DER SICHERHEITSDIENST

44 DSD 1 | 2026 lichen Zuständigkeiten, optimalerweise in einem zentralen Abwehrzentrum. • Einbindung privater Sicherheitsunternehmen: Der neu zu schaffende Rechtsrahmen muss dabei staatliche Institutionen, Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Unternehmen genauso einbeziehen wie die privaten Sicherheitsdienstleister. Denn: Letztere sind fester Bestandteil der Sicherheitskette für 360-GradSchutz inklusive der stetig wichtiger werdenden Drohnenabwehr. Das macht die Schaffung eines adäquaten Rechtsrahmens auch für Sicherheitsunternehmen unabdingbar, wofür sich unser Dachverband der Sicherheitswirtschaft in Europa (CoESS) ebenfalls nachhaltig starkmacht – und das inklusive Qualitätskontrolle bei der Auftragsvergabe, Kontrolle adäquater Ausbildung des Sicherheitspersonals, Haftungssicherheit etc. Ergänzend bemerkt: Einhergehend damit benötigen wir gleichfalls die rechtliche Möglichkeit für breiter aufgestellte Schutzkonzepte – mit erprobten organisatorischen und technischen Systemen für Prävention, Detektion, Verifizierung und Intervention. • Erweiterte Hausrechtsausübung für den Luftraum: Last, but not least liegt – wie Staatssekretär a.D. Fritz Rudolf Körper bereits an anderer Stelle ebenfalls unterstrichen hat – eine wichtige und relativ einfach umsetzbare Lösung für die konkrete, sofortige Gefahrenabwehr in der privatrechtlichen Hausrechtsausübung auch im Luftraum. Die Politik sollte den Hausrechtsbereich daher legal neu definieren und auf den Luftraum über dem Grund und Boden bis zu einer wirklich effektiven Höhe ausdehnen. Sie würde betroffenen Unternehmen so ein wichtiges Instrument verschaffen, um sich rechtskonform gegen widerrechtliches Eindringen in den Luftraum über ihrem Gelände wehren zu können. Vorhandenes Know-how konsequent nutzen Es gibt also viel zu tun und es ist gleichzeitig allerhöchste Zeit für die breite Umsetzung professioneller Drohneuabwehr-Lösungen. Dabei können KRITIS-Betreiber, Unternehmen und Politik auf vorhandenes umfassendes Know-how setzen, wie es z. B. GBP und Kötter Security bereithalten. Wichtig: Unser ganzheitliches Sicherheitsdenken beschränkt sich dabei nicht allein auf die Detektion und Abwehr der Drohnen – es bezieht z. B. immer auch den Informations- und IT-Schutz sowie natürlich die meistens generell fehlenden, konkreten Maßnahmenpläne mit ein. EINSATZ VON DROHNEN Bild: # 642591136 / istockphoto.com

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