43 DSD 1 | 2026 EINSATZ VON DROHNEN Drohnengefahr Sicherheit stärken und Dienstleister auch bei Gesetzesregelungen konsequent einbeziehen Von Dirk H. Bürhaus Drohneneinsätze zur Spionage und Sabotage stellen auch für Deutschland ein rasant wachsendes Sicherheitsrisiko dar. Nahezu täglich werden mittlerweile illegale Überflüge speziell an Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) wie Flug- und Seehäfen, Kraftwerken oder Militärarealen registriert. Parallel dazu erfasst die Bedrohung auch Kernsektoren der Wirtschaft, etwa Industrie- und Chemieparks, Rüstungsfirmen sowie Produktions- und Logistikstätten von Hidden Champions des Mittelstandes. Die Ausspähung steht dabei im Fokus, denn sie ist der wesentliche Punkt zur Vorbereitung von Straftaten. Diese können unterschiedlich sein: von Sabotageakten oder vorsätzlichen Angriffen mit gefährlicher Nutzlast bis zu Wirtschaftsspionage und Produktpiraterie oder Diebstählen in großem Stil. Als Akteure sind nicht befreundete Staaten zu vermuten, aber auch die Organisierte Kriminalität ist ein wesentlicher Faktor. Heißt in der Summe: Es gibt nicht „das" typische Tatmuster, weshalb neben KRITIS auch alle anderen Unternehmen die Risiken nicht unterschätzen dürfen. Mehr Prävention durch KRITIS-Betreiber und Unternehmen Gerade aber dies geschieht noch an zu vielen Stellen! Denn während spezielle Rüstungsunternehmen und Energieversorger, die u. a. von nicht autorisierten Drohnenüberflügen überdurchschnittlich stark betroffen sind, bei der Drohnendetektion teilweise schon gut aufgestellt sind, gilt für die Breite des KRITIS-Sektors und der Wirtschaft hingegen: Hier wird die Prävention noch zu stark vernachlässigt bzw. sie wird nicht mit konkreten Handlungsoptionen im Falle einer Drohnensichtung hinterlegt. Dabei muss das Thema Drohnendetektion und -abwehr für jedes Unternehmen, dem sein Fortbestand sowie sein Know-how wichtig sind, weit oben auf der Agenda stehen. Politik und Gesetzgeber gleichfalls in der Pflicht Aber die Wirtschaft hat es nicht allein in der Hand – auch bei Politik und Gesetzgeber besteht erheblicher Nachholbedarf mit Blick auf die Ausgestaltung schlagkräftiger Lösungen zur Drohnenabwehr und der daraus resultierenden Resilienzstärkung. Denn diese sollten weit über punktuelle und begrenzt praktikable Ansätze wie z. B. eine von der Bundesregierung geplante Aufgabenübertragung an die Bundeswehr und die einhergehend damit vorgesehene Änderung des relevanten Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) hinausgehen sowie gleichermaßen Regelungen ermöglichen, die nicht nur die Polizeien von Bund und Ländern einbeziehen. Erforderlich sind – entsprechend meiner gemeinsamen Analyse des Themas Drohnenabwehr mit unserem KÖTTER Sicherheitsbeirats-Mitglied Fritz Rudolf Körper – vielmehr ganzheitliche Konzepte, die existierende Strukturen übergreifend optimieren, private Sicherheitsdienstleister adäquat einbinden sowie folgende weiteren Aspekte umfassen: • Gesetzesregelungen und behördliche Zuständigkeiten: Aktuell sind die Gesetzesgrundlagen breit gestreut und reichen von der EU-Drohnenverordnung über die Luftverkehrs-Ordnung bis zur Datenschutz-Grundverordnung. Einher geht diese Komplexität mit einem Flickenteppich an behördlichen Zuständigkeiten, der sich von Luftfahrt-Bundesamt und Bundesnetzagentur über Ordnungs- und Datenschutzbehörden bis zu den Strafverfolgungsbehörden erstreckt. Es liegt auf der Hand, dass beide Gegebenheiten den stetig steigenden Gefahren für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft längst nicht mehr gerecht werden. Die Schaffung klarer und effizienter rechtlicher Rahmenbedingungen für die Drohnenabwehr ist daher genauso essenziell wie eine stärkere Konzentration der behördGeschäftsführender Direktor in der KÖTTER Security Gruppe und u. a. Geschäftsführer der German Business Protection (GBP) Die Erstveröffentlichung des Beitrages erfolgte in der Fachzeitschrift Security Insight, Ausgabe 6/2025. www.prosecurity.de Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung. Dirk H. Bürhaus
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==