DER SICHERHEITSDIENST

37 DSD 1 | 2025 verbindung zu benötigen. Gerade für den Bereich der Sicherheitswirtschaft könnten dezentral positionierte 24/7-Systeme mit Anbindung an vom VdS Schadenverhütung zertifizierte Notruf- und Serviceleitstellen, wie z. B. die von CONDOR genutzten Systeme von Nightingale-Security, die Autel-Nest Lösung, das DJI Dock oder Bodenroboter, erhebliche Potenziale zur Sicherung von Kundenobjekten bieten. Flexible Sensorik und Datenübertragung: Echtzeit und nachträgliche Auswertung Zudem erläuterte Cornelius Toussaint, dass der Songbird (und andere Drohnen-Systeme [UAS]) in der Lage sind, unterschiedlichste Sensoren zu integrieren, um auftragsrelevante Daten beispielsweise für Vermessung, Aufklärung, Rescue-Einsätze zu sammeln. Diese Sensoren können Informationen entweder zur späteren Analyse speichern oder während des Fluges in Echtzeit via Funkstrecke oder 5G übertragen. Besonders die Fähigkeit, Sensordaten in einem Livestream zu senden, eröffnet für die Sicherheitswirtschaft neue Möglichkeiten. So können Drohnen zum Beispiel bei der Überwachung von Veranstaltungen, zur Inspektion von weitläufigen Industriearealen, der automatisierten Perimeterkontrolle oder zur Verfolgung von Bewegungsmustern eingesetzt werden. Diese Einsatzmöglichkeiten sind jedoch eng mit regulatorischen Hürden verbunden. Der Drohnen-Experte Toussaint betonte, dass der Markt für sicherheitsrelevante Drohnen-Anwendungen noch immer unter den komplexen Genehmigungsverfahren leidet. Teilweise können diese bis zu zwölf Monate oder länger dauern. Diese zeitaufwendigen Verfahren erschweren es Sicherheitsdienstleistern, Drohnen in ihre Dienstleistungen zu integrieren, und behindern die Etablierung belastbarer, seriöser Geschäftsmodelle. Herausforderungen und Perspektiven der Drohnen-Abwehr Neben den Chancen der Drohnen-Nutzung liegt ein weiterer Fokus auf den zunehmenden Risiken durch unautorisierte oder feindliche Drohnen. So schilderte Toussaint, dass auf dem Markt verschiedene Detektionsverfahren zur Verfügung stehen, die potenzielle Bedrohungen erkennen können. Zu diesen Technologien zählen Sensoren, die auf Radar-, Bild-, elektromagnetischer Wellen- oder Schallanalyse basieren. Dabei stellt sich die Herausforderung, dass die Zeitfenster zur Erkennung, Identifikation und für Gegenmaßnahmen häufig sehr kurz sind – oft deutlich weniger als 90 Sekunden. In dieser kurzen Zeitspanne müssen sämtliche Informationen analysiert und bewertet werden, um Gegenmaßnahmen einzuleiten. Regulatorische Herausforderungen der Drohnen-Abwehr Die Drohnen-Abwehr steht jedoch nicht nur vor technischen, sondern auch vor rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Ein zentrales Problem ist die Zuständigkeit: Im Ernstfall muss klar geregelt sein, wer die Verantwortung und die Befugnis zur Drohnen-Abwehr hat. Zudem mangelt es an standardisierten Wirkmitteln zur Abwehr. Die derzeit verfügbaren Lösungen wie Störsender oder Netzwerfer sind zwar (für Standarddrohnen) effizient, dürfen jedoch meist nur von staatlichen Institutionen wie Polizei oder Militär eingesetzt werden. In der privaten Sicherheitswirtschaft fehlen hingegen die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um feindliche Drohnen aktiv abwehren zu könCornelius Toussaint informierte die Anwesenden der Tagung des Fachausschusses Technik über Einsatzmöglichkeiten von Drohnen zur Steigerung der Qualität in der Sicherheitswirtschaft. Am Stand der CONDOR Gruppe bestand großes Interesse an den Erfahrungen über den Einsatz verschiedener Drohnen-Typen im Einsatz mit den hauseigenen und vom VdS Schadenverhütung anerkannten Notruf- und Serviceleitstellen. Bilder: CONDOR Gruppe SICHERHEITSTECHNIK

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