6 DSD 3 | 2025 wie man Zugriffe aus der Ferne (auch Ferndienste oder Remote Services genannt) sicher möglich machen könnte. 2022 wurde mit der Normierung der„Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ in der DIN EN 50710 der Grundstein für sichere und damit auch für VdS akzeptable Fernzugriffe gelegt. Regelung der Ferndienste in den Richtlinien VdS 2311:2025 Grundsätzliche Voraussetzung für den Fernzugriff auf eine VdS-anerkannte EMA nach VdS 2311 ist, dass der Errichter die Einhaltung der DIN EN 50710 nachweisen kann. Zusätzlich zum normgerechten Ferndienst wird gefordert, dass der Betreiber eine Freigabe für den Zugriff erteilt hat (zulässige Abweichung). Keine Zukunft ohne Ferndienste Für VdS ist klar, dass in Zukunft kein Weg um Remote Services herumführen wird. Denn Remote Services bieten Errichtern Vorteile wie Unterstützung in verschiedenen Phasen der Installation, Inspektion und Wartung, Erhöhung der Erfolgsquote bei Instandsetzungen und optimierte Ressourcennutzung. Betreiber von Sicherheitstechnik profitieren durch geringere Störungen, reduzierte Ausfallzeiten und schnellere Reaktionen auf Ereignisse. Mit der neuen Auflage der VdS 2311 ist ein weiteres wichtiges VdS-Regelwerk zukunftsfähig gemacht worden. Internsignalgeber ohne Abweichung zulässig Bislang waren lnternsignalgeber nicht für Externalarmierung im Innenbereich zugelassen. Zum Verständnis: „Intern-“ und „Extern-“ beziehen sich hier nicht auf den Montageort, sondern darauf, ob ein Signalgeber bei intern oder extern scharfer Anlage ausgelöst wird. Wegen ihrer meist gefälligeren Optik wurden seit Jahren im Innenbereich gerne lnternsignalgeber installiert, obwohl sie aufgrund ihrer technischen Spezifikationen die Anforderungen für die Externalarmierung nicht erfüllten und daher nicht zulässig waren. Diese Einschränkungen wurden nun aufgehoben und lnternsignalgeber zur Externalarmierung sind grundsätzlich ohne Abweichung zulässig. Fallenmäßige Überwachung Unter fallenmäßiger Überwachung von Räumen versteht man die Möglichkeit, einen unbemerkt eingedrungenen Täter mithilfe von Bewegungsmeldern innerhalb der Räume zu detektieren und doch noch zu „erwischen“. Dies erhöht die Sicherheit deutlich, daher ist die fallenmäßige Überwachung bei der Planung und Errichtung einer EMA ab Klasse B-SG2 in Zukunft zwingend notwendig (unzulässige Abweichung, blau gedruckt). Weitere Änderungen in Kürze Da es nicht möglich ist, hier alle Änderungen ausführlicher zu besprechen, folgen noch einige weitere Beispiele in Kurzform: • Technische Meldergruppen dürfen nicht zur Detektion von Einbruchmeldungen verwendet werden. Dies war nach VdS 2311 schon immer unzulässig, in der Praxis wurde jedoch häufiger versucht, mithilfe der Technischen Meldung einen nicht VdS-konformen Einsatz von VdSMeldern zu legitimieren. In den neuen VdS 2311 wird dies explizit ausgeschlossen. • Die Scharf-/Unscharfschaltung von EMA via Sperrzeitsteuerung ist ersatzlos gestrichen worden. Dies war ohnehin ein Sonderfall, der beispielsweise bei Juwelieren relevant, aber selbst dort nicht sehr verbreitet war. • Die Überwachung von Verteilern auf Öffnen wird als Anforderung von EMA der Klasse C auch auf Klasse B erweitert. Die Beschränkung dieser aus sicherheitstechnischer Sicht sinnvollen Funktion stammte noch aus einer Zeit, in der für jede Funktion separate Leitungsadern erforderlich waren, was zusätzliche Kosten verursachte. • Mit der DIN EN 13306 wurde eine Norm für „Begriffe der Instandhaltung“ festgeschrieben, deren Neudefinition einiger Fachbegriffe aber das Verständnis für den Leser nicht wirklich erleichtern. Sie werden daher in den neuen VdS 2311 nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. In den VdS-Richtlinien werden weiterhin die bisher gebräuchlichen Bezeichnungen wie Inspektion, Wartung oder Begehung verwendet. Die VdS 2311 gestatten Errichtern den Fernzugriff auf eine EMA, solange die Einhaltung der DIN EN 50710 nachgewiesen werden kann und der Betreiber seine Freigabe für den Zugriff erteilt hat. Bild: # 1292790289 / istockphoto.com Die Richtlinien VdS 2311, die die Planung und den Einbau von Einbruchmeldeanlagen regeln, sind im Juni 2025 in einer neuen Auflage erschienen, die viele Änderungen mit sich bringt. Bild: # 1192103258 / istockphoto.com SICHERHEITSTECHNIK
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