension im Jahr 2016 betätigt er sich in Fachverbänden der Luftfahrt. Achim Friedl Bild: mit freundlicher Genehmigung der Vereinigung Cockpit
SICHERHEITSTECHNIK 9 DSD 3 | 2023 im überragenden öffentlichen Interesse. Die Stromnetzbetreiber sind zur regelmäßigen Inspektion und Wartung gesetzlich verpflichtet, um ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu gewährleisten. Drohnen sind bei der Inspektion von 18.000 Kilometern überregionaler Freileitung, 38.000 Strommasten und fast 30.000 WEA eine wertvolle Hilfe. Sie fliegen automatisiert Stromfreileitungen ab und erkennen dabei Fehlerstellen und Fremdkörper, die sich in den Stromleitungen verfangen haben. Drohnen können an Strommasten und WEA sehr dicht heranfliegen (mit speziellem Training des Fernpiloten) und detailgenaue Inspektionen durchführen, die sogar für die Früherkennung von Schäden geeignet sind. Gefahren und Gegenmaßnahmen Bedauerlicherweise sind immer wieder Meldungen wie „Schock in über 1.000 Metern Höhe: Drohne behindert Piloten beim Landeanflug“ oder „Drohne auf Irrwegen: Berliner Fernsehturm wird gesperrt“ zu lesen. Die Medienberichterstattung darf nicht den Anschein erwecken, die Masse der Drohnenpiloten verhalte sich gefährlich oder rechtswidrig. Es sind nur wenige, die das tun und damit den guten Ruf von unbemannten Luftfahrzeugen opfern. In beiden oben genannten Fällen handelt es sich um Straftaten, die repressiv verfolgt werden müssen. Um derartigem Missbrauch präventiv zu begegnen, sind verschiedene Maßnahmen ergriffen worden: Generalprävention Die gravierenden Missbrauchsfolgen für Personen und Sachen am Boden oder bei Kollision mit anderen Luftfahrzeugen müssen aufgezeigt werden, um bei potenziellen Tätern die Einsicht zu erzeugen, sich regelgerecht zu verhalten (erzieherischer Effekt). Kompetenznachweise Fernpiloten müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zum UAS-Flugbetrieb nachweisen („Drohnenführerschein“). Darüber soll auch das Verantwortungsbewusstsein für die Luftfahrt gestärkt und Missbrauch vorgebeugt werden. Registrierung Registriert werden alle UAS-Betreiber, die UAS mit einer Abflugmasse von mehr als 250 Gramm fliegen wollen. Die eindeutige Registriernummer ist an jeder Drohne anzubringen. Für havarierte oder sichergestellte Drohnen können darüber Rückschlüsse auf den verantwortlichen Betreiber bzw. Eigentümer gezogen werden. Fernidentifizierung Ein„Feature“, das die Drohnendetektion erleichtert, stellt die ab dem 1. Januar 2024 gesetzlich vorgeschriebene direkte Fernidentifizierung dar. Während des gesamten Fluges werden Daten des UAS (u. a. die Position im Luftraum, die Betreibernummer und die geografische Position des Fernpiloten) so abgestrahlt, dass sie von Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können. Das nimmt dem Piloten die Anonymität und schafft Ansatzpunkte, um ihn ggf.„auf frischer Tat“ anzutreffen. Flugbeschränkungen und -verbote Es gibt Bereiche, dort haben Drohnen ohne Genehmigung einfach nichts zu suchen. Das europäische Luftrecht räumt den EU-Mitgliedstaaten ein, den Betrieb von UAS über bestimmten Gebieten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Schutzes der Privatsphäre oder der Umwelt einzuschränken oder zu untersagen. Die sog. „geografischen UAS-Gebiete“ haben auch eine Schutzwirkung gegen missbräuchliche Verwendung von Drohnen. In Deutschland gibt es derzeit Beschränkungen für UAS über und in der Nähe von: Wohngrundstücken, Bundesverkehrswegen, Naturschutzgebieten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung, Justizvollzugsanstalten, militärischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Unglücksorten und Katastrophengebieten, Regierungs- und Sicherheitsbehörden, diplomatischen Vertretungen und natürlich in der Nähe von Flugplätzen (Abstand 1 bis 1,5 Kilometer). Geflogen werden darf dort nur mit Genehmigung des Anlagenbetreibers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. Fazit Der wirtschaftliche und umweltfreundliche Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen sollte weiter gefördert werden, insbesondere zur Inspektion Kritischer Infrastrukturen. Missbrauch muss mit den genannten Instrumentarien unterbunden werden. Dabei ist die Detektion/Feststellung von gefährlichen Drohnen jedermann erlaubt, während die Abwehr, bis auf Notwehr- und Notstandsituationen, den Behörden vorbehalten bleibt. Geografische Gebiete an Industrieanlagen/-gebieten im Raum Ludwigshafen, in denen Drohnen nur mit Genehmigung des Anlagenbetreibers fliegen dürfen
SICHERHEITSTECHNIK 10 DSD 3 | 2023 Immer mehr Baustellen müssen vor Diebstahl und Sabotage gesichert werden, doch der Bewachungswirtschaft fehlt das Personal. Der Einsatz mobiler Videoüberwachung hilft, mehr Sicherheit mit weniger Personal zu schaffen. Solarmodule, Kupferkabel, Baumaschinen, Diesel: Diebstahl, Vandalismus und Sabotage sind auf Baustellen allgegenwärtig. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung fürchten Projektleiter vor allem Verzögerungen, wenn die Baustelle wegen fehlendem Gerät oder langen Lieferzeiten von speziellen Komponenten tage- oder sogar wochenlang stillsteht. Im schlimmsten Fall drohen Konventionalstrafen und steigende Versicherungsprämien. Betroffen sind praktisch alle Baustellen, vom Hochbau über Verkehrswege bis hin zu dringenden Infrastrukturprojekten an Straßen und Schienenwegen, Wind- und Solarparks sowie Strom-, Gas-, Wasser- und Kommunikationsleitungen, die alle zur Kritischen Infrastruktur gehören. Aufgrund der hohen Kostenrisiken wächst der Sicherheitsbedarf auf Baustellen seit Jahren. Angesichts des wachsenden Personalmangels in der Bewachungswirtschaft – schon heute sind laut BDSW bis zu 10.000 Stellen unbesetzt – können klassische Wachdienste alleine diesen Bedarf nicht decken. Zumal sich die Kosten für eine permanente Sicherheitskraft vor Ort oft nicht abbilden lassen und weniger kostenintensive Revierdienste mit Patrouillengängen keine lückenlose Sicherheit bieten. „Wie in anderen Bereichen empfiehlt sich auch für die temporäre Baustellensicherung eine Kombination aus klassischem Wachdienst und intelligenter Technik“, sagt Mike Jürgens, Geschäftsführer von Kooi Security Deutschland. Kooi, seit Ende 2022 Mitgliedsunternehmen im BDSW, zählt als Pionier in mobiler Videoüberwachung zu den europaweit führenden Anbietern und ist mit einer Mietflotte von mehr als 5.000 Systemen und eigenen zertifizierten Alarmzentralen in über 20 Ländern aktiv. „Die Lösung für optimale Baustellensicherheit ist eine mobile Videoüberwachung in Verbindung mit einer Alarmzentrale, die Vorfälle per Livestream einschätzen und Unbefugte vom Tatort vertreiben kann. So muss der Wachdienst vor Ort nur noch ausrücken, wenn es wirklich erforderlich ist.“ Mobile Kamerasysteme Die Kooi-Systeme unter der Bezeichnung „UFO“ (Unit for Observation) sind je nach Ausführung mit hochauflösenden PTZ-Kameras mit 360-GradFunktion, Bewegungsmeldern und Infrarottechnik zur Detektion bei Nacht ausgestattet. Für Einsatzbereiche ohne vorhandene Stromversorgung stehen außerdem eigene Power Units für den autarken Betrieb zur Verfügung, wahlweise mit Generator, Solarpaneelen oder hybrid. Die UFOs werden in sicherheitskritischen Bereichen positioniert. Das sind typischerweise Stellplätze von Containern, Lagerplätze von Baugerät und Material, Starkstromleitungen von Kränen sowie Zufahrten. Durch die richtige Wahl von Standort und System lassen sich unterschiedlichste Areale bis hin zu Großbaustelle oder auch Solarparks mit Videoüberwachungstürmen absichern. Zwei diagonal gegenüber aufgestellte UFOs mit Bewegungsmeldern reichen aus, um eine Fläche von der Größe eines Fußballfeldes zu überwachen. Ein entscheidender Vorteil der mobilen Technik ist auch, dass die Systeme entsprechend dem Baufortschritt problemlos umpositioniert werden können, beispielsweise wenn Container oder Freiflächenlager verschoben werden, Streckenabschnitte bei Infrastrukturprojekten fertig sind oder neue Baukörper entstehen. Die Umpositionierung kann problemlos mit der Alarmzentrale abgestimmt werden, damit die Kameras auch am neuen Standort in dem festgelegten Sicherungsbereich detektiert. Kooi Security Deutschland GmbH Olympiastr. 1, Geb. 5 26419 Schortens www.247kooi.de Kontakt UFOs ergänzen klassischen Wachdienst
SICHERHEITSTECHNIK 11 DSD 3 | 2023 Hand in Hand mit dem Wachdienst Entscheidend für die effiziente Überwachung ist nicht allein die Technik, sondern das Zusammenspiel mit der Alarmzentrale. Die UFOs sind auf die Kooi-eigene 24/7-Alarmzentrale in Schortens bei Wilhelmshaven aufgeschaltet. Mithilfe künstlicher Intelligenz werden typische Fehlalarmquellen bereits im Vorfeld herausgefiltert. Dabei profitieren die UFOs davon, dass Kooi über eine eigene Softwareentwicklung verfügt und in den Systemen mehr als zehn Jahre Erfahrung mit Tausenden von Projekten steckt. Bei einem verifizierten Alarm kann das Leitstellenpersonal über die UFO-Kameras die Situation vor Ort einsehen und per Sprachansage und Sirene intervenieren. Unbefugte und Gelegenheitstäter schreckt das in 98 Prozent der Fälle ab. Erst wenn potenzielle Täter dennoch auf dem Gelände bleiben, setzt der Zentralist eine vorher vereinbarte Meldekette in Gang, beispielsweise das Hinzuziehen des lokalen Wachdienstes. „Je nach Lage und Beschaffenheit des Areals ist ein lokaler Wachdienst unverzichtbar, um vor Ort eingreifen zu können“, erklärt Mike Jürgens. „Das gilt insbesondere dann, wenn in dünn besiedelten Regionen die nächste Polizeistation weiter entfernt ist und die Interventionszeit zu lang wäre. In jedem Falle kann der Wachdienst mithilfe der mobilen Videoüberwachung wesentlich zielführender eingesetzt werden, das heißt wirtschaftlicher und weniger personalintensiv.“ Das gilt auch für die Interventionszeit. „Anders als bei einigen Anbietern üblich ist der Vorfall für unsere Alarmzentrale nicht erledigt, wenn die Meldekette abgearbeitet ist“, so Jürgens. „Unsere Zentralisten bleiben mit den UFOs bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte an der Situation dran. So entsteht während der Interventionszeit vor Ort keine Sicherheitslücke und wir können dem Wachdienst beim Eintreffen oft wertvolle Hinweise auf die aktuelle Lage geben.“ Schnell eingerichtet Der praktische Ablauf beim Einsatz der mobilen Videoüberwachung ist einfach. „Wir haben eine große Flotte von UFOs und können jederzeit kurzfristig das passende System an den Einsatzort bringen“, so Mike Jürgens. „Aufstellung und Inbetriebnahme dauern in der Regel nicht mehr als eine Stunde. Dabei prüft unsere Alarmzentrale sofort, ob alles einwandfrei funktioniert und die Kameras richtig ausgerichtet sind.“ Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird die Baustelle nur während einer vereinbarten Bewachungszeit außerhalb der Arbeitszeiten überwacht. Öffentlicher Raum im Sichtfeld der Kamera wird durch eine Maskierung von der Überwachung ausgeschlossen, und es erfolgt auch kein permanenter Videostream. Erst im Alarmfall werden die Bilder bis zur Klärung der Situation vorübergehend gespeichert. Falls erforderlich, lässt sich die Bewachungszeit kurzfristig per App anpassen, beispielsweise wenn außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Großgeräte angeliefert oder besondere Arbeiten ausgeführt werden. Über die 247kooi-App können auch Projektinformationen und Vorfallsberichte eingesehen werden, außerdem lassen sich Bildaufnahmen der UFOs auf dem Gelände anzeigen. Die Nutzung der App ist im festen wöchentlichen Mietpreis für die Überwachungslösung enthalten. Das gilt bei Kooi auch für die 24/7-Alarmbearbeitung, und zwar unabhängig von der Anzahl der Alarme. Individuelle Zusammenarbeit Der Schulterschluss von klassischem Wachdienst und mobiler Videoüberwachung macht immer mehr Schule. „Wir arbeiten bundesweit wie regional mit einer Reihe von namhaften Sicherheitsdienstleistern zusammen“, berichtet Mike Jürgens. „Wie die Zusammenarbeit aussieht und welche Leistungen sie einschließt, lässt sich individuell gestalten. Wie auch immer das am Ende aussieht: Mithilfe unserer UFOs kann die Bewachungswirtschaft Baustellen und andere Objekte wesentlich effizienter überwachen und ihren Kunden mit geringerem Personalaufwand eine für alle Beteiligten wirtschaftliche 24/7-Lösung anbieten. Das ist angesichts des wachsenden Personalmangels ein besonderer Vorteil.“
SICHERHEITSTECHNIK 12 SafeNow revolutioniert Sicherheitsbranche Immer mehr Unternehmen vertrauen auf eine App, um Sicherheitsgefühl zu steigern Von Tilman Rumland Eine Gruppe Jugendlicher verprügelt einen Jungen im Untergeschoss eines Bahnhofs, während sich die Sicherheitskräfte im Obergeschoss befinden. Eine Frau wird von zwei Männern auf der Damentoilette eines Nachtclubs sexuell belästigt, während die Securitys oben an der Tür stehen. Eine Joggerin wird nachts auf der Ostseite eines Parks verfolgt, während die Nachtwache auf der Westseite patrouilliert. Das ist traurige Realität. Denn obwohl Sicherheitskräfte meist direkt vor Ort sind, bekommen sie oft zu spät oder gar nicht mit, wenn ihre Hilfe benötigt wird. Areale sind zu groß, zu unübersichtlich oder können aufgrund des Schutzes der Privatsphäre, wie zum Beispiel auf Toiletten, nicht überwacht werden. Wie ist es möglich, diese kritische Lücke in unserer bestehenden Sicherheitsstruktur zu schließen? SafeNow – ein neuer Sicherheitsstandard Für fast alle Bereiche des Lebens gibt es heutzutage sogenannte „Smart Matching“-Apps. Das Prinzip ist sehr ähnlich: A hat ein Bedürfnis, B ein Angebot und eine Plattform organisiert, beide Seiten zusammenzubringen. Für Mobilität gibt es Uber, für die Liebe Tinder, für Essen Wolt und für das Wohnen AirBnB. Aber was ist, wenn es um die persönliche Sicherheit geht? Bisher war die einzige Option, bei der Polizei anzurufen. Wir bei SafeNow haben uns zum Ziel gesetzt, das zu ändern: Mit unserer App können Hilfesuchende mit einem Klick einen Alarm an das lokale Sicherheitspersonal schicken. Möglich wird dies durch sogenannte „SafeNow-Zonen“. In diesem vom Veranstalter oder Betreiber eines Geländes definierten Bereich, können Helfer und Hilfesuchende über die SafeNow-App schnell zusammenfinden. Das Sicherheitspersonal vor Ort erhält im Ernstfall einen Alarm und bekommt sofort mit, wer Hilfe benötigt. Dank präziser Ortungstechnologie erhalten sie einen metergenauen Standort und wissen so genau, wo sie hinmüssen. So lassen sich sogar Stockwerke und Räume innerhalb von Gebäuden präzise zuordnen. Dies ermöglicht eine beispiellose Geschwindigkeit, um Helfer und Hilfesuchende zusammenzuführen. Zusätzlich können sich SafeNow-Nutzer in der App – unabhängig von SafeNow-Zonen – mit Freunden und Familie in privaten Gruppen vernetzen, um so in Notsituationen besser aufeinander aufpassen zu können. Alle Gruppenmitglieder sind so in der Lage, einen lauten Alarm abzusenden, der sich auch über „Nicht stören“ und „Lautlos“ hinwegsetzt. Da es sich nicht um eine Standard-Textnachricht oder einen Telefonanruf handelt, ist allen in der Gruppe sofort klar, dass es ernst ist, und sie wissen sofort, wer wo ihre Hilfe benötigt. Ein Paradigmenwechsel zur selbstbestimmten Sicherheit Viele Menschen kennen das beklemmende Gefühl, in einer MRT-(Kernspintomografie-)Röhre zu liegen: Es ist eng, laut und angstauslösend. Früher mussten viele MRT-Scans abgebrochen werden, bis die Patienten einen einfachen Notfallknopf in die Hand bekamen. Das Ergebnis? Es wurden drastisch weniger Scans abgebrochen. Es ist bemerkenswert: die gleichen Menschen mit den gleichen Ängsten in der gleichen Situation – was sich geändert hatte, ist, dass die Menschen jetzt ein Gefühl der Kontrolle hatten, in ihrer eigenen Hand. SafeNow hat quasi die digitale Variante dieses Drückers entwickelt und um Gründer und Geschäftsführer der SafeNow GmbH www.safenow.app Tilman Rumland DSD 3 | 2023
DSD 3 | 2023 SICHERHEITSTECHNIK das Smart Matching ergänzt: Der Alarmknopf passt sich automatisch an die Umgebung an (und das ohne sich irgendwo einloggen zu müssen!) und alarmiert im Notfall bei Betätigung die zuständigen lokalen Helfer vor Ort. Wir bei SafeNow glauben an einen selbstbestimmten Sicherheitsansatz, bei dem Menschen befähigt werden, eine aktive Rolle in modernen Sicherheitskonzepten einzunehmen. Innerhalb von SafeNow-Zonen erhöhen die Nutzer der App auch die Sicherheit vor Ort, da jeder für sich und andere schnell und unauffällig Hilfe organisieren kann. Gäste, Reinigungskräfte, Mitarbeiter und alle, die sich in der Zone aufhalten, werden direkt zu Augen und Ohren des Sicherheitspersonals. Sie helfen so, die Sicherheit auf dem Gelände zu erhöhen: Alle Personen werden eingebunden und sind Teil der Lösung. SafeNow setzt so auf einen lokalen und dezentralen Sicherheitsansatz, weg von einem„Big Brother is Watching You“ hin zu einem „Big Brother is There for You“. Menschen sollten auf diese Weise selbstbestimmt und frei entscheiden können, wann sie Hilfe benötigen – ohne dabei mehr überwacht zu werden. Branchenübergreifendes Interesse an SafeNow nimmt spürbar zu Immer mehr Geschäftsbereiche und Industrien schlagen neue Wege ein, ihren Mitarbeitenden ein sicheres Gefühl bei der Arbeit zu ermöglichen. Dieses „WeCare“-Bewusstsein geht hier weit über die Grenzen des Unternehmens hinaus, da sie SafeNow auch privat und in anderen SafeNow-Zonen nutzen können. Die Deutsche Bahn führt SafeNow am Hamburger Hauptbahnhof für Gäste und Mitarbeitende ein, das Schottenhamel-Festzelt nutzt SafeNow während des diesjährigen Oktoberfests, das Düsseldorfer Hotel Breidenbacher Hof für sein Zimmerpersonal. Das Medienunternehmen ProSiebenSat.1 setzt SafeNow sowohl auf dem Campus in Unterföhring ein als auch für Firmenfeiern und Auslandsproduktionen. Das Wannda-Festival verwendet SafeNow auf Outdoor-Veranstaltungen. Es gibt dazu tägliche Anfragen von neuen Anwendungsbereichen wie Flüchtlingsheimen, Freibädern, Universitäten, Schulen etc. SafeNow wird zusätzlich tatkräftig von gemeinnützigen Organisationen wie TERRE DES FEMMES oder dem Verband der Münchner Kulturveranstalter oder Kein Opfer e. V. unterstützt. 94 Prozent der Fahrgäste fühlen sich sicherer: eine Studie, die überzeugt Die Deutsche Bahn hat in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und SafeNow die Effekte des SafeNow-Sicherheitssystems auf die reale und gefühlte Sicherheit von Fahrgästen, Mitarbeitern und Gewerbetreibenden am Bahnhof Berlin Südkreuz untersucht. Das Projekt wurde von einem unabhängigen Institut wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Innerhalb der SafeNow-Zone wurde allen Menschen eine niederschwellige Möglichkeit geboten, das lokale Sicherheitspersonal rund um die Uhr alarmieren zu können, und zwar auf dem gesamten Bahnhofsgelände inkl. Toiletten und anderen schwer zu schützenden Bereichen. Die Ergebnisse sind eindeutig: 94 Prozent der befragten Reisenden und Mitarbeiter fühlen sich mit der SafeNow-App sicherer, die Zeit bis zum Eintreffen des Sicherheitspersonals verringerte sich am Bahnhof auf 2 Minuten 36 Sekunden im Durchschnitt. Das Sicherheitspersonal berichtete von einer deutlichen Arbeitserleichterung und einer höheren Wertschätzung durch Fahrgäste. Notsituationen von Beleidigungen über Diebstählen bis hin zu Suizidversuchen konnten nachweislich schneller gelöst und sogar ganz verhindert werden. „Da hätte man damit rechnen müssen, dass da Fahrgäste schwer verletzt, wenn nicht sogar getötet worden wären. Also da war die App der absolute Knaller“ (O-Ton Mitarbeiter DB Sicherheit/Bundespolizei). Die Hemmschwelle, in Gefahrensituationen professionelle Hilfe zu rufen, wurde durch die SafeNow-App nachweislich gesenkt. 49 Prozent der Alarme wurden durch Zeugen für andere Hilfsbedürftige ausgelöst. Diese Statistik ist besonders erwähnenswert: In der Gesellschaft wünscht man sich zwar mehr Zivilcourage, dennoch gestaltet sich das beispielsweise bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Dritten schwierig. Mit SafeNow konnten Menschen direkt helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Sie wurden so zu„Silent Heroes“. Über 100.000 App-Downloads in unter zwei Monaten Die SafeNow-App gibt es mittlerweile in mehr als zehn Sprachen und ist im Apple Store (iOS) oder Google Play Store verfügbar. Das Interesse an der App steigt rasant an: So wurde die App mittlerweile mehr als 150.000-mal heruntergeladen. Die Social-Media-Videos von SafeNow bekamen innerhalb weniger Wochen über 7 Mio. Aufrufe, mehr als 700.000 Likes und wurden knapp 200.000-mal gespeichert. Die SafeNow-App war kurzzeitig sogar auf Nummer 1 in der Kategorie Lifestyle im App Store. Das Geschäftsmodell: SafeNow- Partner finanzieren Sicherheit für alle SafeNow schaltet keine Werbung und verdient auch kein Geld mit persönlichen Daten. Stattdessen wird SafeNow durch Betreiber öffentlicher SafeNow-Zonen finanziert. Wir sind allen unseren Partnern sehr dankbar, da sie einen direkten Beitrag für eine sicherere Welt machen, der weit über die Grenzen ihres Verantwortungsbereichs hinausgeht. So können z. B. Frauen in einem Frauenhaus im Südosten der Türkei als Gemeinschaft und mit ihren Familien SafeNow nutzen – finanziert von deutschen Unternehmen. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch das Recht hat, sich überall sicher und frei zu fühlen. Deshalb ist und bleibt die SafeNow-App für Endnutzer kostenlos, für immer.
SICHERHEITSTECHNIK 14 DSD 3 | 2023 Hochsicherheits-Tresorschlösser: Immer gut geschützt! Von Thomas von Polheim Hochsicherheits-Tresorschlösser sind speziell entwickelte Produktlösungen, die ein besonders hohes Maß an Sicherheit, Robustheit und Widerstandsfähigkeit bieten. Sie verfügen über fortschrittliche, zeitgemäße Sicherheitsmechanismen, die Manipulationsversuche, wie zum Beispiel Picking oder Manipulation der Schließmechanismen verhindern. Diese erfüllen bestimmte Zertifizierungen und Standards, die ihre Sicherheitsmerkmale und -leistungen bestätigen. Beispiele hierfür sind die EN 1300 oder VdS-Klassifizierungen. dormakaba kann auf eine 160-jährige Geschichte von Sicherheitslösungen zurückblicken und ist stolz darauf, als einer der marktführenden Hersteller auf global etablierte Tresorschlossmarken wie Paxos, Axessor, Mauer, Cencon, Auditcon und La Gard aufzubauen. Die bewährte Qualität und Zuverlässigkeit der dormakaba-Produkte sorgen dafür, dass Ihre Werte in jeder Hinsicht sicher sind. Für Effizienz im ash-Handling sorgt die Netzwerkintegration, welche die Verwaltung von Tresorschlössern (IP) über eine Softwareschnittstelle ermöglicht. Die Software kann Zugriffsrechte für einzelne Benutzer verwalten, Zeitpläne für den Zugang festlegen und Ereignisprotokolle verfolgen. Diese Systeme bieten eine erhöhte Flexibilität und Kontrolle über die Zugriffsberechtigungen. Durch die Integration einer Netzwerksoftware können Tresorschlösser von einem zentralen Standort aus ferngesteuert, programmiert, zur Öffnung freigegeben oder gesperrt und überwacht werden. Einmalcode-Tresorschlösser bieten ein erhöhtes Maß an Sicherheit, da die generierten Öffnungscodes nur einmalig und zeitlich begrenzt verwendet werden können. Dadurch wird das Risiko von unbefugtem Zugriff oder Missbrauch reduziert. Dank der Schnittstellenoptionen werden Einmalcode-Tresorschlösser nahezu ausschließlich in bestehende Kundenapplikationen integriert und sorgen durch parallel verfügbare Öffnungsmodi für eine hohe Flexibilität im Rahmen des Code-Managements. Einsatzorte sind Bereiche, in denen temporärer Zugriff auf gesicherte Bereiche oder Gegenstände benötigt wird. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Auswahl unserer innovativen Tresorschlösser vor: Cencon: die elektronische Einmalcode-Tresorschloss-Lösung Das speziell zur Sicherung von Geldausgabeautomaten entwickelte System arbeitet mit einem sich stetig ändernden Einmalcode und kontrolliert, registriert und quittiert jeden Schlosszugriff. Jedem Mitarbeiter kann ein persönlicher Schlüssel (Smart Key) und ein individuelles Profil zugewiesen werden und somit können Insiderdelikte wirkungsvoll verhindert werden. Mit inzwischen weltweit über 1,6 Mio. verkauften Stückzahlen ist Cencon das führende Einmalcode-Tresorschloss. Mit der Cencon-Software können von einem zentralen Punkt weltweit Tausende von CenconSchlössern kontrolliert werden – ohne Kabelverbindung. Durch die Eigenstromversorgung der Schlösser sind weder Batterien noch andere externe Spannungsquellen erforderlich. Das Cencon-2000-System beinhaltet drei unabhängige Betriebsarten. Dadurch erhalten die verschiedenen Anspruchsgruppen wie das Bankpersonal, Wertlogistikunternehmen (WTU) und Service-Techniker individuellen Zugang zum Wertbehältnis. Business Development Manager Safe Locks Germany • Austria • BeNeLux bei dormakaba SAL GmbH www.dormakaba.com Thomas von Polheim
SICHERHEITSTECHNIK 15 DSD 3 | 2023 Die Axessor-Serie: das elektronische Motorschloss für alle Fälle Das Axessor CIT ist ein modulares, ausbaufähiges Netzwerkschloss-System (IP) mit bis zu 14 Schlössern, das sowohl im Einzelbetrieb als auch im Verbund mit mehreren Tausend Schloss-Systemen betrieben werden kann: ob Stand-alone, netzwerkfähig, einmalcodefähig! Die gesamte Systemintelligenz befindet sich im gesicherten Bereich. Die Einmalcode-Funktion des Axessor CIT zeichnet sich durch sein patentiertes interaktives Code-System (ICS) aus: Im ICSModus registriert sich der Benutzer mit seiner persönlichen ID am Schloss. Das ICS stellt die Anwesenheit vor Ort sicher und generiert eine temporäre, personen- und situationsspezifische Einmalfrage. Erst nach Weiterleitung dieser Frage via Mobile- App-Applikation etc. an die Einsatzzentrale und Verifizierung der Daten erhält der Benutzer von der Einsatzzentrale einen Einmalcode zum Öffnen des Schlosses. Jedes Ereignis wird aufgezeichnet, um eine maximale Transparenz zu gewährleisten. Paxos advance IP: das redundante, elektronische Hochsicherheits- Tresorschloss Paxos ist als redundantes, motorisiertes Tresorschloss die erste Wahl, wenn es um höchste Zuverlässigkeit bei gleichzeitig einfacher und intuitiver Bedienung geht. In Millionen Betriebsstunden haben diese Systeme ihre außergewöhnlich hohe Verfügbarkeit unter Beweis gestellt. Paxos advance IP ist die zeitgemäße Generation dieser zuverlässigen und bewährten Familie. Es verbindet höchste Zuverlässigkeit mit Bedienerfreundlichkeit und erlaubt die einfache Verbindung von mehreren Schloss- und Eingabeeinheiten zu einem Schließsystem. Zudem kann das Schließsystem mittels einer Programmiersoftware via einem IPNetzwerk aus der Ferne überwacht und konfiguriert werden. Auch der Fernzugriff auf Audit-Daten ist möglich. • Doppelte Sicherheit: Alle Komponenten im gesicherten Bereich sind doppelt ausgeführt. • Höchste Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit: Das Funktionieren ist garantiert, auch bei Fehlerdetektion. • Gesamte Systemintelligenz befindet sich im gesicherten Bereich. • EN 1300 B, C, D / VdS Hochsicherheitsschloss Kl. 2, 3, 4 LA GARD 700 – die neue Tresorschloss-Serie für den täglichen Standard LA GARD ist seit fast einem halben Jahrhundert Branchenführer im Bereich Tresorschlösser. Die LA-GARD-700-Serie verkörpert die bewährten Originalfunktionen und die lange Tradition der LA-GARD-Hochsicherheitsfunktion zusammen mit fortschrittlichen technologischen Merkmalen. Die Modelle LA GARD Basic, ComboGard Pro und AuditGard wurden weiterentwickelt und sind nun in die neuen LAGARD-700-Modelle integriert worden. Die 700-Serie verfügt über eine moderne Benutzeroberfläche sowohl im Aussehen als auch in der Technologie mit und ohne OLED-Display. Ideal für gewerbliche Branchen, Finanzen, Recht, Pharmaindustrie, Einzelhandel, Tresorlager, Behörden (HSL und Strafverfolgung) und Privathaushalte/Privatpersonen. Mit fünf zur Auswahl stehenden Modellen bietet die Serie eine Reihe von Funktionen und Optionen für nahezu jeden Bedarf an Tresorschlössern. Weitere Informationen über unsere effizienten Lösungen im Bereich der Hochsicherheits-Tresorschlösser finden Sie über den nachfolgenden Link: https://www.dormakaba.com/de-de/produkte-loesungen/produkte/hochsicherheitsschloesser.
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