21 DSD 1 | 2025 WIRTSCHAFT UND POLITIK in Großstädten unterwegs. Die Kooperationsvereinbarungen zwischen den Landesverbänden des BDSW und den Landespolizeien sind darauf ausgerichtet. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Zusammenarbeit auch im Alltag auf beiden Seiten „gelebt“ wird und die Kommunikation zwischen den Einsatzleitstellen funktioniert. Videoüberwachung ist ein besonders wichtiges Instrument zum Schutz öffentlicher Räume. Sie ist nach Maßgabe von § 4 BDSG und an gefährdeten Orten, an denen sich erfahrungsgemäß Straftäter aufhalten, Straftaten vorbereiten oder begehen, nach den Polizeigesetzen der Länder grundsätzlich zulässig, ebenso wie der Einsatz von Bodycams. Die Videotechnologie ist hoch entwickelt, sowohl in der Überwachung großer Räume, in der Bildqualität wie in der Bildanalyse, unterstützt von Machine Learning. Posen- und Bewegungsanalyse, Reduzierung von Falschalarmen und das Tracking verdächtiger Personen und Fahrzeuge unterstützen die Leitstellen bei der Bildauswertung. Messer dürfen nach § 42 WaffG grundsätzlich nicht bei öffentlichen Veranstaltungen getragen werden. Sebastian Fiedler MdB, ehemals Vorsitzender des BdK, fordert deshalb ein generelles Verbot des Mitführens von Messern im öffentlichen Raum und im ÖPNV (Behörden Spiegel, August 2024, Seite 33). Reduzierung von Angsträumen Straßen, Plätze und Grünanlagen im urbanen Raum können für Passanten zu„Angsträumen“ werden, wenn sie unübersichtlich, schlecht beleuchtet und verunreinigt oder Treffpunkte von Drogenhändlern und Drogenkonsumenten sind. Die Ursachen der Angst müssen möglichst beseitigt werden: Wege durch Grünanlagen sollten transparent und ausreichend beleuchtet sein. Die Beseitigung von Unrat und vandalistischen Graffitis sind wichtige Maßnahmen, ebenso wie eine intensive Videoüberwachung von Anlagen, in denen sich erfahrungsgemäß Straftäter aufhalten. Neben der Polizei obliegt dem kommunalen Ordnungsamt die Bestreifung solcher Angsträume. Da die personellen Ressourcen der Ordnungsdienste insbesondere für eine ausreichende Bestreifung während der Nachtstunden und an Wochenenden zumeist nicht ausreichen, sollten sie durch Sicherheitsdienstleister unterstützt werden. Das kann auch durch Bildung gemischter Streifen geschehen. Die Wirksamkeit der Bestreifung durch Einsatzkräfte privater Sicherheitsdienstleister wird wesentlich erhöht, wenn sie mit den niedrigschwelligen Hoheitsbefugnissen der Personenanhaltung, der Erhebung personenbezogener Daten und der Erteilung eines Aufenthaltsverbots für bestimmte kriminalitätsbelastete Örtlichkeiten beliehen werden. Der BDSW hat dies in seinem Entwurf eines Sicherheitsgewerbegesetzes gefordert. In dem Referentenentwurf des BMI ist die Möglichkeit einer solchen Beleihung nicht enthalten. Auch Bahnhöfe können für Reisende und Passanten infolge unübersichtlicher Räume, drangvoller Enge in Großstadtbahnhöfen, geringer Beleuchtung und starker Verschmutzung zu Angsträumen werden. 2023 registrierte die Bundespolizei 425.000 Straftaten in Bahnhöfen oder in Zügen. Die Zahl der Gewaltdelikte stieg in diesem Jahr erneut um fast 11 Prozent auf 25.640 an. In 555 Fällen wurden Messer eingesetzt. Allein in Hamburg stellte die Polizei innerhalb eines Jahres im Bereich des Hauptbahnhofs 366 Messer sicher. Bundes- und Landespolizei, DB Sicherheit und die Hamburger Hochbahnwache haben sich zu einer „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ zusammengeschlossen. Und sogenannte Sozialraumläufer versuchen, hilfsbedürftige und suchtkranke Menschen anzusprechen, ihnen zu helfen und sie zu regelkonformem Verhalten anzuhalten. In Deutschland sind mittlerweile alle großen Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet. An 750 Bahnhöfen sind insgesamt ca. 11.000 Kameras im Einsatz. Die Zahl hat sich seit 2021 fast verdoppelt und die Zahl der aufgeklärten Straftaten im Bahnhofsbereich im Vergleich zu 2019 verdreifacht (AP vom 29. Dezember 2024). Schutz von Veranstaltungen mit Menschenansammlungen Jede größere Veranstaltung im öffentlichen Raum bedarf einer Sicherheitskonzeption. Ihre Erarbeitung ist Aufgabe des Veranstalters. Er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller Vorschriften sowie für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der örtlich zuständigen Polizei verantwortlich. Mit diesen Behörden ist die Sicherheitskonzeption abzustimmen. Der Veranstalter muss alle notwendigen baulichen und geländeplanerischen Maßnahmen durchführen. Dazu gehört vor allem die Flächenplanung, die Festlegung und Einhaltung der Aufnahmeobergrenze in einem begrenzten Raum, die Einplanung von Besucherströmen, die Gestaltung der Zugangs- und Zufahrtsbereiche und die Einhaltung notwendiger Flucht- und Rettungswege. Er ist verantwortlich für den Brand- und den Perimeterschutz, für die Kommunikationsplanung, Beschallung und Beleuchtung des Areals. Und er trifft die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen, insbesondere die Planung der Zugangs- und Zufahrtskontrolle, der personellen Sicherung der Veranstaltung, für die Beauftragung eines zuverlässigen und kompetenten Sicherheitsdienstleisters (vgl. §§ 38, 41-44 MVStäVO). Die Wirksamkeit des Veranstaltungsschutzes insbesondere durch Zutrittskontrollen wird in der Sicherheitsbilanz der Münchner Polizei nach dem Oktoberfest 2024 deutlich: Die Zahl der registrierten Straftaten sank gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent. Den Zutritt kontrollierten ca. 1.400 Sicherheitsmitarbeiter von Securitas Deutschland, ausgerüstet mit Handsonden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
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