DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT 16 DSD 4 | 2022 anhaltenden Entwicklung im Zahlungsverkehr kam dann auch noch die Coronapandemie. Ein willkommener Anlass für die Banken und Kartenorganisationen, um das Bargeld als vermeintlich potenziellen Überträger des Virus endgültig ins Abseits zu drängen. Der Handel hat sich diese Behauptung leider in Teilen zu Eigen gemacht und fortan war der Gebrauch von Bargeld ein „Sicherheitsrisiko“ für die Nutzer von Münzen und Banknoten. Seit der Coronapandemie wird das Bargeld auf höchst unseriöse Art und Weise desavouiert und schlechtgeredet. Es ist also ein berechtigtes Anliegen zu fragen und zu untersuchen, ob vor diesem Hintergrund der Zugang und die Verfügbarkeit von Bargeld und Bargelddienstleistungen nicht tendenziell eingeschränkt werden und welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die Verbraucher haben. Von daher haben sowohl die ERPB- als auch die ELTEG-Arbeitsgruppe ihre unbestrittene Berechtigung. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass das Bargeld mitnichten an Bedeutung verliert. Das Bargeld ist im Mix der Zahlungsmittel nicht wegzudenken und durch Karten und andere digitale Zahlungsinstrumente nicht substituierbar. Dies wird uns immer dann deutlich vor Augen geführt, wenn es zu Krisen und Notfällen kommt und die Verfügbarkeit von elektronischen Dienstleistungen nicht mehr in dem gewünschten Ausmaß gewährleistet ist. Im Krisenfall ist das Bargeld das einzige Zahlungsmittel, das auch weiterhin zur Verfügung steht und nutzbar ist – ohne Infrastruktur und technologische Mittel. Daher gilt es ein Klima zu schaffen, in demdas Bargeld neben den elektronischen Zahlungsmitteln seinen berechtigten Stellenwert behält. Eine zunehmende Verdrängung des Bargeldes kann nicht im Interesse der Bürger sein und gilt es zu vermeiden. Bargelddienstleistungen sind essenzielle Dienstleistungen für Bürger, Einzelhändler und Verbraucher, vor allem für Millionen von Bürgern, die über kein eigenes Bankkonto und somit keinen Zugang zu elektronischen, unbaren Zahlungsmitteln haben. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung vom 26. Januar 2021 zum Thema „Rundfunkbeitrag – Recht auf Barzahlung“ auf die Notwendigkeit der uneingeschränkten Möglichkeit von Barzahlungen hingewiesen. Dass das Bargeld zunehmend in Bedrängnis gerät, liegt zum großen Teil an dem Umstand, dass das Bargeld von demjenigen Marktteilnehmer ausgegeben wird, der es auf der anderen Seite vehement bekämpft. Die Banken geben das Bargeld aus und stellen Bargelddienstleistungen zur Verfügung, obwohl sie es doch lieber heute als morgen abschaffen möchten. Die ESTA spricht daher in diesem Zusammenhang immer wieder von dem„Rätsel des Bargelds“.[6] Für die Banken bedeutet Bargeld zunächst einmal Kosten, die durch die entsprechenden Erträge, die mit den Bargelddienstleistungen erzielt werden, im Grunde nicht mehr vollumfänglich gedeckt werden. Daher bekämpfen die Banken jede gesetzliche Initiative, die das erforderliche Angebot von Bargelddienstleistungen für Verbraucher verpflichtend machen würde. Auch der dramatische Rückgang der Nachfrage nach Bargeld im Zusammenhang mit der Coronapandemie wurde nicht der normalen Änderung des Zahlungsverhalten der Verbraucher überlassen, sondern von den Banken und den internationalen Kartengesellschaften bewusst beschleunigt.„Paying in Cash is extremely risky“, so hieß es. So wurde mit der Förderung der Angst der Verbraucher, sich durch die Nutzung von Bild: Bilderarchiv der BDGW

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