DER SICHERHEITSDIENST

LUFTSICHERHEIT 9 DSD 2 | 2022 reiche Unterstützung durch ihre behördlichen Auftraggeber erhalten. Dieses weitsichtige Handeln der Behörden war richtig. Auf dieser Basis ist es die Erwartung des Flughafenverbands ADV, dass die Luftsicherheitsdienstleister zügig wieder ihre frühere Leistungsfähigkeit erlangen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Unternehmen durch die Bundespolizei weit mehr Unterstützung in der Coronakrise erfahren haben, als viele private Dienstleister in anderen Bereichen des Luftverkehrs. Für die Flughafenbetreiber und die ADV, aber insbesondere auch für unsere Reisenden, ist es unbedingt erforderlich, dass an den Luftsicherheitskontrollen die prognostizierten und angeforderten Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, wenn vorübergehend und ersatzweise zusätzliche Mitarbeiter die Prozesse in den Luftsicherheitskontrollen unterstützen. Die Aufsichtsbehörden müssen an dieser Stelle frühzeitig und entschlossen agieren. Strukturelle Herausforderungen entschlossen angehen Jedes Unternehmen im System Luftverkehr muss alle möglichen Anstrengungen unternehmen, schnell wieder das nötige Personal für einen reibungslosen Ablauf der Prozesse am Flughafen bereitzustellen. Vor dieser Aufgabe stehen alle Dienstleistungsbereiche am Flughafen. Die Rahmenbedingungen sind nicht einfach, das spüren auch die Flughafenbetreiber und die zahlreichen Dienstleister in den operativen Abfertigungsbereichen. Sich auf die früher sicheren und wirtschaftlich attraktiven Wege der Personalrekrutierung zu verlassen, reicht dabei nicht mehr aus. Der Luftverkehr hat noch immer eine Anziehungskraft für potenziell Beschäftigte. Es gilt, neue Personengruppen anzusprechen und vomWechsel an den Flughafen zu überzeugen. Auch die Behörden sind aufgerufen, die Personalrekrutierung zu unterstützen. Die Sicherheit hat imLuftverkehr oberste Priorität. Die Zusatzanforderungen an die Beschäftigten sind deswegen unverzichtbar. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung eines jeden Einzelnen für die Arbeit im Sicherheitsbereich bleibt unerlässlich. Dennoch bestehen Hürden in diesem Verfahren, die es zu senken gilt. Die Nachweispflichten sind für viele potenziell Beschäftigte nur mit viel Aufwand zu erfüllen oder abschreckend. Hier muss es Vereinfachungen geben. Gleichzeitig dauern die Verfahren für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung zu lange – mehr Digitalisierung in den Verwaltungsprozessen ist notwendig. Der Flughafenverband ADV fordert von den Behörden ein entschlossenes Handeln, um diese Potenziale zu heben. Auch die Überlegungen zur Angleichung der Qualifikation von Passagierkontrolle und Personalkontrolle sollten weitergeführt werden. Eine Flexibilisierung des Einsatzes der knappen Ressource Personal ist gefragter denn je. Die Organisation der Luftsicherheitskontrollen an den deutschen Flughäfen steht nach wie vor unter Beobachtung der Politik. Chaotische Zustände im Sommer wären Wasser auf die Mühlen derer, die eine Abkehr vom System der Beauftragung privater Dienstleister fordern. Für die Flughafenbetreiber steht in dieser Debatte vor allem die Frage im Vordergrund, welches System verlässlich und effizient funktioniert. Flughafenbetrieb kann nur funktionieren, wenn alle Stakeholder an einem Strang ziehen. Vor allem im Bereich der Luftsicherheit gab es in den letzten Jahren große Fortschritte in der offenen und regelmäßigen Kommunikation vor Ort und auf Bundesebene. Diese Plattformen sind der ideale Ausgangspunkt, auch die Herausforderungen der nächsten Monate erfolgreich zu bewältigen. Bild: Raphael Reischuk/pixelio.de

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