DER SICHERHEITSDIENST

JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG 57 DSD 2 | 2023 Früher habe man gesagt, für die Sicherheit der KRITIS seien die Kritischen Infrastrukturen einfach selbst zuständig. Stellenwert der Sicherheitswirtschaft unterstrichen „In diesem Zusammenhang“, so Saathoff, „wurde in der Vergangenheit auch immer wieder die stärkere Berücksichtigung der Verbindung zwischen dem privaten Bewachungsgewerbe und KRITIS gefordert.“ Es gebe „Vorschläge, die Tätigkeit der Bewachung von Kritischen Infrastrukturen als Kritische Dienstleistungen, ihre Branche deshalb in ihrer Gesamtheit daher als eigenen Sektor der Kritischen Infrastruktur zu betrachten“. Im Zuge der Bearbeitung des KRITIS-Dachgesetzes komme immer wieder die Frage auf, so Saathoff, „inwieweit auch private Sicherheitsdienstleister in die Regelungen einbezogen werden können“. Für ihn sei die Verknüpfung der Themenbereiche privates Bewachungsgewerbe und KRITIS „verständlich und nachvollziehbar“. Und seines Erachtens auch unabdingbar. Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe könnten im „Bereich der Kritischen Infrastruktur zentrale Aufgaben wahrnehmen. Und tun dies auch jeden Tag.“ Allerdings, so betonte der Redner, um die Antwort zum KRITIS-Dachgesetz vorwegzunehmen, er „würde nicht so weit gehen, dies als eigenen KRITIS-Sektor zu betrachten.“ Das private Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe sei „nicht insgesamt der Kritischen Infrastruktur zuzurechnen und die Aufnahme als Branche im KRITIS-Dachgesetz ist daher nicht vorgesehen“. Es sei angebracht, bei dieser Forderung das Ende zu bedenken. „Wenn man die Forderung aufstellt, man möchte gerne ein KRITIS-Sektor sein und unter die Regulierung des KRITIS kommen, dann muss man schon wissen, welche Folgen das hat“, sagte Saathoff und verwies als Beispiel auf die generelle Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Branche sei seiner Ansicht nach im Sicherheitsgewerbegesetz sehr viel besser aufgehoben. Mehr Nachteile als Vorteile? Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Konstantin von Notz, blieb bei seiner Bewertung des Anliegens der Sicherheitswirtschaft vorsichtig zurückhaltend und empfahl, jeden Einzelfall genau zu prüfen. Der innenpolitische Sprecher der FDPBundestagsfraktion, Manuel Höferlin, wurde in seiner Ablehnung deutlicher. Er glaubt, wie er sagt, „dass im Moment ein großer Drang herrscht, dass möglichst viele jetzt gerne KRITIS wären, so ein bisschen wie: Wir sind doch wichtig und deshalb sind wir auch KRITIS.“ Das sei aber unter Umständen differenzierter zu betrachten. Die private Sicherheitswirtschaft ist ein ganz wichtiger, sicherheitsrelevanter Bereich. „Allerdings habe ich den Eindruck, wenn man zur Kritischen Infrastruktur zählt, es mehr Nachteile bringen könnte als Vorteile.“ Man müsse sich wirklich überlegen, ob man zur KRITIS gehören wolle, denn das bedeute vor allem Auflagen, Verpflichtungen, bestimmte Dinge zu tun, bereitzuhalten und zu melden. Per se würde er davon abraten, mit wehenden Fahnen und Begeisterung zur KRITIS hinzugezählt werden zu wollen. Sondern er plädiere dafür, als Branche damit etwas differenzierter umzugehen. Das Mitglied des Innenausschusses der CDU/CSU-Fraktion, Philipp Amthor, knüpfte an die Aussagen seines FDP-Kollegen an und vertrat die Auffassung, „dass die Sicherheitsbranche als Teil der KRITIS zahlreiche Regulierungen ernten würde“. Sie müsse sich fragen: „Bringt das für die Branche einen Vorteil?“ Amthor verwies ebenfalls auf das Sicherheitsgewerbegesetz. Der BDSW wird wohl in seiner Absicht, zur KRITIS gezählt zu werden, noch sehr dicke Bretter bohren müssen … nicht zum ersten Mal. (vl.) Gregor Lehnert, Johann Saathoff und Dr. Berthold Stoppelkamp Das Team des BDSW (vl.): Tanja Staubach, Manuela Blum, Svenja Wallocha, Cornelia Okpara, Martin Hildebrandt, Dr. Berthold Stoppelkamp, Claudia Korz und Andreas Paulick

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