65 DSD 3 | 2025 GESUNDHEITSSCHUTZ aus dem Internet ohne persönlichen ärztlichen Kontakt und Kontrolle sind in meinen Augen nicht verantwortbar und kategorisch abzulehnen. Hier wird das Medikamentenprivileg missbraucht. Wie können Unternehmen präventiv gegen Suchterkrankungen im Allgemeinen und im Speziellen gegen Cannabisabhängigkeit vorgehen und welche Maßnahmen sind besonders effektiv? Dr. Juliane Falkenberg: Prävention ist ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes, um langfristig Gesundheit und Sicherheit im Betrieb zu fördern sowie Suchterkrankungen erfolgreich zu verhindern. Cannabis ist ein weiteres Rausch- und Suchtmittel und es ist gut, dass sich aufgrund der Legalisierung gerade viele Betriebe entsprechende Fragen stellen und sich des Themas annehmen. Es sollte jedoch nicht nur um Cannabis gehen, denn auch andere Suchtmittel, insbesondere Alkohol, aber auch stoffungebundene Süchte wie beispielsweise die Spielsucht, sollten im Rahmen der aktuellen Bearbeitung des Themas überprüft und mitgedacht werden (siehe DGUV Information 206-009 „Suchtprävention in der Arbeitswelt“). Arbeitgeber müssen mögliche suchtfördernde Gegebenheiten im Betrieb analysieren und präventiv angehen. Bewährt hat sich hierfür die Erstellung von innerbetrieblichen Regelungen in Form von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, verschiedene Berufsgruppen, wie Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und – sofern vorhanden – Suchtbeauftragte, Personal-/Betriebsratsvertreter und ggf. noch weitere Personenkreise an einen Tisch zu holen. Sie sollten bei der Erstellung eines Gesamtkonzeptes eingebunden werden, in dem unter anderem der Umgang mit Personen, die Hinweise auf einen Suchtmittelmissbrauch oder eine Suchterkrankung liefern, klar geregelt ist. Zum Beispiel kann ein sogenannter Stufenplan etabliert werden (siehe z. B. Merkblatt A 003 „Suchtmittel im Betrieb“). Dieser bildet die Grundlage für eine zielführende Intervention und bietet allen Beteiligten Handlungssicherheit für den konkreten Fall. Auf diese Weise haben Führungskräfte einen Leitfaden, an dem sie sich orientieren können. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeitenden über Suchtmittel, Suchterkrankung sowie über betriebliche Konsequenzen aufgeklärt und über richtiges Handeln im Sinne der betrieblichen Regelung unterwiesen werden. Ein offener Kommunikationsstil sollte gelebt werden. Geeignete Mitarbeitende können speziell geschult und zu Suchtbeauftragten/Ansprechpersonen ausgebildet werden. Hilfreich sind innerbetriebliche Veröffentlichungen von Kontaktdaten von internen Ansprechpersonen sowie externer Beratungsstellen. Eine Kultur der Hilfsbereitschaft und der Angebote sollte etabliert werden. Um Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten, ist die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im ureigensten Interesse eines jeden Betriebes. Außerdem geht es um mehr, denn hinter jedem Mitarbeiter, jeder Mitarbeiterin steht ein Mensch. Unternehmen können durch die genannten Maßnahmen Hilfe leisten und sofern möglich durch den Arbeitsplatz der betroffenen Person die benötigte Stabilität geben. Neben gesetzlichen Krankenkassen, die insbesondere verhaltenspräventive Hinweise geben, finden sich bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern viele Informationen zum Thema Suchtprävention und Herangehensweisen zur Etablierung einer betrieblichen Regelung. Zudem bietet beispielsweise die BG RCI auch verschiedene Seminare zum Thema „Suchtmittelprävention im Betrieb“ sowie Ausbildungsseminare zu „Betrieblichen Suchtbeauftragten“ für Beschäftigte von versicherten Mitgliedsbetrieben an. Suchtprävention ist sehr wichtig und hat nicht nur große Bedeutung für die individuelle Gesundheit, sondern auch eine enorme Auswirkung auf Familie und Gesellschaft sowie auf die betrieblichen Bedingungen.
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