DER SICHERHEITSDIENST

40 DSD 2 | 2023 WIRTSCHAFTSSCHUTZ Gesamtumsatzes einbüßt. Wer in den USA tätig ist, sollte beachten, dass in dieser mächtigen Wirtschaftsnation Korruptionshandlungen zum Marktausschluss führen. Nicht immer werden korruptive Praktiken so praktiziert, dass sie von vornherein erkennbar sind. Kriminalisten sprechen in diesem Zusammenhang vom „Anfüttern“. Es kann mit einem Glas oder einer Flasche eines exklusiven Rotweins beginnen. Korruption ist nicht selten ein schleichender Prozess. Die„erste Dosis“ kann ein Test sein. Ist das Gegenüber bereit, die vom Unternehmen gesetzte Höchstgrenze zu überschreiten? Und beim zweiten Mal: reicht diese Art der „Toleranz“ auch in höherwertige Bereiche? Zum Beispiel eine Kiste Wein statt einer Flasche. Beliebt sind auch Geschenke, derenWert der Beschenkte nicht einzuschätzen vermag. Eine gute Flasche Wein kann 20 Euro, aber auch 200 und weitaus mehr Euro kosten. Den Unterschied bemerken nur absolute Weinkenner. Aus der Praxis wird berichtet, dass in Einzelfällen scheinheilig dem Begünstigten „aus steuerlichen Gründen“ eine Quittung präsentiert wird. Durch diese wird sofort klar, dass er einen Höchstsatz überschritten hat. Wenn der „Partner“ dann erklärt: „Na ja, wegen unserer guten Zusammenarbeit wollen wir mal auf die Quittung verzichten“, wird durch die Blume bewusst gemacht, dass man in eine Falle getappt ist. Wie aber ist es möglich, einem Unternehmen den Vorrang zu geben, wenn man die bis zur Submissionsverhandlung verschlossenen anderen Angebote gar nicht kennt? Ausschreibungen können dennoch manipuliert werden, indem sie auf eine bestimmte Firma zugeschnitten werden. Beispielsweise in Form von Rahmenbedingungen, die vom Zielunternehmen erfüllt werden können, während andere damit ihre Probleme haben dürften. Beliebt ist es auch, eine besonders kostenaufwendige Position in die Ausschreibung aufzunehmen, die dann in der Ausführung nicht zum Tragen kommt. Dies wissend, kann das Zielunternehmen naturgemäß ganz anders kalkulieren als die Mitbewerber. Ebenso verhält es sich mit einer willkürlich verkürzten Angebotsfrist. Unternehmen, die frühzeitig von der künftigen Ausschreibung wissen, können ihr bereits vorbereitetes Angebot blitzschnell einreichen. Handlungsempfehlungen Was tun gegen Korruption? Es klingt profan, aber immens wichtig ist, klarzustellen, wie das Unternehmen zum Thema Korruption steht. Ein jeder weiß, dass korruptive Handlungen unter Strafe gestellt sind. Doch nicht immer ist gesichert, wie sich das Unternehmen dazu positioniert. Es sollte einen„tone from the top“ geben, also ein klares Statement der Unternehmensführung. Praxisbeispiel: Ein Unternehmensmitarbeiter berichtet von einem Abteilungsleiter, der bei einer betriebsinternen Veranstaltung vielsagend in die Runde blickte, während sich eine Rednerin mühte, den Mitarbeitern die Risiken der Korruption näherzubringen Der CEO sagte nichts zum Thema. Sein Blick: neutral. Folge: Es ging weiter wie bisher. Worauf der Abteilungsleiter abzielte, waren Länder, in denen eine Basar-Mentalität herrscht und angeblich ohne „Vermittlerprovisionen“ nichts geht. Doch seine Ansichten waren nicht übermäßig aktuell. Denn auch in diesen Regionen hat ein Umdenken eingesetzt, wie Elmar Schwager, Leiter der Arbeitsgruppe Wirtschaft von Transparency International, beobachtet hat. Ein schlechter Ruf in dieser Richtung werde zunehmend als Hemmschuh erkannt, der Investoren und Geschäftspartner abschrecke. Auch die Volksrepublik China habe den Kampf gegen die Korruption verstärkt. Ein weiterer Schritt zu Prävention sind Anti-Korruptions-Schulungen, die zielgruppengenau erfolgen sollten. Anonyme Hinweisgebersysteme haben sich ebenso zur Aufdeckung von Korruptionshandlungen bewährt. Alternativ könnte ein Vertrauensanwalt berufen werden, dessen anwaltliche Schweigepflicht gewährleistet, dass die Diskretion gewahrt bleibt. Zur Prävention trägt gleichfalls die besonders sorgfältige Auswahl jener Mitarbeiter bei, die in korruptionsgefährdeten Bereichen, wie • Vertrieb und Einkauf • Vergabe von Logistikaufträgen • Abteilungen mit Kontakt zu Genehmigungs- und Überwachungsbehörden • Rechnungswesen beschäftigt sind. In diesen Arbeitsfeldern sollte eine Schufa-Selbstauskunft und ein Führungszeugnis zum Standard gehören. Der Lebenslauf sollte lückenlos sein. Zweideutige Formulierungen in bisherigen Arbeitszeugnissen sollten hinterfragt werden. Sie macht zwar Arbeit, aber sie lohnt sich: die Vorkalkulation. Was darf – den Ein schwarzer Schatten über demWelthandel: die Korruption. Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de Korruption kann nicht nur aus Geldzuwendungen bestehen, sondern auch aus Reisen, „Beraterverträgen“, Jobs für Angehörige oder Eintrittskarten (vor allem zu exklusiven Veranstaltungen) bestehen. In einem Fall von staatlich gelenkter Bestechung wurde eine Professur an einer ausländischen Uni in Aussicht gestellt. Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

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