DER SICHERHEITSDIENST

WIRTSCHAFT UND POLITIK 47 DSD 1 | 2022 Vermeidbarer Blindflug Viele Subunternehmer ohne ausreichenden Versicherungsschutz Von Bernd M. Schäfer Zum ersten Mal seit mehr als zehn Jahren hat ATLAS als Spezial-Versicherungsmakler der Sicherheitsbranche eine systematische Überprüfung des Deckungsumfangs der Betriebshaftpflichtversicherungen von Subunternehmern verschiedener Sicherheitsdienstleister durchgeführt. Anders als früher gibt es nun mit der DIN 77200-1 eine handfeste Bezugsgröße. Das Ergebnis ist erschreckend. Im Vergleich zu den vollkommen aus der Zeit gefallenen Vorgaben von § 14 Bewachungsverordnung (BewachV) war die neue DIN 77200-1 (DIN) Ende 2017 ein großer Schritt in die richtige Richtung. Zwar noch mit verschiedenen und teilweise auch erheblichen Mängeln behaftet, aber dennoch weitaus besser als die Gesetzesvorgabe aus den Sechzigerjahren. So lag es nahe, nach einer Reihe von Jahren zum ersten Mal wieder eine systematische Überprüfung einer Vielzahl von Sicherheitsunternehmen vorzunehmen. Die Bezugsgröße bildete dabei die Ziffer 4.3 der DIN, in der folgende Positionen zum Versicherungsschutz vorgegeben werden: 2.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden pauschal und dann als Sublimite dazu: 250.000 Euro für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht 250.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers 250.000 Euro für das Abhandenkommen von Schlüsseln/ Codekarten 250.000 Euro für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden 2.500.000 Euro für Umwelthaftpflichtschäden 75 Prozent aller überprüften Unternehmen erfüllten dieVorgabender DIN77200-1nicht! Abgesehen von ist Geschäftsführender Gesellschafter der ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH. Bernd M. Schäfer Bild: Chaiwat – stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==