55 DSD 3 | 2024 LUFTSICHERHEIT den und zu prüfen/zertifizieren. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die drei Grundfertigkeiten, die in allen Aufgabenfeldern von den Luftsicherheitskräften zu beherrschen sind, derzeit nach unterschiedlichen Systemen mit unterschiedlichem Aufwand und Methoden unterrichtet sowie abgeprüft und zertifiziert werden. Es handelt sich dabei um die Kontrolle/Durchsuchung von Personen und mitgeführten Objekten, Kraftfahrzeugen sowie die Interpretation von Darstellungen in bildgebenden Verfahren (d. h. Auswertung von Bildern, die mittels CT- bzw. Röntgengeräten angefertigt werden). Bei der Bearbeitung dieses Themenfeldes wird auch die nicht mehr nachvollziehbare und unwirtschaftliche Zersplitterung der behördlichen Zuständigkeiten und Strukturen mit ausschließlich negativen Folgen für die Luftverkehrswirtschaft sichtbar. Dabei geht es nicht nur um die Zuordnung der Aufgaben auf verschiedene Bundesressorts oder die Bundes- bzw. Landesebene, sondern auch um die auf jeweils unterschiedliche Hierarchieebenen verteilten Aufgaben. Die politischen Entscheidungsträger sind aufgefordert, diese Zersplitterung zu beenden und das System zu verschlanken. Dies zahlt auch auf eine Schonung der Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung und somit der Haushalte ein. Ein weiteres, seit Jahren drückendes Problem stellt die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung dar. Zweifelsfrei müssen potenzielle Mitarbeitende diesen Prozess im Interesse der Sicherheit durchlaufen. Nicht hinzunehmen ist allerdings die nunmehr mehrere Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmende Verfahrensdauer. Darüber hinaus sollte auch das im Luftsicherheitsgesetz vorgesehene „Gemeinsame Luftsicherheitsregister“ endlich eingerichtet werden. Mit einem bundesweiten Luftsicherheitsregister können Bürokratie abgebaut und die Prozesse der Zuverlässigkeitsüberprüfungen beschleunigt werden. Vorbild kann dabei das 2019 eingeführte Bewacherregister sein, das in ministerieller Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI) beim Statistischen Bundesamt geführt wird. Die Luftsicherheitsbehörden der Länder können ebenfalls ein gemeinsames Luftsicherheitsregister errichten und führen, in dem Daten von zuverlässigkeitsüberprüften Personen automatisiert verarbeitet werden dürfen. Durch eine solche Speicherung der Daten im Bereich der Luftsicherheit wäre auch hier ein flexibler Einsatz der Mitarbeiter möglich. Kontrolltechnik Die Ausstattung mit moderner und leistungsfähiger Kontrolltechnik auf neuestem Stand ist ein wesentlicher Baustein zur Beschleunigung von Kontrollverfahren und zum sparsamen Umgang mit der knappen Personalressource. Denn die neueste am Markt verfügbare Technik steigert den sogenannten „Durchsatz“, d. h. die Anzahl der in einem bestimmten Zeitfenster zu kontrollierenden Personen mitsamt deren mitgeführten Gegenständen, erheblich. Ebenso kann sie zur deutlichen Steigerung der Zufriedenheit und Akzeptanz bei den zu kontrollierenden Personen beitragen. Technische Anlagen und Geräte, die bereits innerhalb der EU zugelassen und zertifiziert sind und mit Erfolg in anderen EU-Staaten eingesetzt werden, bedürfen unseres Erachtens keiner weiteren zeitaufwendigen Prüfung auf nationaler Ebene. Organisatorische Abläufe an Flughäfen Sicherheitskontrollen sind stets in ein komplexes System mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Prozessschritten eingebunden. Ein wesentliches Element für die wirtschaftliche und erfolgsorientierte Integration der Sicherheitsmaßnahmen in das Gesamtsystem „Flughafen“ ist die Verfügbarkeit von Schlüsselinformationen zur Passagierzahlprognose, der Verfügbarkeit von Kontrollinfrastruktur, Gate-Belegungen, Verspätungen etc. Jeder „Umweg“ bei der Erhebung, Weitergabe und Verarbeitung der Schlüsselinformationen führt zu Fehlern, Verzögerungen, Fehlinterpretationen usw. Um den beauftragten Sicherheitsdienstleistern diese Informationen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen, bedarf es derzeit zahlreicher Kontakte und Abstimmungen mit Partnern unterschiedlichster Art. Es erscheint dem BDLS daher als geboten, eine zentrale Stelle mit der Steuerung der Informationen und Bündelung der Entscheidungskompetenzen zu beauftragen. Die Flughafenbetreiber mit ihrer zentralen Verantwortung und damit auch ihrem wirtschaftlichen Interesse für das Funktionieren des Gesamtsystems könnten beispielsweise eine derartige Rolle auch im Bereich der Luftsicherheit übernehmen. Der Beobachtung und Auswertung der Modelle dazu an den Flughäfen Frankfurt/Main und Berlin/Brandenburg kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Auch für dieses Themenfeld sollten die umfangreichen Erfahrungen im europäischen Raum hinsichtlich der Zuständigkeit von Flughafenbetreibern für die Gewährleistung der Luftsicherheit berücksichtigt werden. Der BDLS hält eine zeitnahe Optimierung des Systems„Luftsicherheit“ für zwingend erforderlich. Er ist überzeugt, dass Korrekturen an Einzelaspekten zwar hilfreich sein können, jedoch eine grundlegende Überprüfung und am Ergebnis eines sicheren und leistungsfähigen Luftverkehrs ausgerichtete Grundbefassung nicht ersetzen können. Er fordert daher alle am System beteiligten Stellen auf, sich der Thematik zu stellen. Die Luftsicherheitsindustrie ist in der Lage und bereit, ihren Teil beizutragen. Bild: # 1254973568 / istockphoto.com
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