DER SICHERHEITSDIENST

69 DSD 3 | 2025 rente Kriterien für die KRITIS-Zugehörigkeit, realistische Umsetzungsfristen und eine bessere Berücksichtigung bestehender Sicherheitsstrukturen. Ziel müsse es sein, Mehrarbeit zu vermeiden und stattdessen Synergien zu nutzen. Mehr als IT: physische Sicherheit wird zur Pflicht Ein wesentlicher Fortschritt des geplanten Gesetzes ist die Abkehr von der bisherigen Fokussierung auf IT-Sicherheit. Künftig sollen auch physische Risiken systematisch erfasst und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben werden – von der Zutrittskontrolle über Videoüberwachung in einzelnen Betrieben bis hin zum Perimeterschutz ganzer Liegenschaften. Für Sicherheitsdienstleister bedeutet das: Gefragt sind keine isolierten Produkte, sondern ganzheitliche Konzepte. Wer sich als Partner der Betreiber positionieren will, muss die betrieblichen Abläufe verstehen, branchenspezifische Risiken einordnen und praxistaugliche Lösungen entwickeln. Investitionen mit Hebelwirkung Allerdings stellt sich angesichts des zu erwartenden Aufwands eine entscheidende Frage: Wer soll das alles bezahlen? Der Verband für Sicherheitstechnik (VfS) plädiert hier für staatliche Investitionsimpulse. Konkret fordert er ein jährliches Budget von 20 Milliarden Euro zur Unterstützung von Mittelstand und KRITIS-Betreibern. Ob diese Mittel in dieser Größenordnung fließen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Ohne zusätzliche finanzielle Mittel, wie Förderprogramme oder steuerliche Anreize, könnten viele Unternehmen bei der Umsetzung der KRITIS-Anforderungen schnell an ihre Grenzen stoßen. Es bleibt also für alle Beteiligten in Bezug auf das kommende KRITIS-Dachgesetz noch einiges zu tun. Für Betreiber bedeutet das: Sie müssen in Schutzmaßnahmen investieren, Risiken analysieren und Betriebsabläufe strukturieren. Für Sicherheitsdienstleister gilt es, kompetent zu beraten und tragfähige Lösungen zu liefern. Und für die Politik? Sie muss aus der Ankündigung endlich eine Verbindlichkeit machen. Sonst bleibt das „Dach“ weiter im Rohbau stecken. Analysen und Hilfestellungen zum Wirtschaftsschutz Von Rechtsanwalt Dr. Berthold Stoppelkamp BKA – Bundeslagebild Wirtschafts- kriminalität 2024 Die polizeilich registrierten Wirtschaftsdelikte im Jahr 2024 stiegen gegenüber dem Vorjahr um 57,6 Prozent auf insgesamt 61.358 Fälle an. Hauptgrund hierfür ist eine Zunahme von 847,6 Prozent bei Fällen von Betrug und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Zudem gewinnt das Tatmittel Internet mehr an Relevanz. Die Gesamtschadenssumme wird auf 2,76 Milliarden Euro beziffert. www.bka.de FitNIS2-Navigator bietet Hilfe bei NIS2-Umsetzung Deutschland sicher im Netz e. V. (DsiN) mit der Universität Paderborn stellt ein kostenfreies Online-Tool zur Verfügung, das KMU-Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 unterstützt. Das auch vom BMWE geförderte Projekt hilft mittels eines Navigators dabei, den individuellen Handlungsbedarf zu erkennen und konkrete Maßnahmen zur IT-Sicherheit zu entwickeln. www.fitnis2.de EHI-Studie: Inventurdifferenzen 2025 Die Studie ermittelt für das Jahr 2024 durchschnittliche Inventurdifferenzen in Höhe von 0,64 Prozent, bewertet zu Einkaufspreisen in Relation zum Nettoumsatz. Im gesamten stationären deutschen Einzelhandel summieren sich die Inventurdifferenzen auf 4,95 Milliarden Euro. Damit sind die Inventurdifferenzen im Vergleich zum Vorjahr um rund drei Prozent gestiegen. www.ehi.org CyMon 2025: Befragung zur Cybersicherheit Der Kurzbericht zu den Umfrageergebnissen der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sieben Prozent der befragten Bürger waren allein in den vergangenen zwölf Monaten von Cyberkriminalität betroffen. Am wichtigsten sind für Informationssuchende Handlungsempfehlungen für den Ernstfall. www.bsi.bund.de zuständiges Geschäftsführungsmitglied für den Fachausschuss Wirtschaftsschutz im BDSW RA Dr. Berthold Stoppelkamp WIRTSCHAFTSSCHUTZ

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