DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEITSTECHNIK 6 DSD 3 | 2023 Einsatz von mobiler Videoüberwachung und Versicherungsschutz Eine Bestandsaufnahme aus Sicht der Haftpflichtversicherung Von Bernd Michael Schäfer Zwei Faktoren beeinflussen die Entwicklung der Sicherheitsdienstleistungen erheblich. Zum einen gibt es immer weniger verfügbare Mitarbeiter. Zum anderen führt die technologische Entwicklung zu immer leistungsstärkeren Kameras und besserer Software für die Auswertung der Bilder. Als Kombination von beidem erscheint der Einsatz von mobilen Videotürmen zur Überwachung von Freiflächen eine perfekte Lösung zu sein. Zunächst ist festzuhalten, dass mobile Videotürme einfach nur ein anderes Instrument sind, mit dem der Sicherheitsdienstleister seine Bewachungstätigkeiten ausübt. Ob er dies mit Personal, stationärer Videotechnik oder eben mit mobilen Videotürmen (Cams) macht, ist in Bezug auf die von ihm geschuldete Dienstleistung und die damit übernommene Haftung unerheblich. So ist auch in dem Bewachungshaftpflichtvertrag nichts Besonderes zu regeln, wenn Cams eingesetzt werden. Allerdings ist die Schadensituation deutlich anders als sonst. Cams werden vor allem dort eingesetzt, wo es sich um temporäre Risiken mit Bewegung handelt, also auf Baustellen. Diese erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei den Tätern. Gestohlen wird alles, was sich auf den Baustellen befindet, bevorzugt jedoch Kupferkabel, die dutzende Meter lang von der Kabeltrommel abgewickelt, abgeschnitten und abtransportiert werden. Baucontainer werden aufgebrochen, der Inhalt bis zur letzten Hilti entwendet. Die reklamierten Schäden der Auftraggeber sind erheblich. Die Gründe für die deutlich höhere Schadeneintrittswahrscheinlichkeit sind vielgestaltig. a) Leichte Umwandlung von Material in Geld Die Nachfrage nach Kupfer ist hoch, die Schrotthändler aufnahmebereit für Diebesgut, es wird nicht groß danach gefragt, woher die Kabel kommen. Das ist ein starker Anreiz für die Täter. b) Veränderungen durch den Auftraggeber Auf Baustellen ist immer alles in Bewegung. Sachen, die heute noch im videoüberwachten Bereich stehen, werden morgen aufgrund von baulogistischen Gründen in einen nicht überwachten Bereich verbracht, ohne dass es eine Abstimmung mit dem Sicherheitsdienstleister gibt. c) Technische Mängel Eine häufige Schadenursache ist, dass fehlenden Routinemeldungen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet werden. So werden Cams manchmal mehrere Tage lang ohne Routinemeldung geführt, weil der Mitarbeiter in der NSL dafür eine gute Erklärung hat: Mal „kennt er die Situation, der kommt schon wieder“, mal ist „Vodafone in dem Bereich aus Erfahrung schwach“, mal ist kein Personal verfügbar, um im Objekt Klarheit zu schaffen. In allen Fällen sind dies Ausreden, die lediglich planvollem Nichtstun eine rationale Begründung liefern sollen. d) Gestiegene Aggressivität der Täter Zunehmend sind gezielte Angriffe auf Cams zu verzeichnen, die die Überwachung schlicht stilllegen. So wurden in einem Fall vier von fünf Cams sabotiert. e) Fehlende Ermittlungserfolge der Polizei In erschreckend wenigen Fällen werden die Täter gefasst. Es drängt sich der Eindruck auf, dass auf systematisches, evtl. auch überregionales Ermitteln von Täterstrukturen verzichtet wird. Die schnelle Verfügbarkeit von eingestellten Ermittlungsakten spricht hier eine klare Sprache. Die Kriminalität wird verwaltet, nicht bekämpft. Gibt es zur Frage der Deckung dieser Schäden über die Bewachungshaftpflichtversicherung kein Problem, weil diese praktisch immer gegeben sein wird, so sieht dies bei der Haftung des Sicherheitsdienstleisters vollkommen anders aus. Regelmäßig möchten Auftraggeber nicht verstehen, dass sie eine Dienstleistung einkaufen, dass aber der Dienstleister keinen Erfolg Geschäftsführer der ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH, Köln www.atlas-vsw.de Bernd Michael Schäfer

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