79 DSD 3 | 2024 Unternehmen, die sich nicht vollständig an Tarifverträge und Arbeitsrecht halten, einen Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die sich an Gesetze und Tarifverträge halten, höhere Löhne zahlen und innovative Sicherheitsdienstleistungen anbieten, werden bei Ausschreibungen benachteiligt. Solche Praktiken schwächen den Deckungsgrad von Tarifverträgen und des sozialen Dialogs, stehen Innovation im Weg und gefährden im Extremfall die öffentliche Sicherheit. Eine Reform des EUVergaberechts ist daher notwendig, um die ursprünglichen Ziele der Richtlinie vollständig zu erfüllen. CoESS’ Kampf für ein gerechteres Vergaberecht Bereits vor 25 Jahren identifizierten die CoESS und UNI Europa Niedrigpreis-Beschaffungen als eine der wichtigsten Herausforderungen der Branche. Ihr Memorandum von 1999 führte zu gemeinsamen Aktivitäten, einschließlich des EU-geförderten Leitfadens „Selecting Best Value“, der 2014 erneuert wurde. Diese Leitfäden konnten jedoch regulatorische Mängel nicht beheben. Im Dezember 2022 forderten die CoESS und UNI Europa daher eine Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24 und starteten eine entsprechende Kampagne bei den EU-Institutionen. Unsere zentralen Forderungen sind: 1. Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung abnorm niedriger Angebote und zur Durchsetzung von Arbeitsgesetzen und Tarifverträgen. Unternehmen, die sich nachweislich nicht an diese halten, sollten von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. 2. Ausschluss des Niedrigpreis-Kriteriums für wesentliche Dienstleistungen und Erleichterung der Nutzung qualitativer und sozial verantwortlicher Vergabekriterien, die mit dem Gegenstand des Auftrags verknüpft sind. 3. Sicherstellung, dass öffentliche Verträge Preisvariationen aufgrund von Änderungen in Tarifverträgen oder lohnbezogenen Arbeitsgesetzen zulassen, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Inflation. Auf EU-Ebene bewegt sich etwas Die Debatte hat in Brüssel seitdem an Fahrt gewonnen und bewegt sich in eine positive Richtung: • Die Unterstützung des Europäischen Parlaments für eine Überarbeitung der Richtlinie ist stark. Eine Studie des Parlaments vom Oktober 2023 betont, dass „öffentliche Beschaffung den Einsatz erheblicher Steuergelder umfasst, was bedeutet, dass sie auf ethische Weise, mit Transparenz und Integrität sowie auf möglichst effiziente Weise in Bezug auf Kosten und Qualität durchgeführt werden sollte, um den Bürgern hochwertige Waren und Dienstleistungen zu bieten“. Die Studie unterstützt viele Argumente und Empfehlungen zur Überarbeitung der Richtlinie, die CoESS und UNI Europa vorgebracht haben. • Zusätzliche Unterstützung kam durch den im Mai 2024 veröffentlichten „LettaBericht“ zur Zukunft des europäischen Binnenmarktes, der von den EU-Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben wurde und zu dem die CoESS und UNI Europa während einer Konsultation beigetragen haben. Der Bericht empfiehlt der Europäischen Kommission, die Vergaberichtlinie so zu überarbeiten, dass Beschaffungspraktiken die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen mit fairen Löhnen und Bedingungen, gestützt auf Tarifverträgen, fördern. Die Regeln sollten vereinfacht werden und von einem Niedrigpreisansatz zu einem ganzheitlichen Best-Value-for-MoneyAnsatz übergehen. • Schließlich hat die wiedergewählte Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, im Juli 2024 in ihren politischen Leitlinien für 2024 bis 2029 angekündigt, dass sie eine Überarbeitung der Europäischen Vergaberichtlinie vorschlagen wird. Die CoESS hofft daher, dass rechtliche Maßnahmen dem politischen Impuls und den Empfehlungen des EU-Parlaments und Rates in der neuen Legislaturperiode folgen werden. Wir werden uns auf jeden Fall in unseren Fachausschüssen mit unseren Mitgliedern, einschließlich des BDSW, für die erforderlichen gesetzlichen Änderungen einsetzen, um fairen Wettbewerb und qualitative Arbeitsbedingungen in der Sicherheitswirtschaft zu fördern. EUROPA Treffen der CoESS mit EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, sowie weiteren Branchenvertretern zur Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie
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