DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT 19 DSD 4 | 2022 Es kann keinem einzelnen privatwirtschaftlichen Händler und auch keiner einzelnen Organisation überlassen sein, selbst zu entscheiden, ob Bargeld akzeptiert wird oder nicht. Mit dieser Definition sei die Akzeptanz von Bargeld garantiert. Derzeit erarbeitet die Europäische Kommission einen Rechtsrahmen für die Herausgabe des digitalen Euro, dem eine Komplementärfunktion zum Euro-Bargeld zukommen soll. Die ESTA weist daher in ihrem Positionspapier auch darauf hin, dass dieser Rechtsrahmen für beide Formen des Zentralbankgeldes gelten müsse: für den digitalen Euro als auch für das Euro-Bargeld. Das heißt aber auch, dass es für beide Formen des Zentralbankgelds, für das Bargeld sowie für das zukünftige digitale Geld, einheitliche Regeln bezüglich des Status als gesetzliches Zahlungsmittel (Legal Tender) geben müsse. Die Schaffung einheitlicher Regeln für das Bargeld als auch für den digitalen Euro in Bezug auf den Status als gesetzliches Zahlungsmittel würde auch für die erforderliche Rechtssicherheit bei Zahlungen im Handel sorgen. Für beide Formen des Zentralbankgelds muss die verpflichtende Annahme Teil des Rechtsrahmens sein. Die ESTA begrüßt daher die entsprechenden Aussagen im Bericht der ELTEG-Arbeitsgruppe, die in die gleiche Richtung deuten. Im Report der ELTEG-Arbeitsgruppe heißt es in den „Principles 20 bis 22“: „If legislation on the digital euro were to regulate its legal tender status, ELTEG considers that it would be in the interests of coherence and better law-making to also regulate the legal tender status of cash.“[10] Der Bericht der ELTEG-Arbeitsgruppe gibt also Anlass zu der Hoffnung, dass durch die eventuelle Schaffung eines einheitliches Rechtsrahmens für den digitalen Euro und für das Euro-Bargeld auch der Begriff des Legal Tender präzisiert und schließlich für Rechtssicherheit beim Einsatz von Bargeld und zukünftig auch beim Einsatz des digitalen Euro sorgen wird. Legal Tender muss zweifelsfrei die notwendige Rechtssicherheit bei der Wahl eines Zahlungsinstruments gewährleisten. Für Bargeld muss der zukünftige Rechtsrahme eine Annahmepflicht festschreiben: „Legal Tender must mean legal certainty of acceptance.“[11] Wenn also die Einführung des digitalen Euro auf der Basis eines entsprechenden Rechtsrahmens für beide Formen des Zentralbankgeldes zu einer Annahmeverpflichtung von Euro-Bargeld führt, wäre das eine gute Entwicklung für die Zukunft des Bargelds. Von daher ist der Abschlussbericht der LETEG-Arbeitsgruppe zu begrüßen. Literatur [1] https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/ screen/meetings/consult?lang=en&meetingId=44035&from ExpertGroups=true [2] https://www.esta-cash.eu/publications/positionon-elteg- report-of-6-july-2022/ [3] https://www.ecb.europa.eu/paym/groups/erpb/html/index. en.html [4] https://www.ecb.europa.eu/paym/groups/erpb/shared/ pdf/16th-ERPB-meeting/Report_from_the_ERPB_working_ group_on_access_to_and_acceptance_of_cash.pdf [5] https://www.esta-cash.eu/publications/estas-response-tothe-final-report-of-the-erpb-working-group-on-access-toand-acceptance-of-cash/ [6] „… the conundrum of cash is that it is made available to the public through its worst enemy, namely a stakeholder which does not invest in cash, sees it as a cost and has its own competing payment products to offer on which it could charge hundreds of millions of euros to its customers and retailers.“ Siehe: https://www.esta-cash.eu/wp-content/uploads/2022/09/ a42e744a6121cfde0fd7330e76dff6bb3c3bcada-63319391 b6853-2022-09-23-position-on-ELTEG-report-Final.pdf (estacash.eu), Seite 9. [7] https://www.esta-cash.eu/wp-content/uploads/2022/09/ a42e744a6121cfde0fd7330e76dff6bb3c3bcada-63319391 b6853-2022-09-23-position-on-ELTEG-report-Final.pdf [8] Nähere Angaben dazu sind auf der Homepage der BDGW zu finden: https://www.bdgw.de/die-branche/zahlen-daten-fakten [9] Positionspapier der ESTA: „Position of ESTA on the final ELTEG report of 6 July 2022“, Seite 1. Siehe: https://mcusercontent. com/fd8dd3f4493349db0e94df2d0/files/4eddc9a0-677bc68e-333c-9ba950701e8f/2022_09_23_position_on_ELTEG_ report_Final.pdf [10] Siehe: https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-regis ter/screen/meetings/consult?lang=en&meetingId=44035& fromExpertGroups=true [11] Positionspapier der ESTA: „Position of ESTA on the final ELTEG report of 6 July 2022“, Seite 12. Siehe: https://mcuserfcontent. com/fd8dd3f4493349db0e94df2d0/files/4eddc9a0-677bc68e-333c-9ba950701e8f/2022_09_23_position_on_ELTEG_ report_Final.pdf Bild: # 1334676273/chekyfoto/istockphoto.com

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