DER SICHERHEITSDIENST

73 DSD 3 | 2026 WIRTSCHAFTSSCHUTZ Regulierung schafft noch keine Sicherheit Wie NIS2 und KRITIS-Dachgesetz Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen Von Andreas Albrecht Freier Fachredakteur und Journalist Andreas Albrecht Mit NIS2 und KRITIS-Dachgesetz steigen die Anforderungen an Unternehmen. Der Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle zeigt zugleich, dass bekannte Sicherheitslücken damit nicht automatisch geschlossen sind. Für den Wirtschaftsschutz wächst die Aufgabe, regulatorische Vorgaben in wirksame Vorsorge zu übersetzen. Am Flughafen Leipzig/Halle wurde Anfang August eine Drohne gefunden, an der sich Sprengstoff und eine Zündvorrichtung befanden. Spezialkräfte entschärften den Sprengsatz, die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. Wer hinter dem Vorfall steckt und welches konkrete Ziel verfolgt wurde, war zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe (7. August 2026) zwar noch ungeklärt. Unabhängig von der Täterfrage kam dieser Vorfall für viele Sicherheitsexperten allerdings nicht völlig überraschend. Seit Jahren wird davor gewarnt, dass Drohnen kritische Infrastrukturen nicht nur ausspähen, sondern auch unmittelbar gefährden können. Manuel Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS, bezeichnete beispielsweise in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk den Vorfall als erwartbar und forderte wirksamere Schutzmaßnahmen. Besondere Brisanz erhält der Fall durch den neuen gesetzlichen Rahmen. Seit dem 17. März 2026 ist das KRITIS-Dachgesetz in Kraft, das die physische Resilienz kritischer Anlagen stärken soll. Der Drohnenfund am Flughafen Leipzig zeigt jedoch, dass bekannte Bedrohungen mit neuen gesetzlichen Vorgaben allein noch nicht beherrscht werden. Zwischen den Anforderungen an die Betreiber, den verfügbaren Schutzmaßnahmen und den tatsächlichen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr bestehen weiterhin erhebliche Lücken. Eine dieser Lücken betrifft ausgerechnet Drohnen. Eine konkrete Pflicht zu ihrer Detektion oder Abwehr enthält das KRITIS-Dachgesetz nicht, obwohl Fachleute dies bereits im Gesetzgebungsverfahren gefordert hatten. § 13 des Gesetzes regelt zwar die Resilienzpflichten kritischer Anlagen und die Erstellung verbindlicher Resilienzpläne, bleibt bei den konkreten Maßnahmen jedoch offen. Gefordert sind verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Vorkehrungen auf Grundlage der jeweiligen Risikoanalyse. Damit liegt ein erheblicher Teil der Verantwortung bei den Unternehmen selbst: Sie müssen bekannte Gefahren bewerten und daraus angemessene Schutzmaßnahmen ableiten. Vom Gesetz zur Risikoanalyse Das KRITIS-Dachgesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Betreiber kritischer Anlagen müssen die für ihre Anlagen relevanten Risiken analysieren und auf dieser Grundlage verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen treffen. Der mögliche Maßnahmenkatalog reicht dabei weit über klassischen Objektschutz hinaus. Genannt werden unter anderem Notfallvorsorge, physischer Schutz von Anlagen, Überwachung der Umgebung, Krisenmanagement, Alarmierungsverfahren und alternative Lieferketten. Neben der Prävention geht es um die Fähigkeit, die Folgen eines Vorfalls zu begrenzen und kritische Dienstleistungen nach einer Störung möglichst schnell wiederherzustellen. Wirtschaftsschutz umfasst deshalb den Schutz des Standorts ebenso wie die Vorbereitung auf mögliche Störungen. Wie schnell kann ein Unternehmen reagieren? Welche Prozesse müssen auch im Krisenfall weiterlaufen? Wie lässt sich der Betrieb nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen? Die Antworten auf diese Fragen gehören zunehmend zum Sicherheitskonzept eines Unternehmens bzw. Betriebs. Bei einem Flughafen wäre die Drohnendetektion beispielsweise nur ein Teil der Vorsorge. Ebenso relevant ist, welche Bereiche durch einen Vorfall beeinträchtigt werden könnten, wie der Betrieb bei einer Sperrung weitergeführt wird, welche Meldewege gelten und welche Sofortmaßnahmen vorhanden sind. Ähnliche Fragen stellen sich bei Sabotage, Stromausfällen oder anderen Störungen. Security

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