DER SICHERHEITSDIENST

51 DSD 3 | 2024 NEUAUFLAGE 111 Tätigkeiten in der Sicherheitswirtschaft Ein interessanter Job. Mit Sicherheit! Die Neuauflage der Broschüre 111 Tätigkeiten in der Sicherheitswirtschaft ist zum 9. Mal erschienen! Mit dieser Broschüre rücken die Verbände der Sicherheitswirtschaft Menschen in den Blickpunkt, die einen Teil der vielschichtigen Aufgaben der Sicherheitswirtschaft wahrnehmen. Mit aktuell bundesweit rund 284.000 Beschäftigten tragen die Unternehmen zur Inneren Sicherheit in Deutschland bei. Die Broschüre steht auf den Webseiten von BDSW, BDGW und BDLS zum Download zur Verfügung. Sollten Sie die Broschüre in gedruckter Form wünschen, können Sie diese in der Geschäftsstelle der Verbände der Sicherheitswirtschaft kostenfrei anfordern. eigene Infrastruktur und Rechtspflichten der Sicherheitsdienstleister und der Hersteller sicherheitstechnischer Produkte wie auch auf die Sicherheit und die Rechtspflichten der Wirtschaft insgesamt als dem größten Kundensegment des Sicherheitsgewerbes. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz Kritischer Infrastrukturen, einschließlich des Bahn- und Luftverkehrs, sowie die Sicherheit sicherheitstechnischer Hardware. Der zweite Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes vom 21. Dezember 2023 setzt die CER-Richtlinie um. Die mit der Europäisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen verbundene zunehmende Regulierungsdichte hat allerdings für alle betroffenen Unternehmen – auch in der Sicherheitswirtschaft – eine ambivalente Wirkung: Sie stärkt die Sicherheit der Unternehmen, aber sie führt auch zu mehr Organisations-, Recherche-, Dokumentations- und Berichtspflichten und damit zu mehr Bürokratie. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel bildet der mit der EU-Richtlinie zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in der gesamten Lieferkette verbundene Recherche- und Berichtsaufwand, der z. B. bei Bosch, einem Produzenten von Sicherheitstechnik, ca. 35.000 Zulieferer umfasst. Die Sicherheitswirtschaft muss alle Möglichkeiten ausnutzen, um bürokratische Belastungen zu reduzieren, sowohl durch unternehmensinterne Maßnahmen wie Digitalisierung und Automatisierung im Dokumentations- und Berichtswesen, aber auch durch intelligente Lobbyarbeit auf EUEbene. Ein gutes Beispiel dafür bildet der von CoESS zur Europawahl im Juni 2024 präsentierte „5-Punkte-Plan“. Darin wird „für ein resilientes Europa“ die Förderung bestehender Qualitätsstandards in Sicherheitsdienstleistungen und„für ein wettbewerbsfähiges Europa“ die wirksame Bewertung und eventuelle Korrektur der kumulativen Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit der Sicherheitswirtschaft gefordert (DSD 1/2024, Seite 42/43). Bild: # 482529854 / stock.adobe.com Anzeige

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