75 DSD 3 | 2026 WIRTSCHAFTSSCHUTZ Analysen und Hilfestellungen zum Wirtschaftsschutz Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp BfV-Informationsblatt zum Schutz vor Ausspähung von Drohnen Die Minimierung der Bedrohung durch Drohnen bleibt für die Wirtschaft eine Herausforderung und Daueraufgabe. Das Informationsblatt gibt Empfehlungen, wie Beschäftigte und Sicherheitsverantwortliche von Unternehmen eigenverantwortlich das eigene Schutzniveau erhöhen können. www.verfassungsschutz.de UVB-Chatbot für Sicherheit und Resilienz Im Rahmen der Unternehmerverbände BerlinBrandenburg (UVB) – Wirtschaftsinitiative: Sicherheit und Resilienz ist der neue UVB-Chatbot online gegangen. Das KI-basierte Online-Tool unterstützt Unternehmen im Dialogformat mit wichtigen Informationen aus den Bereichen Energiesicherheit, Cybersecurity, Wirtschaftsschutz und Lieferkettenstabilität. www.uvb-online.de/uvb-chatbot-fuer-sicher heit-und-resilienz PwC-Studie: Global Digital Trust Insights 2026 Zunehmende Unsicherheiten und der rasante technologische Wandel durch KI prägen auch das Umfeld der Cybersicherheit. 89 Prozent der befragten Unternehmen wurden in den letzten drei Jahren Opfer eines Datenzugriffs. Aufgrund des IT-Fachkräftemangels setzen mittlerweile 54 Prozent der Unternehmen KI-Tools in der Cybersicherheit ein. www.pwc.de/de/cyber-security/digital-trustinsights.html Verfassungsschutzbericht 2025 Das extremistische Bedrohungspotenzial ist so groß wie noch nie und auf 58.700 Personen gestiegen. Nachrichtendienstliche Aktivitäten gegen Deutschland gingen schwerpunktmäßig von Russland, China und Iran aus. Politik, Militär, Wirtschaft und Wissenschaft sind dabei die Ausforschungs- und Manipulationsziele. www.verfassungsschutz.de zuständiges Geschäftsführungsmitglied für den Fachausschuss Wirtschaftsschutz im BDSW RA Dr. Berthold Stoppelkamp und vorgesehene Maßnahmen tatsächlich greifen müssen. Beratungsbedarf wächst Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, aus den neuen gesetzlichen Vorgaben in konkrete Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, die auf sie zugeschnitten sind. Ein Energieversorger hat andere Risiken als ein Krankenhaus oder ein Logistikunternehmen und selbst innerhalb einer Branche unterscheiden sich oft technische Abhängigkeiten und betriebliche Abläufe. NIS2 und KRITIS-Dachgesetz geben dabei den Rahmen vor, die konkrete Ausgestaltung bleibt aber Aufgabe der Betreiber. Damit wächst auch der Beratungsbedarf. Große Sicherheitsdienstleister unterstützen ihre Kunden bereits heute bei Risikoanalysen, Sicherheitskonzepten und der Krisenorganisation. Ihre Stärke liegt vor allem in der Kenntnis des Betriebsalltags: Sie wissen, wie ein Standort funktioniert, welche Meldewege tatsächlich genutzt werden und wo Abläufe im Ernstfall ins Stocken geraten können. Diese Erfahrung wird nun auch für operative Sicherheitsdienste wichtiger. Wer Werk- oder Objektschutz übernimmt, muss wissen, welche Aufgaben bei einer Störung anfallen, wann Leitstelle oder Krisenstab eingeschaltet werden und welche Bereiche weiter gesichert werden müssen, wenn reguläre Systeme ausfallen. Sicherheitsdienstleister können so dazu beitragen, die Anforderungen aus NIS2 und KRITISDachgesetz in praktikable Abläufe zu übertragen und bei Übungen oder im laufenden Betrieb zu prüfen, ob diese tatsächlich funktionieren.
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