DER SICHERHEITSDIENST

BERICHT AUS BERLIN 50 DSD 1 | 2026 Zwischen Resilienzstärkung und Unsicherheit Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp Der Berichtszeitraum von November 2025 bis Anfang Februar 2026 war sicherheitspolitisch durch eine Reihe von Sicherheitsgesetzen und strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur geprägt. So wurde im November das Gesetz zur Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit vom Bundestag verabschiedet und trat am 6. Dezember in Kraft. Am 4. Dezember beschloss der Bundestag eine Novellierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, um den Sabotage- und Spionageschutz zu verbessern. Leider wurden die vom BDSW in der Sachverständigenanhörung vorgetragenen Änderungswünsche nicht aufgegriffen, sodass aufgrund der faktischen Gegebenheiten lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen zukünftig personell nicht mehr ausreichend geschützt werden können. Zudem wurde vom Bundestag ein Artikelgesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen. Bundesregierung bzw. die Innenministerkonferenz beschlossen den Start eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums im Dezember. Heftige Kritik löste die neue US-Sicherheitsstrategie aus, in der auf angebliche Demokratiedefizite in Europa verwiesen wird. Um diese zu beheben, werde die US-Regierung mit nationalistischen Parteien in Europa zusammenarbeiten. Bundeskanzler Merz stellte klar, dass er keine Notwendigkeit sieht, dass die Amerikaner die Demokratie in Europa retten müssten. Sozialpolitisch wurde nach heftigen Diskussionen am 5. Dezember ein Rentenpaket zur Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 beschlossen und gleichzeitig eine Rentenreformkommission eingesetzt. Auf EU-Ebene einigte man sich auf ein schärferes Asylrecht. Ausgelöst durch einen mutmaßlichen linksextremistischen Anschlag auf das Stromnetz in Berlin am 3. Januar 2026 kam es zum längsten großflächigen Stromausfall in der Berliner Nachkriegsgeschichte. In der Folge entbrannte eine heftige politische Diskussion über einen besseren Schutz Kritischer Infrastrukturen und Optimierungspotenziale beim Katastrophenschutz. Auch vor diesem Hintergrund befasste sich der Bundestag nochmals intensiv mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) und verabschiedete ihn mit Änderungen am 29. Januar 2026. Sicherheitspolitisch standen die Beendigung des Krieges in der Ukraine, die Sicherheitslage in Venezuela und Iran sowie die Zukunft Grönlands im Fokus der Politik und der medialen Berichterstattung. Veränderte Sicherheitslage steigert Sicherheitsbedürfnis Bedingt durch ständige Kriegsberichterstattung aus der Ukraine, durch die Zunahme von Cyberangriffen und Sabotagehandlungen auf kritische Infrastrukturen, Drohnenüberflüge, Maßnahmen zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit durch Sondervermögen und Aufhebung der Schuldenbremse, zunehmende Staatsverschuldung, Destabilisierung der sozialen Sicherungssysteme, Abbau von Arbeitsplätzen, Zunahme von gesellschaftlichen Spannungen und Extremismus sowie eine Militarisierung der Sprache ist das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Deutschland gesunken. Dieses Unsicherheitsgefühl führt einerseits dazu, dass die Nachfrage nach Sicherheit und damit auch nach Sicherheitsdienstleistungen steigt. Andererseits wirkt sich das zunehmende Angstgefühl negativ auf die Leistungsfähigkeit der Bevölkerung aus. Es äußert sich in einer Abneigung gegen Risiken, einer Überbetonung von Gefahren und einer Skepsis gegenüber Neuem. Geschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) RA Dr. Berthold Stoppelkamp

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