DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT 17 DSD 4 | 2022 Bargeld mit dem Coronavirus zu infizieren, das Zahlungsverhalten in Richtung Kartenzahlung bewusst beeinflusst. Die Banken würden sich gern vom Bargeld verabschieden und das Bargeldgeschäft an externe Dienstleister ausgliedern, denn auch der Betrieb von Geldautomaten ist für die Banken nicht mehr grundsätzlich an allen Standorten profitabel. Es ist daher kein Wunder, dass Geldautomaten in der Fläche immer seltener zu finden sind, ganz zu schweigen von Bankfilialen. Dieser Rückzug der Banken aus der Fläche hat aber nicht dazu geführt, dass genügend alternative Bezugsquellen von Bargeld (z. B. Cashback) erschlossen wurden, sodass auch über diesen Weg das Zahlverhalten der Verbraucher sukzessive verändert und diese in die Nutzung der Karten gedrängt werden. Es hätte Aufgabe der ERPB- als auch der ELTEG-Arbeitsgruppe sein müssen, diesen unbestreitbaren Entwicklungstendenzen entgegenzutreten und hier die erforderlichen Weichen zu stellen. Die Weichen zu stellen für einen uneingeschränkten Zugang zum Bargeld sowie einer akzeptablen Verfügbarkeit des Bargeldes und der Bargelddienstleistungen. Leider haben weder die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des ERPB noch die der ELTEG-Arbeitsgruppe diesen Erwartungen vollumfänglich entsprochen. Im Unterschied zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe des ERPB nimmt der ELTEG-Report Bezug zur aktuellen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Recht auf Barzahlung bei der Begleichung von Rundfunkgebühren. Die ESTA (die „European Cash Management Companies Association“) hat die Veröffentlichung des Reports der ELTEG grundsätzlich begrüßt und in einem Positionspapier die Arbeitsergebnisse dieses Forums umfassend kommentiert.[7] Dieses Positionspapier wurde am23. September 2022 auf der Webseite des ESTA veröffentlicht. Was sind die wesentlichen Anmerkungen der ESTA zum Bericht der ELTEG? Zunächst weist die ESTA darauf hin, dass der Bericht der ELTEG bestätigt, dass es eine Reihe ernst zu nehmender Bedrohungen für den Fortbestand des Bargeldes gibt. Dass der Hauptakteur im Bargeldgeschäft, die Banken, sich mehr undmehr von diesemGeschäftsfeld verabschiedet, wird auch im ELTEG-Bericht kritisch zur Kenntnis genommen. Neben dem sich zunehmend verstärkenden Rückzug der Banken aus dem Bargeldgeschäft, sind es vor allem aber die Bedingungen, unter denen die Banken die Basisdienstleistungen der Bargeldausgabe weiterhin betreiben. Zu nennen sind hier u. a. die Erhebung von Gebühren für Bargelddienstleistungen sowie das Pooling von Bargelddienstleistungen und Geldautomaten. Die Banken haben einzig und allein das Ziel, die Kosten des Bargeldgeschäfts zu minimieren und dieses Geschäftsfeld möglichst abzubauen und an externe Dienstleister auszugliedern. Die ESTA stimmt zwar mit der Aussage im ELTEG-Report überein, dass es in den Mitgliedstaaten der Eurozone grundsätzlich keine strukturellen Probleme bei der Akzeptanz von Bargeld gebe. Es geht aber eben nicht nur um die einfache Annahmeverweigerung von Bargeld, sondern darum, Bargeldzahlungen für die Bürger grundsätzlich und tendenziell unattraktiv zu gestalten. Hier verweist die ESTA auf das Beispiel Schweden. Dort hat der Einzelhändler praktisch keine Möglichkeit mehr, sich das für das Bargeldgeschäft erforderlicheWechselgeld zu besorgen. Und mit der Beschränkung des Bezugs von Wechselgeld sind Bargeldzahlungen für Kunden

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==