DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 13 DSD 2 | 2022 telbar nach demProjektstartmit derVorbereitung des Ausschreibungsverfahrens für die Sicherheitsdienstleister begonnen und über das letzte Jahr hinweg die Ausschreibung erarbeitet. Im Rahmen eines daraus resultierenden EU-Ausschreibungsverfahrens und einemdamit verbundenenAuswahlverfahren konnten sich europaweit Sicherheitsdienstleister auf die zukünftige Durchführung der Passagierkontrollen nach § 5 LuftSiG am Standort Frankfurt bewerben. Aufgrund eines international angestellten Benchmarks sowie der Größe und Komplexität des Standorts wirddie zukünftigeAnforderungdes Kontrollstundenvolumens auf drei Lose verteilt. Für die Zuschlagserteilung war neben demPreis vor allemdie zu erwartende Qualität der Sicherheitsdienstleister maßgebend. Anhand der eingereichten Konzepte zur Leistungserbringung bewerteten diverse Fachexperten von Fraport die Unterlagen. Sowohl das Bewerbungs- als auch das entsprechende Auswahlverfahren sind mit Wirkung zum 2. Mai 2022 erfolgreich abgeschlossen. Dadurch können die künftigen Sicherheitsdienstleister bereits frühzeitig mit ihren Vorbereitungen für einen optimalen Start gemeinsammit der Fraport AG als Partner beginnen. Ab dem 1. Januar 2023 wird die FraSec Luftsicherheit GmbH weiterhin ihre Sicherheitsdienstleistungen an den Kontrollstellen der Flugsteige A und Z in Terminal 1 sowie in der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage erbringen. Im Bereich B des Terminal 1 werden unsere Passagiere auch zukünftig durch die I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG kontrolliert. Flugsteig C in Terminal 1 sowie alle Kontrollstellen in Terminal 2 werden ab 2023 im Verantwortungsbereich der Securitas Aviation Service GmbH & Co. KG liegen. Dies gibt einem neuen Dienstleister am Standort die Möglichkeit, sich an Deutschlands größtem Flughafen zu etablieren. In Fraports neuer Rolle als Hauptverantwortliche für die § 5-Luftsicherheitskontrollen in Frankfurt freuen wir uns auf die bevorstehende Zusammenarbeit mit erfahrenen Prozesspartnern und neuen Impulsgebern. In der vor uns liegenden Zeit werden wir neue Wege beschreiten, Erfahrungen sammeln und gemeinsam daraus lernen. Neben innovativen Themen liegt der wesentliche Fokus zukünftig auf der Gestaltung der Zusammenarbeit aller beteiligten Prozesspartner. So wird Fraport mehr denn je auf einen partnerschaftlichen Umgang aller Prozessbeteiligten auf Augenhöhe sowie auf das eigenverantwortliche Handeln unserer Sicherheitsdienstleister bauen. Ein zentrales Thema wird dabei ein regelmäßiger Dialog zwischen Fraport als Auftraggeberin und den beauftragten Sicherheitsdienstleistern sein. Auch zu weiteren Stakeholdern am Standort wie Airlines, der Bundespolizei, dem BMI und den Herstellern der vorhandenen sowie künftigen Kontrollstelleninfrastruktur wird ein enger Austausch gewahrt. Unter anderem durch die enge Zusammenarbeit wird das übergeordnete Ziel der Schaffung eines langfristigen Kostenvorteils und einer sicheren, ganzheitlichen, effizienten und kundenfreundlichen Prozessgestaltung an den Sicherheitskontrollen verfolgt. Insbesondere zielen die Veränderungen auf einen optimalen Ressourceneinsatz und verkürzte Wartezeiten für die Passagiere an den Sicherheitskontrollstellen ab. Das oberste Ziel dabei ist und bleibt die Sicherheit der Passagiere. Gemeinsam möchten wir die „neue Welt“ am Flughafen Frankfurt aktiv und zukunftsweisend gestalten und unseren Passagieren Europas beste Sicherheitskontrollen bieten. Ab 2023 Neue Aufgabenverteilung bei Sicherheitskontrollen Ab dem 1. Januar 2023 überträgt der Bund der Fraport AG die Verantwortung für die Organisation, Steuerung und Durchführung der Luftsicherheitskontrollen (§5 LuftSiG) am Flughafen Frankfurt. Geregelt ist die Übernahme in einem Vertrag zwischen der Fraport AG und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Auch nach der Steuerungsübernahme durch Fraport bleibt das BMI die oberste Luftaufsichtsbehörde in Deutschland. Sie legt konkrete Vorgaben für die Art der Kontrollmaßnahmen und die dabei eingesetzten Geräte fest. Das heißt: Das Personal der beauftragten Sicherheitsfirmen führt die Kontrollen im Auftrag der Fraport AG, aber nach den Richtlinien des Bundes und unter Aufsicht der Bundespolizei (BPol) durch. Die Beschäftigten, die dabei zum Einsatz kommen, müssen die durch das BMI formulierten Anforderungen und Qualifikation erfüllen. Die Sicherheit unserer Fluggäste ist und bleibt oberste Priorität! Ab dem 1. Januar 2023 überträgt der Bund der Fraport AG die Verantwortung für: – Organisation, Steuerung und Durchführung der Luftsicherheitskontrollen für Passagiere und Gepäck. (Personaleinsatzplanung, Dienstleisterbeschaffung und -steuerung) – Beschaffung der Kontrollstelleninfrastruktur – Erprobung neuer Technik in Kooperation mit Bundespolizei. – Kalkulation und Erhebung von Luftsicherheitsgebühren von den Fluggesellschaften Fraport entscheidet dann konkret unter Beachtung von polizeilichen Vorgaben: – wann welche Kontrollspuren geöffnet und geschlossen werden – wann wieviel Personal pro Spur zum Einsatz kommt – welche vom BMI zertifizierten Kontrollgeräte beschafft werden – welche vom BMI zertifizierten Kontrollgeräte an welchen Kontrollstellen zum Einsatz kommen – wie die Prozessabläufe im Umfeld der eigentlichen Kontrollen konkret ausgestaltet werden und – welche Dienstleister mit der Durchführung der Kontrollen beauftragt werden Das BMI und die BPol bleiben verantwortlich für alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen. Dazu gehören Rechts und Fachaufsicht sowie polizeiliche Aufgaben: – Festlegung luftsicherheitsrechtlicher Rahmenvorgaben sowie Durchführung von Qualitätskontrollen – Zertifizierung der eingesetzten Infrastruktur – Bewaffneter Schutz der Kontrollstelle sowie abschließende Prüfung von Detektionsalarmen – Beschäftigte, die an den Sicherheitskontrollen zum Einsatz kommen, müssen die durch das BMI formulierten Anforderungen und Qualifikation erfüllen BMI BPol Fraport Private Dienstleister Fluggast- und Gepäckkontrollen gem. §5 LuftSiG Bild: Fraport AG

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