DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 12 DSD 2 | 2022 Steuerungsübernahme der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG Die„neue Welt“ am Flughafen Frankfurt am Main Von Martina Zimmermann und Dr. Viviane Bressem Ab dem 1. Januar 2023 geht die Verantwortung für die Finanzierung, Organisation, Steuerung und Durchführung der Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt von der Bundespolizei auf die Flughafenbetreiberin Fraport AG über. Übergeordnetes Ziel ist hierbei, gemeinsammit unseren Partnern, die Etablierung eines sicheren, optimalen, effizienten und attraktiven Prozesses am Flughafen Frankfurt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bleibt, gemeinsam mit der Bundespolizei, weiterhin als oberste Luftsicherheitsbehörde der Bundesrepublik Deutschland in der Verantwortung für alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen und nimmt die entsprechende Rechts- und Fachaufsicht wahr. BMI und Bundespolizei definieren deshalb auch in Zukunft die Vorgaben über die Art der Kontrollmaßnahmen und die luftsicherheitsrechtlichen Rahmenvorgaben. Zu den Aufgaben der Behörden zählen außerdem unter anderem die Zertifizierung der Luftsicherheitsassistenten sowie der eingesetzten Kontrollinfrastruktur, der bewaffnete Schutz der Kontrollstellen und die abschließende Prüfung von Detektionsalarmen. Ab dem Zeitpunkt der Beleihung obliegt der Flughafenbetreiberin Fraport AG (Fraport) die Beschaffung zertifizierter Kontrollinfrastruktur sowie die Personalanforderung und Kontrollstundenprognose für die Sicherheitsdienstleister. Dies schließt auch die Öffnung und Schließung der Kontrollspuren mit ein. Ebenso wie die Kalkulation und Erhebung der Luftsicherheitsgebühren, die zukünftig in den Verantwortungsbereich der Fraport wechselt. Insgesamt zielen die Neuerungen darauf ab, die Prozessabläufe im Umfeld der Kontrollstellen in Zukunft aktiver für den Passagier in den gesamten Prozess zu integrieren und so zu einem angenehmen Flugerlebnis beizutragen. Einer der wohl größten Gestaltungsparameter in demneuen Systemstellt aus Sicht der Betreiberin hier die eigenständige Auswahl der Sicherheitsdienstleister für die Durchführung der Passagierkontrollen dar. Die Sicherheitsdienstleister kommen ihren Aufgaben zukünftig im Auftrag der Fraport nach, erbringen diese aber natürlich weiterhin im Einklang mit den Richtlinien des Bundes. Die Beschäftigten stehen dabei unter der Aufsicht der Bundespolizei und müssen die geltenden behördlichen Anforderungen und Qualifikationen erfüllen. Durch die neue Verantwortungsteilung können sich alle Prozessbeteiligten mit ihren jeweiligen Kernkompetenzen bestmöglich einbringen. Den Auftakt für die Transformation bildete der im Mai 2021 unterschriebene Beleihungsvertrag zwischen Bund und Fraport. Zur optimalen Umsetzung der Steuerungsübernahme wurde ein eigenes Projekt aufgesetzt – sowohl bei der Fraport als auch bei der Bundespolizeidirektion Frankfurt für den Wissenstransfer. Innerhalb der Projektstruktur arbeiten Expertenteams an acht Themenkomplexen: Dienstleistermanagement, Luftsicherheitsgebühr, Kontrollinfrastruktur, personelle Ressourcenplanung, Prozess- und Qualitätsmanagement, IT-Anbindung, Innovation und operative Steuerung. Ziel der acht Teilprojekte ist der Aufbau, die Vertiefung und der Transfer des notwendigen Know-hows bei der Flughafenbetreiberin bis zum offiziellen Start der Steuerungsübernahme. Damit die Passagiere auch in Zukunft sicher kontrolliert und zufrieden an ihr Ziel kommen, hat das Projektteam zum Dienstleistermanagement unmitBild: Fraport AG Leiterin Abteilung Aviation I Passenger Process der Fraport AG Projektleiterin Transformation §5 – Sicherheitskontrolle Abteilung Aviation I Passenger Process der Fraport AG Martina Zimmermann Dr. Viviane Bressem

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