DER SICHERHEITSDIENST

31 DSD 3 | 2025 IT- UND CYBERSICHERHEIT Hier finden Betroffene von Cyberangriffen Handlungsanleitungen und Ansprechpartner: „Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft“ in Fällen von Cybercrime Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien für Wirtschaftsunternehmen (ZAC) statt in Chaos zu verfallen und wichtige Maßnahmen dann zu übersehen. Darin steht dann zum Beispiel auch, dass zügig die Polizei hinzuzuziehen ist und wo die Backups liegen, um die Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Leider ist es aber nicht immer so einfach: Denn häufig befinden sich die Angreifer lange unbemerkt im System, kundschaften Informationen aus und exfiltrieren sensible Daten – ein Argument mehr für eine ordentliche Absicherung jedes Unternehmens im eigenen Interesse. Wichtig ist, sich intensiv zu informieren – z. B. über die „Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft“ in Fällen von Cybercrime (www.bka.de/cybercrime) oder auch über eine Kontaktaufnahme mit der ZAC des jeweiligen Bundeslandes oder auch des BKA, um seine Ansprechpartner bei der jeweiligen ZACDienststelle kennenzulernen. Vor allem rege ich an, sich bereits im Vorfeld möglicher Cyberangriffe mit den Experten der Polizei über die in einem Ernstfall wichtigen und notwendigen Maßnahmen auszutauschen. Bild: 1383963898 / istockphoto.com

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