DER SICHERHEITSDIENST

GELD UND WERT 16 DSD 4 | 2025 Der Euro ist die einheitliche Währung des Euroraums, und die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Euro-Banknoten sind laut Artikel 128 EUVertrag die einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel. Auch Euro-Münzen genießen diesen Status. Damit besteht eine grundsätzliche Annahmepflicht von Bargeld zur Begleichung von Geldschulden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie einem Ziel des öffentlichen Interesses dienen und verhältnismäßig sind. Der Europäische Gerichtshof bestätigte 2021 diese grundsätzliche Annahmepflicht. 1 https://www.ecb.europa.eu/press/economic-bulletin/articles/2025/html/ecb.ebart202506_02~1a773e2ca3.en.html 2 https://www.ecb.europa.eu/press/economic-bulletin/articles/2025/html/ecb.ebart202505_03~d74cb56069.en.html Im Rahmen unserer Bargeldstrategie verfolgen wir als EZB fünf Ziele, um das Bargeld als wichtiges Zahlungsmittel langfristig zu sichern. Dazu gehören neben der Weiterentwicklung der Banknoten sowohl im Design als auch der Technologie und der weiteren Verbesserung der Nachhaltigkeit von Produktions- und Umlaufsprozessen vor allem die effiziente und krisenfeste Bargeldverteilung, ein einfacher und faktisch gebührenfreier Zugang der Bevölkerung zu Bargeld und die Sicherstellung der Annahmepflicht der Noten und Münzen. Beim Bezahlen setzt sich der Trend zu digitalen Zahlungen fort. Zwischen 2022 und 2024 sank der Anteil von Barzahlungen im Handel im Euroraum von 59 Prozent auf 52 Prozent. In den Niederlanden lag die Quote 2024 bei nur 22 Prozent, in Finnland bei 27 Prozent, während Italien, Österreich und Slowenien noch über 60 Prozent erreichten. In Deutschland lag der Barzahlungsanteil bei etwa 53 Prozent, vergleichbar zum Euroraum insgesamt. Zugleich hat sich der Bargeldzugang verschlechtert: 2024 stuften 13 Prozent in einer EZB-Studie den Zugang als schwierig ein (2022: 10 %). In Deutschland stieg dieser Wert von 5 Prozent auf 15 Prozent deutlich an. Studien zeigen aber auch, dass die Bargeldakzeptanz im Handel sinkt. Nahmen 2021 noch 96 Prozent der Betriebe im Euroraum Barzahlungen an, waren es 2024 nur noch 88 Prozent. Die genannten Hauptgründe sind die abnehmende Nutzung der Kunden (39 %) sowie Aufwand und Gebühren für Einzahlungen auf Bankkonten (22 %). Damit gerät die Bargeldnutzung zunehmend unter Druck. Auch wenn im stationären Handel weniger bar bezahlt wird, bleibt Bargeld aus mehreren Gründen wichtig und beliebt: Es erleichtert die Ausgabenkontrolle, schützt die Privatsphäre, funktioniert auch bei Strom- oder Netzausfällen,1 wie dieses Jahr auf der Iberischen Halbinsel. Bargeld ist inklusiv, weil es allen zugänglich ist, vollkommen unabhängig von Alter oder Einkommen. Gerade für ältere oder digital weniger versierte Personen bleibt Bargeld oft der einzige vollumfänglich zugängliche oder erschwingliche Zahlungsweg. Ebenso hat Bargeld für jüngere Menschen und deren finanzielle Bildung eine besondere Bedeutung.2 Aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht ist daher entscheidend, faire Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Wettbewerb zwischen baren und digitalen Zahlungsmitteln wahren. Bargeld ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern auch Wertaufbewahrungsmittel und „sicherer Hafen“ in Krisenzeiten. Die Studien zeigen, dass der Trend zu digitalen Zahlungen nicht allein vom Verbraucher ausgeht, sondern auch Folge sinkender Servicequalität der Banken ist. Kostendruck und Rationalisierung führen zu einem deutlichen Rückgang der Bargelddienstleistungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. In Deutschland sank die Zahl der Geldautomaten von rund 58.900 im Jahr 2020 auf nun 50.290 – ein Minus von 14,6 Prozent binnen fünf Jahren. Zwar helfen Kooperationsmodelle zwischen Banken und auch „Cash Back“ im Handel, sind aber kein gleichwertiger Ersatz. Diese bereits schon in den Vorjahren festgestellten Entwicklungen veranlassten die EuroDirektorin der EZB-Direktion Banknoten bei der Europäischen Zentralbank (EZB www.ecb.europa.eu Doris Schneeberger Bargeld braucht einen klaren rechtlichen Rahmen Von Doris Schneeberger

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