DER SICHERHEITSDIENST

VERANSTALTUNGSSCHUTZ 14 DSD 2 | 2023 kriterium „Preis“ nicht ausgeschlossen. Blicken wir ein wenig in die Zukunft und fragen uns: Sind wir für Großveranstaltungen, insbesondere für die FußballEM 2024, gut aufgestellt? Dieses Thema dürfte so gut wie alle angehen, welche im Eventbereich tätig sind, sprechen wir doch nicht nur über die Absicherung der Spiele, sondern auch über „Public Viewing“, Trainingsstätten, Fanmeilen, Hotelabsicherungen usw. Dass unsere Branche permanent auf der Suche nach Personal ist, dürfte sich auch in den kommenden Monaten nicht gravierend ändern. Aber selbst wenn wir ausreichend Kräfte rekrutieren, die ggf. eine Affinität für Fußball haben, die EM im eigenen Land als Highlight sehen und sich in ihrem Hauptberuf Urlaub nehmen, da nach wie vor die in der Eventsecurity überwiegend eingesetzten Personen einen Vertrag als geringfügig Beschäftigte haben und dies als Nebentätigkeit ausüben, stellt sich immer noch die Frage nach der Qualifizierung. Aber halt, wir haben doch die Erfahrungen aus 2006, wo jeder der eingesetzten Kräfte eine„Ausbildung“ erfahren hat. Ja, in irgendeiner Form wird sich die Euro GmbH, welche für die Durchführung der EM verantwortlich zeichnet, etwas Ähnliches einfallen lassen, analog der QuaSOD- (Qualifizierung Sicherheits- und Ordnungsdienst-)Ausbildung des DFB/DFL. Diese Ausbildung ist aber nach wie vor „on top“, für alle bei Spielen der Bundesligen arbeitenden Kräfte verpflichtend und keine gesetzliche Vorgabe. Jetzt ist es kein Geheimnis, dass im Eventbereich bei den eingesetzten Kräften zwischen Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) und Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) unterschieden wird. Permanenter Streitpunkt mit den Ordnungsämtern, die es sich zum Teil einfach machen und „bestimmen“, dass alle für ein Sicherheitsunternehmen tätigen Personen mindestens die 34a-Unterrichtung haben müssen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass es jedes Ordnungsamt anders sieht und das, was in Stadt A in Abstimmung mit dem Ordnungsamt umgesetzt wird, in Stadt B eine Ordnungswidrigkeitenstrafe nach sich ziehen kann. Nichts Neues, aber nach wie vor ein Ärgernis. So ein bisschen wie in alten Western, wo die Legislative, Exekutive und Judikative in einer Hand lag, meistens die mit dem schnellsten Colt. Ich möchte aber auch mal eine Lanze für die Ordnungsämter brechen, die als Argument immer anbringen, dass, sofern die Leute nicht im Bewacherregister eingetragen sind, keine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgen kann. Das stimmt zwar, aber bei einer Veranstaltung tummeln sich Dutzende von Menschen, welche überall Zutritt haben und die auch keine Zuverlässigkeitsüberprüfung haben. Man nennt diese Caterer, Reiniger, Zulieferer … und nicht zuletzt Hosts und Hostessen, welche oftmals dieselbe Tätigkeit ausüben wie Sicherheitskräfte, aber weder zuverlässigkeitsüberprüft sind noch eine Unterrichtung vorweisen können und deren Arbeitgeber in der Regel überhaupt keine Zulassung als Bewachungsunternehmen haben. Ich kann mich an Veranstaltungen erinnern, zu denen wir der Polizei eine DVD mit den Daten unserer Mitarbeiter, VSD und VOD, haben zukommen lassen, und diese eine Überprüfung durchgeführt hat. Gut, jetzt hat diese natürlich viel mit sich auf Straßen festklebenden Menschen zu tun und kaum noch Zeit, aber man wird doch eine Lösung, also nicht für den Kleber, sondern für das Problem finden können. Und da ich kurz vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben stehe, erlauben Sie mir, einen Wunsch zu äußern: Bitte lassen Sie uns bundesweite, einheitliche Kriterien finden, welche es den Sicherheitsdiensten ermöglichen, zweifelsfrei Kräfte als VOD und VSD einzusetzen, ohne jedes Mal befürchten zu müssen, dass eine Kontrolle stattfindet, bei deren Tätigkeiten anders bewertet werden als bei der letzten Veranstaltung, die 10 Kilometer entfernt stattfand. Ich freue mich auf weitere Veranstaltungen und die EM und bin sicher, dass, wenn wir alle an einem Strang ziehen, dies ein wunderbares Erlebnis wird. Bild: Securitas

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