DER SICHERHEITSDIENST

55 DSD 1 | 2026 EUROPA daher weitere Schritte zur Klärung von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie zur Stärkung der C-UAS-Fähigkeiten an. Für unsere Branche ist dies ein klares politisches Signal aus Brüssel: Sowohl der verantwortungsvolle Drohneneinsatz als auch funktionierende Drohnenabwehr-Strukturen sollen zentralere Bestandteile der europäischen Sicherheitsagenda werden. CoESS: Jetzt ist Handeln gefragt Für die CoESS ist diese Debatte nicht neu. Seit Jahren setzt sich der Verband dafür ein, den sicheren Einsatz von Drohnen als sinnvolle Ergänzung von Sicherheitsdienstleistungen zu fördern – und zugleich Rechtssicherheit im Bereich C-UAS zu schaffen. Der produktive Einsatz von Drohnen kann Effizienz von Sicherheitsdienstleistungen erhöhen und Mitarbeiter schützen. Sie unterstützen die Überwachung Kritischer Infrastrukturen wie Häfen, Bahnnetze, Pipelines oder Energieanlagen, ermöglichen Liveübertragungen in Notruf- und Serviceleitstellen und ergänzen Streifendienste entlang sensibler Perimeter. Dennoch ist der Einsatz von Drohnen in der Sicherheitswirtschaft in Europa – gemessen an ihrem Potenzial – auch acht Jahre nach Beschluss der EU-Drohnenverordnung noch immer zu gering. Ursache sind weniger fehlende Technik oder Nachfrage, sondern bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheit. Genehmigungsverfahren in der „Spezifischen Kategorie“ sind häufig langwierig. Geeignete Standardszenarien für sicherheitsrelevante Einsätze fehlen bislang, obwohl die CoESS entsprechende Vorschläge für den Einsatz zum Schutz Kritischer Infrastruktur eingebracht hat. Ähnlich problematisch ist die Lage im Drohnenabwehrbereich. Sicherheitsunternehmen dürfen Drohnen detektieren. Bei konkreten Abwehrmaßnahmen bewegen wir uns jedoch in den meisten EU-Mitgliedstaaten in einem rechtlichen Graubereich – oder sie sind schlicht nicht zulässig. In vielen Treffen mit Entscheidungsträgern auf EUEbene hat die CoESS in den vergangenen Jahren klargemacht, dass dieses rechtliche Vakuum den zunehmenden Vorfällen und Risiken nicht gerecht wird. Private Sicherheitskräfte sichern täglich Tausende sensible Standorte, dürfen aber bei kriminellen Drohneneinsätzen häufig kaum eingreifen – während staatliche Stellen nicht überall zugleich präsent sein können. In Situationen, in denen jede Minute zählt, bleiben daher insbesondere Kritische Infrastrukturen ohne klare nationale Rahmenbedingungen und Handlungsprozesse verwundbar. Die zunehmenden Drohnenvorfälle 2025 haben diese Dringlichkeit weiter verschärft. Der Europäische Aktionsplan ist ein notwendiger Fortschritt Der Aktionsplan benennt diese Probleme klar. Er stellt fest, dass beispielsweise Betreiber Kritischer Infrastrukturen häufig keine rechtliche Befugnis besitzen, bedrohliche Drohnen zu neutralisieren, und dass die nationale Gesetzgebung fragmentiert ist. Als Lösungsansatz prüft die Kommission die Einführung eines EU-weiten Rahmens für Regelungen in der Drohnenabwehr bis 2030. Dabei könnte ein gemeinsamer Rahmen aus verbindlichen und unverbindlichen Regelungen für Behörden der Mitgliedstaaten und private Betreiber geschaffen werden, um die Rollen und Zuständigkeiten aller beteiligten Akteure klar zu definieren. Kurzfristig sollen Empfehlungen für Strafverfolgungsbehörden veröffentlicht werden. Damit kommt auf europäischer Ebene Bewegung in die Diskussion darüber, wie Prävention, Detektion, Verifikation und – wo angemessen – Intervention rechtssicher organisiert werden können. Dies entspricht den langjährigen Forderungen der CoESS nach klaren gesetzlichen Grundlagen, Lizenzierungsmodellen, standardisierten Handlungsprozessen, qualifizierter Ausbildung und eindeutigen Haftungsregelungen auf nationaler Ebene. Mit einem solchen Rahmen könnte die SicherheitswirtschaftalsTeileinesabgestuftenSchutzsystems öffentliche Behörden sinnvoll ergänzen. Parallel dazu kündigt die Europäische Kommission regulatorische Erleichterungen für Drohneneinsätze an. Die CoESS hofft, dass dies die Anwendung von Regeln für insbesondere VLOS- und BVLOS-Missionen mit geringem Risiko vereinfachen und neue, sicherheitsrelevante Standardszenarien enthalten wird. Darüber hinaus setzt der Aktionsplan auf technologische und industrielle Stärkung – etwa durch koordinierte Investitionen, neue Test- und Zertifizierungsstrukturen, ein EU-Label für vertrauenswürdige Drohnentechnologie sowie gemeinsame Beschaffungsinitiativen für Drohnenabwehr-Systeme. Auch die Verbesserung der Lagebilder spielt eine Rolle. Durch bessere Datenintegration und stärkere Umsetzung von U-Space-Diensten sollen legitime Drohnen klar von potenziellen Bedrohungen unterschieden werden können. Nächste Schritte Der Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt, aber erst der Anfang. Die Europäische Kommission wird nun Gespräche mit den Mitgliedstaaten und Wirtschaftsvertretern aufnehmen. Die CoESS wird sich dabei gemeinsam mit ihren Mitgliedern und in enger Abstimmung mit dem BDSW, insbesondere dem Fachausschuss Drohnen, pro-aktiv einbringen. Weiter freuen wir uns darauf, das Thema auch bei der kommenden Security Essen weiter voranzubringen. Bild: Guillaume Périgois / unsplash.com

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